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Änderungen für bestehende Energiegemeinschaften

Mit dem 1.10.2026 treten die neuen Bestimmungen zur Bürgerenergie im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft. Damit kommen große Neuerungen und erweiterte Möglichkeiten auf uns zu.

Neu ab 1.10.2026: 
  • Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Möglichkeiten vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch werden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte seitens Netzbetreiber in der Verrechnung berücksichtigt. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.
  • Auf dieser Website werden laufend neue Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten.

Empfehlung für bestehende Energiegemeinschaften

In einem separaten Dokument finden Sie auf der ersten Seite die wichtigsten Informationen für bestehende Energiegemeinschaften. Sie erfahren, was Sie jetzt tun müssen, damit ihre Energiegemeinschaften weiterhin aktiv bleiben darf. Nach dieser Darstellung folgen auf den nächsten Seiten weiterführende Informationen zu freiwilligen Möglichkeiten, die Sie mit Ihrer Energiegemeinschaft nutzen können, aber nicht müssen.
Schließlich erfahren Sie, was Lieferantenverpflichtungen sind, für welche Energiegemeinschaften sie gelten und wer sie erfüllen muss. Es wird außerdem erläutert, was Energiegemeinschaften beachten sollten, an denen eine Gebietskörperschaft (Gemeinde) teilnimmt und welche Neuerungen es bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen gibt.

Wir laden alle Energiegemeinschaften ein, sich rechtzeitig mit den neuen Informationen vertraut zu machen und die bereitgestellten Empfehlungen für die weitere Umsetzung zu nutzen. Alle Informationen finden Sie unter folgendem Link.