Wie mitmachen?
Günstigen und klimafreundlichen Strom aus der Region beziehen, ohne eigene Photovoltaik-Anlage? Gemeinsame Energienutzung macht's möglich. Wir zeigen Ihnen, warum sich eine Teilnahme lohnt und wie Sie Mitglied werden können.
Was ist gemeinsame Energienutzung?
Dabei teilen sich Menschen Strom. Ein Haushalt hat zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage und erzeugt damit Strom. Den Überschuss stellt er der Gemeinschaft und damit anderen Haushalten ohne PV-Anlage zur Verfügung. Das hat Vorteile für beide Seiten.
Bei gemeinsamer Energienutzung können natürliche Personen, Gemeinden, lokale Behörden und Unternehmen beitreten.
Es gibt unterschiedliche Modelle:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
- Lokale oder regionale Energiegemeinschaften
- Peer-to-Peer-Verträge
- Eigenversorgungsanlage
Große Unternehmen dürfen nur an Bürgerenergiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Verträgen teilnehmen bzw. Eigenversorgungsanlagen betreiben.
Wichtig ist zu wissen, dass jede:r Teilnehmer:in einen Stromlieferanten weiterhin benötigt. Dieser versorgt Ihren Haushalt mit Strom, wenn in der Energiegemeinschaft bzw. einem Bürgerenergie-Modell zu wenig Strom vorhanden ist, zum Beispiel in den Abendstunden.
Vorteile von gemeinsamer Energienutzung
Kosten sparen
Gemeinsame Energienutzungsmodelle haben oft günstige Strompreise. Den Preis wird selbst festgelegt. Zusätzlich profitieren die Teilnehmer:innen oftmals von niedrigeren Netzkosten und verringerten Abgaben.
Sauberer Strom aus der Umgebung
Die Teilnehmer:innen beziehen Strom aus erneuerbaren Quellen. Dieser wird in der direkten Umgebung erzeugt – zum Beispiel am Dach nebenan oder im Wasserkraftwerk in der Gemeinde. Das stärkt auch die regionale Wertschöpfung.
Mehr Unabhängigkeit
Im Rahmen von gemeinsamer Energienutzung gestalten Sie Ihre Energieversorgung aktiv mit. Sie machen sich unabhängiger von großen Energieversorgern und starken Preisschwankungen. Die gemeinschaftliche Energieversorgung schafft mehr Planungssicherheit und Flexibilität. Durch selbstbestimmte und stabile Preise können Sie langfristig planen.
Gemeinschaft
Bei der gemeinsamen Nutzung von Energie profitieren die Teilnehmer:innen voneinander: Einspeiser stellen ihren überschüssigen Strom gegen ein Einspeiseentgelt zur Verfügung. Bezieher:innen erhalten günstige Konditionen. Gemeinsam wird eine nachhaltige und regionale Energieversorgung gestärkt.
So können Sie bei einem Modell der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen
In Österreich gibt es bereits viele Arten von gemeinsamer Energienutzung und Sie können Teil davon werden!
Wenn Sie sich für eine bestimmte gemeinsame Energienutzung interessieren, nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit den Betreiber:innen auf. Diese können Ihre Fragen zur Energiegemeinschaft bzw. gemeinsamen Energienutzung beantworten.
Voraussetzungen
Um Teil gemeinsamer Energienutzung zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Laufender Stromvertrag bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl
- Eingebauter Smart-Meter
- Kenntnis Ihrer Zählpunktbezeichnung. Diese finden Sie auf der Stromrechnung oder im Online-Konto Ihres Stromlieferanten. Sie beginnt mit AT00 …
Schritt für Schritt zur Teilnahme
- Ein passendes Modell der gemeinsamen Energienutzung in der Nähe finden.
Nutzen Sie dafür die Plattform „Strom verbindet“, die Landkarte für österreichweite Initiativen oder informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Social-Media-Gruppe der Gemeinde. - Kontakt aufnehmen und Mitgliedschaft anfragen.
- Voraussetzungen prüfen.
- Konditionen prüfen. Informieren Sie sich über Strompreis, Mitglieds- oder Jahresgebühren, mögliche weitere Kosten sowie Ihre Rechte und Pflichten. Klären Sie außerdem, wie die Abrechnung erfolgt und welche Regelungen für Austritt oder Kündigung gelten.
- Teilnehmer:in werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu, können Sie den Beitrittsvertrag unterzeichnen.
- Start der Teilnahme. Die gemeinsame Energienutzung meldet Ihre Teilnahme beim Netzbetreiber. Damit man auf die notwendigen Daten zugreifen kann, ist eine Freigabe im Online-Portal Ihres Netzbetreibers von Ihnen erforderlich.
Sobald die Freigabe erfolgt ist, können Sie Strom aus der gemeinsamen Energienutzung beziehen und erhalten dafür regelmäßig eine Rechnung. Die Netzkosten werden weiterhin über Ihren Netzbetreiber oder Stromlieferanten verrechnet. Reicht der Strom aus der Energiegemeinschaft nicht aus, erhalten Sie den Rest wie gewohnt von Ihrem Stromlieferanten.
Gut zu wissen
Nicht jede Energiegemeinschaft ist für jeden Haushalt geeignet. Ob ein Beitritt bzw. eine Teilnahme möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob sich die Energiegemeinschaft bzw. gemeinsame Energienutzung in Ihrem Nahebereich befindet. Lassen Sie sich daher die Teilnahmebedingungen und Kosten vor der Teilnahme genau erklären. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Teilnahme an einer Energiegemeinschaft bzw. gemeinsamen Energienutzung finden Sie in der Broschüre „Energiegemeinschaften einfach erklärt“.
Sie haben allgemeine Fragen zur gemeinsamen Energienutzung? Dafür stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen in den Energieagenturen zur Verfügung.