Änderungen für bestehende Energiegemeinschaften
Mit dem 1.10.2026 treten die neuen Bestimmungen zur Bürgerenergie im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft. Damit kommen große Neuerungen und erweiterte Möglichkeiten auf uns zu.
Empfehlung für bestehende Energiegemeinschaften
In einem separaten Dokument finden Sie auf der ersten Seite die wichtigsten Informationen für bestehende Energiegemeinschaften. Sie erfahren, was Sie jetzt tun müssen, damit ihre Energiegemeinschaften weiterhin aktiv bleiben darf. Nach dieser Darstellung folgen auf den nächsten Seiten weiterführende Informationen zu freiwilligen Möglichkeiten, die Sie mit Ihrer Energiegemeinschaft nutzen können, aber nicht müssen.
Schließlich erfahren Sie, was Lieferantenverpflichtungen sind, für welche Energiegemeinschaften sie gelten und wer sie erfüllen muss. Es wird außerdem erläutert, was Energiegemeinschaften beachten sollten, an denen eine Gebietskörperschaft (Gemeinde) teilnimmt und welche Neuerungen es bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen gibt.
Wir laden alle Energiegemeinschaften ein, sich rechtzeitig mit den neuen Informationen vertraut zu machen und die bereitgestellten Empfehlungen für die weitere Umsetzung zu nutzen. Alle Informationen finden Sie unter folgendem Link.