Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Bürgerenergie-Modelle

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bietet Endkund:innen zusätzliche Möglichkeiten, erneuerbare Energien über die Bürgerenergie-Modelle zu nutzen.

Neu ab 1.10.2026
  • Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Möglichkeiten vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf  lokale und regionale BEG/P2P/EVA. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch werden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte seitens Netzbetreiber in der Verrechnung berücksichtigt. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.
  • Auf dieser Website werden laufend neue Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten.

Im Rahmen der Bürgerenergie-Modelle kann ausschließlich erneuerbare Energie gemeinsam (z.B. mit anderen Haushalten, Betrieben oder Gemeinden) oder mit sich selbst (Eigenversorgungsanlage) geteilt werden. Dabei kann die Energie innerhalb eines Standorts oder über Grundstücksgrenzen hinweg genutzt werden.  Ihr bestehender Stromliefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten bleibt auch bei einer Teilnahme an einem Bürgerenergie-Modell bestehen. Gleiches gilt für Anlagenbesitzer:innen: Der bestehende Stromabnahmevertrag mit dem gewählten Stromabnehmer bleibt ebenfalls aufrecht. Man kann aber weiterhin jederzeit seinen Stromliefervertrag bzw. Stromabnahmevertrag wechseln.

Die Bürgerenergie-Modelle

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie erneuerbare Energie in der Praxis genutzt werden kann. Dabei unterscheidet man zwischen folgenden Modellen (siehe Abbildung):

Grafik zur gemeinsamen Energienutzung und deren Umsetzung in der Praxis. Titel: Die gemeinsame Energienutzung und die Umsetzung in der Praxis. Oben mittig befindet sich ein hellblaues Rechteck mit der Beschriftung 'Aktiver Kunde' und einer menschlichen Figur. Links davon ist ein weiteres hellblaues Rechteck mit der Beschriftung 'Eigenversorgung' und Symbolen eines Hauses, einer Person und eines Gebäudes. Darunter in der Mitte ein größeres olivgrünes Rechteck mit der Beschriftung 'Gemeinsame Energienutzung', darin Figuren von Menschen, Windrädern und einer Solaranlage sowie ein Batteriesymbol. Von diesem Rechteck führen gestrichelte Linien zu zwei weiteren olivgrünen Rechtecken darunter: links 'Vertragliche Vereinbarung' mit einem Dokumentensymbol, rechts 'Juristische Person (wie Verein, Genossenschaft, ...)' mit einem Organigrammsymbol. Unter dem linken Rechteck sind zwei kleinere Rechtecke: ein türkisfarbenes mit der Beschriftung 'Peer-to-Peer-Verträge' sowie Menschen- und ein Dokumenticon und ein gelbes mit 'Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage' und Menschen- und Gebäudeicon. Unter dem rechten Rechteck sind drei kleinere Rechtecke in den Farben olivgrün, orange und rot mit den Beschriftungen 'Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage', 'Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)' und 'Bürgerenergie-gemeinschaft (BEG)' jeweils mit Menschenicon. Oben links das Logo der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, oben rechts das Logo des Klima- und Energiefonds. Unten rechts der Hinweis '© Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften'. © Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Abgesehen von dem Modell der Eigenversorgungsanlage, bei der dieselbe natürliche/juristische Person mit sich selbst Energie an zwei oder mehr Standorten teilen kann, bedarf es bei den anderen Modellen jeweils mindestens eine weitere natürliche oder juristische Person, um gemeinsam Energie teilen zu dürfen.

Dabei kann die gemeinsame Energienutzung über eine juristische Person (z.B. Gründung eines Vereins für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage*, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, Bürgerenergiegemeinschaft, sonstige juristische Person) oder auf vertraglicher Basis (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage*, Peer-to-Peer-Vertrag) umgesetzt werden.

Eine Beschränkung des Teilnehmer:innenkreises gibt es beim Modell der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft und eine Besonderheit bei der Bürgerenergiegemeinschaft. Nähere Infos dazu finden Sie hier.

*Bei dem Modell der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage kann eine juristische Person (z.B. Verein) für die Umsetzung gegründet werden, wobei die gesetzliche Bestimmung keine juristische Person voraussetzt. Somit wäre die Gründung einer GEA ebenso auf vertraglicher Basis möglich.

Hinweis

Eine natürliche Person ist ein:e Endkund:in, sprich eine Privatperson. Eine juristische Person kann zum Beispiel ein Unternehmen in der Form einer Kapital- (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft) sein. Ein Verein oder eine Genossenschaft sind ebenso juristische Personen.

Vorteile der Bürgerenergie-Modelle
  • Niedrigere Energiekosten durch gemeinschaftlich festgelegte Energiepreise. Auch die Kosten für das Verteilen des Stroms, also des Stromnetzes, sind niedriger, wenn sich die Gemeinschaft in deiner Nähe befindet.
  • Die Teilnahme an einem Bürgerenergie-Modell bietet zusätzlich stabile Stromtarife.
  • Förderung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen (Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik, etc.) und die damit einhergehende Senkung des CO2-Ausstoßes
  • Stärkere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, meist aus dem Ausland
  • Bewusstseinsbildung für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
  • Stärkung der lokalen/regionalen Wirtschaft
  • Beteiligung von öffentlichen Einrichtungen (Gemeinden, etc.) an der Energiewende
  • Bewusst verstärkte Nutzung von Flexibilitäten durch die Teilnehmenden

Der Nahebereich und die Begünstigung des Netznutzungsentgelts

Grundsätzlich gibt es mehrere räumliche Netzbereiche (Nahebereiche), die bei der Nutzung der Bürgerenergie-Modelle unterschieden werden (§ 70 Abs 6 ElWG ). Dabei müssen sich sowohl die Zählpunkte der Erzeugungsanlagen als auch die Zählpunkte der Verbraucher:innen im selben Nahebereich befinden, um die Vorteile (Reduktion des Netznutzungsentgeltes) aus dem Bürgerenergie-Modell bezogenen Strom nutzen zu können. Zusätzlich kann nur ein Nahebereich, sprich eine Nahbereichs-ID, je gewähltem Bürgerenergie-Modell zugewiesen werden:

  • Standortbereich

Erneuerbarer Strom wird innerhalb eines Gebäudes (z.B. Mehrparteienhaus oder Betrieb) geteilt. Dabei können entweder nur die gemeinschaftliche Haupt- bzw. Steigleitung oder die gemeinschaftlichen Leitungsanlagen mit Ausnahme der Durchleitung durch die Sammelschienen im Standortbereich genutzt werden.

Achtung: Die Umsetzung des Standortbereichs in der Praxis wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein. 

  • Lokal- und Regionalbereich

Erneuerbarer Strom wird ausschließlich im Lokalbereich (über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformatorstation, kurz “Trafo” genannt) oder im Regionalbereich (über das Mittelspannungsnetz und alle ohne Umspannung miteinander verschaltbaren Mittelspannungs-Sammelschienen im Umspannwerk) genutzt. Ein gemeinsamer Lokalbereich hat meist einen Radius von rund 1 km, wobei ein gemeinsamer Regionalbereich einen Radius von rund 30 km abdeckt. Somit sind die Möglichkeiten, in einem gemeinsamen Regionalbereich passende Teilnehmer:innen zu finden, wesentlich höher.

  • Gebotszone (österreichweit und daher KEIN Nahebereich)

Es kann Strom auch österreichweit geteilt werden. Hierfür sind die Netzentgelte in voller Höhe zu bezahlen.

Eine ausführliche Erklärung zum Thema Nahebereich finden Sie hier.

Reduzierte Netzentgelte auf Basis des Nahebereichs

Je nach Nahebereich sind weniger oder keine Netzentgelte für den verbrauchten Strom zu bezahlen. Für alle Möglichkeiten gilt: Findet die Energienutzung im Nahebereich statt, profitieren die teilnehmenden Verbraucher:innen für den aus dem Bürgerenergie-Modell bezogenen Strom von finanziellen Anreizen in Form von reduzierten Netzentgelten. 

Die Fachgrafik „Gemeinsame Energienutzung im österreichischen Stromnetz“ zeigt schematisch, wie gemeinsame Energienutzung auf unterschiedlichen Netzebenen und in verschiedenen räumlichen Bereichen möglich ist. Dargestellt sind die sieben Netzebenen vom Höchstspannungsnetz mit 380 bzw. 220 kV bis zur Niederspannungsebene mit 400 bzw. 230 Volt. Die Grafik unterscheidet vier Bereiche der gemeinsamen Energienutzung: den Standortbereich, den Lokalbereich, den Regionalbereich und die österreichweite Gebotszone. Je nach Bereich werden unterschiedliche Teile des Stromnetzes genutzt und unterschiedliche Netztarife angewendet. Im Standortbereich erfolgt die gemeinsame Energienutzung über Hauptleitungen einschließlich Sammelschienen. Im Lokalbereich werden die Netzebenen 6 und 7 genutzt, im Regionalbereich die Netzebenen 4 bis 7. Bei österreichweiter gemeinsamer Energienutzung innerhalb der Gebotszone können die Netzebenen 1 bis 7 genutzt werden; hier fallen die Netztarife in voller Höhe an. Für Standort-, Lokal- und Regionalbereich sind vergünstigte Netztarife vorgesehen, deren konkrete Höhe von einer zukünftigen Verordnung der Regulierungsbehörde abhängt. Entlang dieser Netzebenen sind verschiedene Erzeuger, Verbraucher und Prosumer dargestellt. Dazu gehören Haushalte, Mehrparteienhäuser, öffentliche Gebäude, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Großindustrie. Als Erzeugungsanlagen sind unter anderem Photovoltaikanlagen, Windparks, Kleinwasserkraftwerke und Wasserkraftwerke eingezeichnet. Zusätzlich werden Stromspeicher und E-Mobilität dargestellt. Pfeile zeigen, wie Strom zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen fließen kann. Eine Legende unterscheidet Prosumer beziehungsweise aktive Kunden, Verbraucher beziehungsweise aktive Kunden und Erzeuger. Zusätzlich zeigen unterschiedlich gerichtete Pfeile Erzeugung und Verbrauch. Im oberen Bereich der Grafik sind auch Stromimporte und Stromexporte über das Höchstspannungsnetz dargestellt. Die gemeinsame Energienutzung kann laut Grafik innerhalb einer juristischen Person, etwa einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft oder Bürgerenergiegemeinschaft, auf Basis vertraglicher Vereinbarungen wie Peer-to-Peer-Verträgen oder im Rahmen der Eigenversorgung über die dargestellten Netzebenen erfolgen. Am unteren Rand befinden sich ein QR-Code mit weiterführenden Informationen sowie die Logos der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, die Energieberatungsstellen aller Bundesländer, Klima- und Energiefonds sowie Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. © Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
In welchem Nahebereich befinde ich mich?

Die Information, an welchem Teil des Verteilernetzes eine Anlage oder ein:e Verbraucher:in angeschlossen ist, bekommt man vom zuständigen Netzbetreiber oder ist eventuell im Smart-Meter-Portal des Netzbetreibers ersichtlich. Der Netzbetreiber wurde per Gesetz (§70 Abs 6 Z4 ElWG ) dazu verpflichtet, Interessierten diese Auskunft binnen 14 Tagen zu erteilen.

Bei vielen Netzbetreibern in Österreich ist die Nahebereichsauskunft über eines der folgenden Tools möglich:

  • Auskunft per Landkarte:
    Einige Netzbetreiber veranschaulichen die Information über Online-Landkarten. Dadurch können Interessierte auf den ersten Blick sehen, welche Teile eines Netzgebietes zum selben Lokal- oder Regionalbereich gehören. Dadurch ist leicht ersichtlich, ob sich alle Teilnehmer:innen innerhalb des gemeinsamen Lokal- oder Regionalbereichs befinden. Außerdem eignen sich diese Landkarten sehr gut, um weitere Teilnehmer:innen zu finden.
  • Auskunft per „Quick-Check“:
    Neben der Auskunft mittels Landkarte hat sich die sogenannte „Quick-Check“-Abfrage bei einigen Netzbetreibern etabliert. Bei dieser Abfrage ist es notwendig, die Zählpunktnummer (z.B. AT0081000801024000000000871234567) in eine Abfragemaske einzugeben. Dann erhält man in der Regel eine „Beauskunftungskennzahl“, die darüber informiert, von welcher Trafostation bzw. welchem Umspannwerk der jeweilige Zählpunkt versorgt wird. So kann wiederum geprüft werden, ob sich alle geplanten Zählpunkte im gleichen Lokal- oder Regionalbereich eines Netzgebietes befinden.
  • Auskunft per Smart-Meter-Portal des Netzbetreibers:
    Bei manchen Netzbetreibern finden Sie Ihre Kennungen für Trafostation und Umspannwerk im persönlichen Smart-Meter-Portal.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung, ob der Nahebereich aller Teilnehmer:innen (bei Neugründungen) bzw. bei neuen Teilnehmer:innen (bei Beitritt zu einer bestehenden gemeinsamen Energienutzung) ident ist, trifft der zuständige Netzbetreiber.

Folgend eine Liste der größten Netzbetreiber inkl. Verlinkung zur Nahebereichsabfrage:

Hinweis:  Sollten Sie in keinem Konzessionsgebiet (Netzbetreibergebiet) jener genannten Netzbetreiber fallen, so erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage Ihres lokalen Netzbetreibers, wie die Nahbereichs-Auskunft funktioniert.

Wie kann ich an einem Bürgerenergie-Modell teilnehmen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, um sich an einem Bürgerenergie-Modell zu beteiligen – einer bereits gegründeten Gemeinschaft beitreten oder selbst ein Bürgerenergie-Modell umsetzen.

Für eine Teilnahme sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie verfügen über einen aufrechten Stromvertrag mit einem Stromlieferanten ihrer Wahl.
    Hinweis: In wessen Konzessionsgebiet Sie mit ihrem Zählpunkt liegen, darüber haben Sie keinen Einfluss. Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, jedoch ihren Stromlieferanten.
  • Sie verfügen über einen Smart Meter (digitalen Stromzähler).
    Hinweis: Wenn sie noch keinen Smart Meter installiert haben, kann ihren ihr Netzbetreiber kostenlos einen einbauen.
  • Sie kennen ihre Zählpunktbezeichnung. Diese finden sie auf ihrer Stromrechnung oder im Online-Konto ihres Stromlieferanten oder Netzbetreibers. Sie beginnt mit „AT00…“ und könnte so aussehen: AT0081000801024000000000871234567.

Sollten Sie in Ihrer Region einer regionalen oder lokalen Gemeinschaft beitreten wollen, können Sie über die Plattform „Strom verbindet“ potentielle Gemeinschaften ausfindig machen.

Österreichweite Gemeinschaften sind auf der Landkarte auffindbar.

Weitere Möglichkeiten herauszufinden, ob es Gemeinschaften in Ihrer Nähe gibt:

  • Gemeindezeitung
  • Website der Gemeinde
  • Social-Media-Gruppen
  • Gemeinde-Apps
  • Online Suche (wenn die jeweiligen Gemeinschaften über Websites verfügen)

Wichtig ist, bei Interesse Kontakt mit der Gemeinschaft aufzunehmen, um zu fragen, ob Sie mitmachen können bzw. wie die Anmeldung funktioniert.

Sollte weder auf der Plattform noch auf der Landkarte eine Gemeinschaft gefunden werden, gibt es noch die Möglichkeit selbst eine Gemeinschaft mit anderen Personen zu gründen. Bei der Gründung kann Sie der Online-Guide unterstützen.