Energiegemeinschaften
Einfach gesagt, bezeichnet eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und eine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Nutzung von Strom.
Teilnehmer:innen dieser Energiegemeinschaften können natürliche oder juristische Personen, Gebietskörperschaften oder auch kleine und mittlere Unternehmen sein. An einer BEG dürfen auch große Unternehmen teilnehmen.
Die Teilnehmer:innen müssen sich in einer Rechtsform organisieren (z.B. einem Verein oder einer Genossenschaft). Damit ist zwar ein Aufwand, besonders in der Gründung, verbunden, aber es hat auch Vorteile im Betrieb.
Ihr Hauptzweck darf nicht im finanziellen Gewinn liegen, sondern verfolgt vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile.
EEG und BEG können zu stärkerer gesellschaftlicher Teilhabe und gemeinschaftlicher Nutzung von dezentral erzeugtem erneuerbarem Strom beitragen.
Reduzierte Netzentgelte auf Basis des Nahebereichs
Energiegemeinschaften, wo nur örtlich nahe gelegene Zählpunkte teilnehmen, bekommen vergünstige Netztarife. Dafür muss bei der Registrierung ein passender Nahebereich (Lokal- oder Regionalbereich) festgelegt werden. Mehr Details zu den Nahebereichen finden sie unter folgendem Link.
EEG-Eigenschaften
- Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags
- Befreiung von der Elektrizitätsabgabe
- Können in den Nahebereichen Lokal- oder Regionalbereich gemeinsam Energie teilen und diese zu einem reduzierten Netzentgelt beziehen
- Teilnehmen dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen
BEG-Eigenschaften
- Große Unternehmen können an einer BEG teilnehmen
- Können zukünftig in den Nahebereichen (Hauptleitung, Standort-, Lokal- oder Regionalbereich) gemeinsam Energie nutzen und diese zu einem reduzierten Netzentgelt beziehen. Sie können weiterhin österreichweit Energie teilen
- Die Kontrolle innerhalb der BEG ist auf natürliche Personen, Gebietskörperschaften oder kleine Unternehmen beschränkt
EEG oder BEG?
Die Entscheidung, ob Sie eine EEG oder eine BEG umsetzen, sollte vor der Registrierung auf ebUtilities getroffen werden, weil bei der Registrierung je nach EG-Modell unterschiedliche Marktpartner-IDs (RC- bzw. CC-Nummern) vergeben werden. Dabei sollten Sie in Ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen, dass die EEG nur lokal oder regional und die BEG zusätzlich auch österreichweit umsetzbar ist.