Wie Mitglied werden?

In Ihrer Nähe wird oder wurde eine Energiegemeinschaft gegründet und Sie überlegen beizutreten? Wir fassen zusammen, warum sich der Beitritt für Sie auszahlen wird und wie Sie Mitglied werden können.

Wie kann ich mitmachen?

Wenn Sie an einer spezifischen Energiegemeinschaft interessiert sind, ist es empfehlenswert, direkt mit den jeweiligen Betreiber:innen Kontakt aufzunehmen. Die Betreiber:innen können Ihnen spezielle Fragen zur Energiegemeinschaft am besten beantworten.
Energiegemeinschaften in Ihrer Nähe finden Sie z.B. in unserer Landkarte der österreichischen Energiegemeinschaften. Oft sind Gemeindezeitungen, Informationsabende in der Gemeinde oder Websites von Gemeinden oder lokalen Betrieben ebenso gute Quellen, um über Projekte in Ihrer Nähe zu erfahren.
Sie haben allgemeine Fragen zu Energiegemeinschaften, egal ob zu Teilnahme, Gründung, Verrechnung, etc.? Dafür stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen in den Energieagenturen zur Verfügung. Die Beratungsstelle in Ihrem Bundesland berät Sie gerne persönlich.

Warum teilnehmen?

Unabhängigkeit

Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es Ihnen, Ihre Energieversorgung mitzugestalten und mitzubestimmen. Sie machen sich unabhängiger von großen Energieversorgern und unsicheren Preisschwankungen. Die gemeinschaftliche, dezentrale Produktion von Energie ist krisensicher und bringt Autonomie, Kontrolle und Flexibilität für Sie und die Gemeinschaft. Durch selbstbestimmte und stabile Preise können Sie langfristig planen.

Wirtschaftlichkeit

Energiegemeinschaften sind nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern sollen faire Preise für alle TeilnehmerInnen gewährleisten. In der Regel können Sie durch einen Beitritt Kosten sparen. Finanzielle Anreize, wie z.B. reduzierte Netzgebühren, machen einen Beitritt zusätzlich attraktiv. Nicht zuletzt erhöhen Energiegemeinschaften die regionale Wertschöpfung. Ein Teil Ihrer Stromkosten kommt direkt der regionalen Wirtschaft zugute.

Gemeinschaft

Durch Energiegemeinschaften ist es erstmals möglich, Energie über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinschaftlich zu produzieren, zu speichern, zu verbrauchen oder zu verkaufen. Energiegemeinschaften sind lokal bzw. regional organisiert. Die Kernidee: Vorteile von erneuerbaren Energiequellen gemeinschaftlich nutzen! Die Mitglieder arbeiten zum Wohle der ganzen Gemeinschaft zusammen und sichern gemeinsam eine nachhaltige Energieversorgung für alle.

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Wer kann teilnehmen?

Einer Energiegemeinschaft beitreten dürfen natürliche Personen, Gemeinden, lokale Behörden und Unternehmen. Für Großunternehmen gibt es gewisse Einschränkungen. Beachten Sie außerdem, dass Sie einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nur in Ihrem „Nahebereich“ beitreten können. Die Teilnehmer:innen sind entweder über dieselbe Trafostation („lokal“) oder dasselbe Umspannwerk („regional“) miteinander verbunden. Über diese Grenzen hinaus ist die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft möglich.

Was beachten?

Gibt es eine Energiegemeinschaft in Ihrem Nahebereich, ist es sinnvoll, mit den Betreiber:innen der Energiegemeinschaft Kontakt aufzunehmen. Sie sollten vorab folgende Fragen gemeinsam mit der Energiegemeinschaft klären:

  • Macht es wirtschaftlich für mich Sinn beizutreten?
  • Verfüge ich bereits über einen kommunikativen Smart Meter?
  • Welche Strommenge könnte ich zu welchen Kosten beziehen?
  • Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu (z.B. Beitritts-, Mitgliedschafts- oder Wartungsbeiträge)?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Ist ein Beitritt für Sie grundsätzlich sinnvoll, sollten Sie im nächsten Schritt Folgendes klären:

  • Welche rechtlichen und organisatorischen Regelungen gelten in der spezifischen Energiegemeinschaft (Satzung, Statuten, Teilnahmebedingungen, Verträge, Fristen, …)?
  • Wie wird abgerechnet (monatlich/jährlich, gibt es Preisanpassungen, …)?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind Sie mit den Regelungen einverstanden, können Sie durch Unterzeichnung des Beitrittsvertrags Mitglied der Energiegemeinschaft werden.
Wichtig: Der Vertrag mit Ihrem Stromanbieter bleibt weiterhin aufrecht. Steht in der Energiegemeinschaft zeitweise nicht genügend Strom zur Verfügung, beziehen Sie Ihren benötigten Strom weiterhin von Ihrem Energieanbieter. Sie erhalten – zusätzlich zu Ihrer herkömmlichen Stromrechnung – eine Abrechnung vom Strombezug aus der Energiegemeinschaft.

Weiterführende Links: