Hier finden Sie eine Sammlung relevanter Unterlagen rund um Energiegemeinschaften.
Energiegemeinschaften können in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden, zum Beispiel mithilfe des vorliegenden Musterstatuts als Verein.
Die Gestaltung und richtige Auswahl der notwendigen Verträge hängt von mehreren Faktoren ab. Die hier angebotenen Vertragsvorschläge bieten eine Orientierung für die wichtigsten Vertragsinhalte und stellen nur eine mögliche Lösung von vielen dar.
Die Vertragsvorschläge verstehen sich als lebendige Dokumente, die sich im Lauf der nächsten Monate noch ändern werden. Feedback aus der Praxis soll immer wieder eingearbeitet werden. Sollte es zu größeren inhaltliche Änderungen kommen, informieren wir Sie darüber in unserem Newsletter.
Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Vertragsvorschläge sind nicht als nur auszufüllende Copy-and-Paste-Verträge zu verstehen. Einzelne Vertragspunkte bieten Diskussionsstoff für das Gründungsteam und müssen an die individuellen Gegebenheiten und Ziele der zu gründenden EEG angepasst werden.
Wir empfehlen ausdrücklich, die begleitenden Leitfäden zu lesen. Für die Anpassung an Ihre konkrete Energiegemeinschaft sollten Sie von externer Beratung Gebrauch machen. Bei den Dokumenten handelt es sich um unentgeltlich zur Verfügung gestellte Muster. Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften und der Klima- und Energiefonds übernehmen – insbesondere auf Grundlage von § 1300 zweiter Satz ABGB – keine Haftung oder Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.