Von den ersten Überlegungen bis hin zum laufenden Betrieb einer Energiegemeinschaft ist vieles zu entscheiden und in die Wege zu leiten. Neben der richtigen Zusammensetzung und passenden Organisationswahl sind der kooperative Austausch mit dem Netzbetreiber und anderen Marktpartnern wesentliche Erfolgskriterien. Gleichzeitig müssen einige Formalitäten beachtet und eingehalten werden.
Folgende grundlegende Fragen sollten vor der Gründung einer Energiegemeinschaft beantwortet werden:
Sobald alle Beteiligten feststehen und die allgemeinen Rahmenbedingungen geklärt sind, ist es empfehlenswert, mit dem oder den Netzbetreiber(n) Kontakt aufzunehmen um die wichtigsten Eckpunkte zu klären: Ist die EEG mit
den angedachten Teilnehmer:innen lokal oder regional? Hat schon jedes potentielle EEG-Mitglied
einen betriebsfähigen Smart-Meter zur Verfügung?
Wichtiger Hinweis:
Ab 3. Oktober 2022 erfolgt die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal des jeweiligen Teilnehmer. Jene Zusatzvereinbarung muss jeder Teilnehmer der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden können.
Für den Login ins Netzbetreiber-Kundenportal muss zunächst eine Registrierung durchgeführt werden. Es ist ratsam, jene Registrierung früh zu tätigen um zeitnah die Messwert-Übertragung zu gewährleisten. Der Registrierungsprozess ist je Netzbetreiber unterschiedlich – bitte informieren Sie sich zeitnahe auf der jeweiligen Netzbetreiber-Homepage.
Nähere Informationen finden Sie hier. Die jeweiligen Netzbetreiber-Kontaktdaten finden Sie hier.
Die bereits gesammelten grundlegenden Informationen werden nun in einem Konzept verarbeitet. Dabei wird zuerst festgelegt, welche Art von Energiegemeinschaft gegründet werden soll und unter welcher Organisationsform die Gemeinschaft geführt werden soll. Auch Punkte wie die Wahl der internen Abrechnung, und die Festlegung des Strompreises innerhalb der EEG sollten beschlossen werden. Je nach Aufbau und Anzahl der Teilnehmer:innen ist eine mehr oder weniger detaillierte und dokumentierte Projektplanung zu empfehlen.
Betreiber:innen und Teilnehmer:innen gründen gemeinsam z. B. einen Verein oder eine Genossenschaft. Mit der Gründung der Gesellschaftsform wird die Gemeinschaft handlungsfähig und kann zum Beispiel Dienstleister damit beauftragen, sie beim weiteren Aufbau zu unterstützen.
Zunächst ist eine Registrierung der EEG als Marktteilnehmerin unter www.ebutilities.at notwendig. Ist die Registrierung abgeschlossen, erhält die EEG eine Marktpartner-ID (RC-Nummer). Diese ID ist für die Anmeldung der EEG beim Netzbetreiber notwendig.
Auch für den Abschluss des Vertrags mit dem Netzbetreiber ist die Gründung einer Rechtsperson Voraussetzung. Zusätzlich sollten bei der Gründung auch innergemeinschaftliche Belange geregelt werden (Aufteilungsschlüssel, Abrechnung,…).
Tipp: Um diese Themen sollten sich die Fragen bei der Wahl der Organisationsform
(Verein oder Genossenschaft o. ä.) drehen:
Mit dem Vertragsabschluss wird die Anmeldung der Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber offiziell abgeschlossen.
Der Vertragsabschluss gliedert sich in zwei Bereiche:
Die Verträge werden vom Netzbetreiber erstellt und an die Gemeinschaft übermittelt.
Im letzten Schritt erfolgt die Anbindung an die Marktkommunikation (z. B. per EDA Anwenderportal). Hier werden die Strommengen der innergemeinschaftlichen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen übermittelt. Die Daten sind u. a. für die Abrechnung notwendig.
Je nach Größe und Komplexität einer EEG kann für die Abrechnung eine externe Software notwendig sein. Über die Marktkommunikation findet auch die An- und Abmeldung von Teilnehmer:innen durch die EEG statt. Alternativ kann auch ein Dienstleister mit Empfang, Übertragung und Abrechnung der Daten beauftragt werden.
Der Netzbetreiber sorgt schnellst möglichst für die technische Voraussetzungen (z. B. Smart Meter-Einbau, Sicherstellung einer stabilen Daten-Kommunikation) für die von der Gemeinschaft angemeldeten Teilnehmer:innen. Anschließend geht die Gemeinschaft mit den ersten Verbrauchs- und Einspeisezählpunkten in Betrieb.
Neben den oben genannten notwendigen Gründungsschritten könnte es für eine EEG interessant sein, neue Erzeugungsanlagen in die Gemeinschaft zu integrieren. Auf folgende drei Punkte sollten Sie dabei Acht nehmen:
Die Anlagenplanung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
In eine Energiegemeinschaft können bestehende Anlagen eingebracht werden. Ziel ist aber auch, den Ausbau von dezentralen erneuerbaren Erzeugungsanlagen voranzutreiben. Bei diesen Neuanlagen sind zunächst Technologie und Standort der Erzeugungsanlage(n) festzulegen, da die weiteren Planungsschritte davon abhängig sind. Zusätzlich kann der Frage nachgegangen werden, ob regionale Optionen für eine Sektorkopplung (z.B. Wärme, Mobilität) vorhanden sind.
Für Bundeslandspezifische Vorschriften (wie etwa Raumordnung bzw. Raumplanung, Bauordnung, Stadtbild, Naturschutz, Wasserrecht, Gewerberecht, etc.) wenden Sie sich bitte an die Energieberatungsstelle Ihres Bundeslandes. Je nach Technologie können folgende Gesetze relevant für Errichtung & Betrieb einer Anlage sein:
Einige der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden in den Bundesländern geregelt, die jeweiligen Landesgesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Für die Finanzierung stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen:
Weiterführende Informationen und einen umfangreichen Leitfaden zum Thema „Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ finden Sie hier.
Bei der Errichtung einer Erzeugungsanlage sollte darauf geachtet werden, dass der Errichtungsbetrieb eine gewisse Qualität sicherstellen kann, die den Vorgaben des Bundeslandes und den technischen Richtlinien des jeweiligen Verteilernetzbetreibers entspricht. Die Abnahme der Erzeugungsanlage hat jedenfalls durch ein konzessioniertes Unternehmen zu erfolgen.
Beispielhaft findet sich hier ein Wegweiser zur Installation einer PV Anlage.