Wichtige Begriffe & FAQs
Hier finden Sie Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen.
Wichtige Begriffe
Zählpunkt
Jede gemeinschaftliche Erzeugungsanlage muss über einen eigenen Zählpunkt verfügen, den Einspeisezählpunkt. Die dort gemessene Energie wird auf die Teilnehmer:innen verteilt.
Überschuss- und Volleinspeiser
Eine GEA kann sowohl als Überschusseinspeiser als auch als Volleinspeiser realisiert werden. Beim Überschusseinspeiser wird ein Teil der erzeugten Energie für den Eigenverbrauch verwendet (z.B. Allgemeinstrom), beim Volleinspeiser wird die gesamte Erzeugung (abzüglich eines eventuellen Eigenbedarfs der Erzeugungsanlage) ins öffentliche Netz eingespeist. Beide Formen können sinnvoll sein, ein Überschusseinspeiser ist in der Regel die kostengünstigere Variante. Die Wahl wirkt sich jedenfalls direkt auf das Betriebsmodell aus: Wer Betreiber der Anlage ist, muss auch vertraglicher Inhaber des Zählpunktes sein. Beim Überschusseinspeiser müssen die Vertragsparteien für Strombezug und Einspeisung identisch sein.
„Errichtungs- und Betriebsvertrag“
Die Beteiligten einer GEA schließen miteinander einen Vertrag ab. Je nachdem, wie eine GEA umgesetzt wird, kann dieser Vertrag (oder mehrere Verträge) unterschiedlich ausgestaltet werden. Die Ausgestaltung steht den Teilnehmer:innen grundsätzlich frei.
Technischer Betrieb
Unter technischem Betrieb einer Erzeugungsanlage versteht man üblicherweise die Verantwortung für den optimierten Betrieb in technischer Hinsicht, dazu können Tätigkeiten wie Wartung, Instandhaltung, Monitoring oder die Inspektion einer Anlage in gewissen Zeitabständen verstanden werden. Je nach Anlagengröße, wird der technische Betrieb mehr oder weniger aufwändig ausfallen. Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen neben Photovoltaikanlagen auch andere Erzeugungstechnologien wie Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen infrage, wenngleich diese sicher (noch) Ausnahmen darstellen. Außerdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, Speicher zu betreiben. Mit dem technischen Betrieb können selbstverständlich Dritte beauftragt werden.
Wirtschaftlicher Betrieb
Unter dem wirtschaftlichen Betrieb der GEA fallen insbesondere die Abrechnung der verbrauchten Energie, die Verwertung der Überschüsse (Verkauf an Stromabnehmer), der finanzielle Ausgleich zwischen jenen, die die Anlage finanziert haben und jenen, die die Energie nutzen, und das Ansparen von Mitteln oder die finanzielle Verantwortung für Instandhaltung (Versicherung, Wartung, …).
Betreiber und Anlagenverantwortliche:r
Die Teilnehmer:innen können eine GEA selbst betreiben oder z.B.: einen der Teilnehmer:innen zum Organisator ernennen. Wird kein Organisator festgelegt, so ist zumindest ein:e Anlagenverantwortliche:rzu bestimmen, der/die als Ansprechperson gegenüber dem Netzbetreiber und sonstigen Dritten auftritt.