Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Die gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden und sind der kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften. Bereits über 1.000 aktive GEAs existieren in Österreich.
Bei diesem Modell wird selbst erzeugter Strom (z.B. PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren Teilnehmer:innen genutzt.

Was sind gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen?

Das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankerte Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Gebäude erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (Zählpunktinhaber:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.

Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage erzeugt elektrische Energie zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Berechtigten. Der teilnehmende Berechtigte ist dabei eine juristische oder natürliche Person oder eingetragene Personengesellschaft, die mit ihrer Verbrauchsanlage einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zugeordnet ist.

Gesetzesauszug: ElWOG 2010 §16a

Auf einem Blick: Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

  • Gebäude, ausgestattet bspw. mit einer PV-Anlage und Nutzungsmöglichkeit des Stroms vor Ort erhalten damit zusätzliche Attraktivität für die Gebäudenutzer:innen.
  • Auch auf gewerblichen Gebäuden wie etwa Einkaufszentren oder Bürogebäuden können gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen nicht nur zu günstigen Stromkosten, sondern auch zu einem ökologischen Image beitragen.
  • Durch die gemeinschaftliche Nutzung des Stroms steigt der Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage.
  • Durch den direkten Verbrauch von Strom aus der Gemeinschaftsanlage sparen die Teilnehmer:innen Energiekosten, Netzentgelte und Steuern, die beim Strombezug aus dem Netz anfallen würden.

Hinweis:
Jede Partei in einem Gebäude mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage hat die freie Wahl, sich zu beteiligen. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage besteht zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Stromnetz. Jede:r Endverbraucher:in kann für den Reststrombezug weiterhin den Versorger frei wählen.