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Bürgerenergie einfach erklärt

Mit Bürgerenergie-Modellen kannst du selbst erzeugten Strom entweder mit anderen Personen, beispielsweise deinen Nachbarn, teilen, oder zwischen deinen eigenen Standorten, etwa vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz, nutzen. Dadurch erhältst du Zugang zu regional erzeugtem Strom.

Was bedeutet Strom gemeinsam nutzen?

Menschen können miteinander erneuerbare Energie gemeinsam nutzen. Ein Haushalt hat zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage und erzeugt damit Strom. Dieser Strom kann mit anderen Menschen, die keine Photovoltaikanlage besitzen, geteilt werden. Davon können beide Seiten profitieren.

Diese Vorteile habe ich bei einer Teilnahme an einem Bürgerenergie-Modell:

Wenn du an einem Bürgerenergie-Modell teilnimmst, kannst du dir dabei Geld sparen. Denn die Gemeinschaft kann selbst darüber entscheiden, wie viel der miteinander geteilte Strom kostet. Auch die Kosten für das Verteilen des Stroms, also des Stromnetzes, sind niedriger, wenn sich die Gemeinschaft in deiner Nähe befindet.

Der erneuerbare Strom eines Bürgerenergie-Modells wird oft in der eigenen Region erzeugt. Dafür werden erneuerbare Energien wie Sonne, Wind oder Wasser genutzt. So gibt es mehr sauberen Strom, was gut für die Umwelt ist, und hilft, den Klimawandel zu bremsen.

Hinweis

Stromlieferanten sind jene Unternehmen, von denen üblicherweise der Strom eingekauft wird. Bei der Teilnahme an Bürgerenergie-Modellen muss der Vertrag mit dem Stromlieferanten und im Falle eines Anlagenbesitzers der Stromabnahmevertrag bestehen bleiben. Die Teilnahme an einem Bürgerenergie-Modell ist eine zusätzliche Möglichkeit, Strom einzukaufen oder zu verkaufen. Den eigenen Stromliefervertrag bzw. Stromabnahmevertrag kann man weiterhin wechseln.

Wie kann ich an der Bürgerenergie teilnehmen?

Es gibt verschiedene Modelle, an denen man je nach Gegebenheiten und Verfügbarkeit teilnehmen kann. Dabei kann auch die Nähe zum Bürgerenergie-Modell für die Auswahl ausschlaggebend sein. Es können regionale Gemeinschaften auf der Plattform „Strom verbindet“ gefunden werden. Österreichweite Gemeinschaften sind auf der Landkarte ersichtlich.  Sollte weder auf der Plattform “Strom verbindet” noch auf der Landkarte eine Gemeinschaft ins Auge springen, gibt es immer noch die Möglichkeit, selbst ein Bürgerenergie-Modell umzusetzen.

Weitere Möglichkeiten für die Suche nach Gemeinschaften in deiner Nähe wären:

  • Gemeindezeitung
  • Website der Gemeinde
  • Social-Media-Gruppen
  • Gemeinde-Apps
  • Online Suche (wenn die jeweiligen Gemeinschaften über Websites verfügen)
  • Du kannst die Beratungsstelle in deiner Region fragen, ob sie dir Gemeinschaften empfehlen kann. Kontakt-Informationen zu diesen Beratungsstellen in deiner Region findest du unter folgendem Link.

Wichtig ist: Bei Interesse Kontakt mit der Gemeinschaft aufzunehmen, um zu fragen, ob du mitmachen kannst bzw. wie die Anmeldung funktioniert.

Diese Voraussetzungen solltest du für die Teilnahme erfüllen:

  • Du hast einen Stromvertrag mit einem Stromlieferanten deiner Wahl. Das heißt, du hast bereits Strom in deiner Wohnung oder deinem Haus.
    Hinweis: Dein Strom kommt über das Stromnetz, welches einem Netzbetreiber in deiner Region gehört. Den Netzbetreiber kannst du nicht wechseln, deinen Stromlieferanten jedoch schon.
  • Du hast einen Smart Meter (digitalen Stromzähler).
    Hinweis: Wenn du noch keinen hast, kann dein Netzbetreiber ihn kostenlos einbauen.
  • Du kennst deine Zählpunktbezeichnung. Diese findest du auf deiner Stromrechnung oder im Online-Konto deines Stromlieferanten oder Netzbetreibers. Sie beginnt mit „AT00…“ und könnte so aussehen: AT00100000000454369541563684245.
Wenn du bei einer gemeinsamen Energienutzung mitmachen willst, bekommst du einen Vertrag von der Gemeinschaft. In diesem Vertrag steht:
  • Dass du in Zukunft Strom auch von der Gemeinschaft beziehst.
  • Wie und in welchem Intervall abgerechnet wird.
  • Welche Regeln gelten: Höhe des Strompreises, Möglichkeit des Austritts bzw. der Kündigung, Zuständigkeiten in der Energiegemeinschaft, …

Sollte dir beim Vertragsinhalt etwas unklar sein oder sich nicht stimmig anfühlen, kannst du dich an die Gemeinschaft mit deinen Fragen wenden. Auch die Energieberatungsstelle in deinem Bundesland kann dir hier weiterhelfen. Den Kontakt zu den Energieberatungsstellen findest du unter folgendem Link. Wenn alles im Vertrag für dich passt, kann der Vertrag unterschrieben werden.

Wie startet deine Teilnahme?
  • Die Gemeinschaft meldet dich beim Netzbetreiber an.
  • Dein Netzbetreiber wird dich kontaktieren. Dann musst du dich im Online-Portal des Netzbetreibers einloggen. Dort stimmst du der Datenfreigabe zu – also erlaubst, dass der Netzbetreiber deine Daten über deinen Stromverbrauch an die Gemeinschaft weitergeben darf. Die Gemeinschaft kann mit diesen Daten dann deine Abrechnung machen.
    Hinweis: Wenn du Hilfe bei der Freigabe im Online-Portal brauchst, kann dich die Gemeinschaft bei diesem Schritt unterstützen.
  • Ab der Zustimmung im Online-Portal bekommst du Strom von anderen Teilnehmer:innen der Gemeinschaft.
  • Dein Smart Meter misst laufend, wie viel Strom du von der Gemeinschaft bekommst.

Wie funktioniert die Abrechnung und welche Informationen bekommst du von der Gemeinschaft?

Du bekommst regelmäßig eine Abrechnung von der Gemeinschaft. Du bekommst ab jetzt zwei Rechnungen – eine von der Gemeinschaft und eine vom Stromlieferanten.

Darin steht:

  • Wie viel Strom du genutzt hast.
  • Was du für diese Strommenge bezahlst.

Hast du mehr Strom aus der Gemeinschaft bezogen, wirst du für den Reststrom vom Stromlieferanten weniger zahlen, weil du weniger Strom vom Stromlieferanten geliefert bekommen hast. Beispielhaft zeigt die folgende Grafik, wie sich deine bezogene Strommenge nun aufteilt:

Im Durchschnitt verbraucht ein Haushalt 3000 kWh Strom pro Jahr. Zum Beispiel für Backrohr, Kühlschrank, Waschmaschine oder Klimaanlage.

© NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH

Ca. 1/3 können aus einer Energiegemeinschaft genutzt werden. Dafür hat man geringere Stromkosten und meist auch geringere Netzkosten. Die Rechnung kommt von der Energiegemeinschaft.

Die restlichen 2/3 kommen vom üblichen Stromlieferanten. Die Rechnung schickt der Stromlieferant.

Ich zahle auch für das Stromnetz. Das heißt: Ich bezahle dafür, dass der Strom zu mir nach Hause geliefert wird. Das Geld dafür erhält der Netzbetreiber. Auf der Rechnung für das Stromnetz kann ich sehen, wie viel Strom von meiner Energiegemeinschaft kommt und wie viel von meinem Stromlieferanten. Diese Rechnung für das Stromnetz bekomme ich entweder extra oder sie ist als eigener Teil auf der Rechnung des Stromlieferanten zu sehen.