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Was sind Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen?

Über das Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) kann eigenerzeugter Strom (z.B. von Photovoltaikanlagen am Dach einer Wohnanlage) direkt von mehreren Teilnehmer:innen genutzt werden, wenn diese über dieselbe Hauptleitung/Steigleitung oder über dieselbe Sammelschiene des Verteilerkastens (Standortbereich) miteinander verbunden sind.

Was ist eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage und wie funktioniert sie?

Überall, wo mehrere Teilnehmer:innen in einem Gebäude denselben Anschlusspunkt haben und über einen Smart-Meter verfügen, kann eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) umgesetzt werden. Für die Nutzung der (bestehenden) Photovoltaikanlagen als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist kein zusätzlicher Installationsschritt notwendig, wenn ein Smart-Meter vorhanden ist.

Ob an Ihrem Standort (mit mindestens 2 Zählpunkten: ein Einspeise- und ein Bezugszählpunkt) eine GEA gegründet werden kann, sollten Sie vorab bei Ihrem Netzbetreiber in Erfahrung bringen. Dieser kann Ihnen auch mitteilen, ob alle geplanten Teilnehmer:innen, einen gemeinsamen Netzanschluss (Hausanschluss oder Sammelschiene im Verteilerkasten) nutzen. Nähere Informationen finden Sie dazu unter folgendem Link.

Die öffentlichen Leitungsanlagen dürfen bei der gemeinsamen Nutzung des Stroms über eine GEA nicht benutzt werden, mit Ausnahme der Sammelschiene im Verteilerkasten. Nicht innerhalb der GEA verbrauchter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und kann von dem erforderlichen Reststrom-Abnehmer abgenommen werden.

Achtung: Die Umsetzung des Standortbereichs in der Praxis wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein. 

In dieser Infografik wird der grundlegende Aufbau einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) innerhalb eines Mehrparteihauses dargestellt. Außerdem werden die wichtigsten Begriffe wie öffentliches Netz, Netzanschluss, Eigentumsgrenze, Smart Meter und Hauptleitung und ihr Zusammenhang mit der GEA näher erklärt. © Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds
Begriffsbestimmung GEA § 6 Abs 1 Z58 ElWG: 

„Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die sich im Nahebereich gemäß § 70 Abs. 6 Z 1 oder 2 ElWG befinden und die Strom zur Deckung des Verbrauchs der teilnehmenden Netzbenutzer erzeugen.“

Die Beteiligten einer GEA schließen als Kollektiv einen Vertrag  ab, außerdem braucht es für den Betrieb einer GEA eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, der für die Messung und Energiezuordnung verantwortlich ist. Der Netzbetreiber liest die Viertelstundenwerte aus den Smart-Metern aller Teilnehmer:innen aus (dafür ist die Zustimmung der Beteiligten notwendig). Auf Basis der Verbrauchswerte ordnet der Netzbetreiber die erzeugte Energie den Teilnehmer:innen dynamisch zu. Die verbleibende Energie (Restnetzbezug) wird weiterhin vom jeweiligen Stromlieferanten bereitgestellt.

Auf einem Blick: Die Vorteile einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

  • GEAs ermöglichen die Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie in Mehrparteienhäusern und anderen, durch mehrere Parteien genutzten Objekten.
  • Für den Strom aus einer GEA fallen vergünstigte Netztarife und Abgaben an. Dadurch ergibt sich ein deutlicher Kostenvorteil im Vergleich zu dem Strom, der aus dem Netz bezogen wird.
  • Die gemeinschaftliche Nutzung von Anlagen erhöht den Eigenverbrauch und damit ihre Wirtschaftlichkeit.
  • Für die Umsetzung einer GEA genügt ein Vertrag zwischen den Beteiligten, die Gründung einer Rechtsform (z.B. einem Verein) ist nicht zwingend erforderlich.
  • Das Modell ist offen für alle interessierten Nutzer:innen (natürliche oder juristische Personen, Private oder Unternehmen) am Standort der PV-Anlage (Zonenlevel 1-2).