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Messung und Aufteilung

Die Energieaufteilung bei jeder Form der Bürgerenergie erfolgt auf Basis von 15-Minuten Werten. Grundlage dafür sind Smart-Meter bei jeder Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen der teilnehmenden Netzbenutzer.

Neu ab 1.10.2026: 
  • Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.  
  • Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Möglichkeiten vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch werden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte seitens Netzbetreiber in der Verrechnung berücksichtigt. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.
  • Auf dieser Website werden laufend neue Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten.

Messung

Sollte es Teilnehmer:innen geben, welche noch nicht mit einem Smart-Meter ausgestattet sind, so kümmert sich der Netzbetreiber um die kostenfreie Installation und Inbetriebnahme jener Zähler. Nach §49 ElWG muss dieser auf Verlangen binnen zwei Monaten betriebsbereit bereitgestellt sein.
Sobald die Installation und kommunikative Inbetriebnahme erfolgt ist, kann ein Zählpunkt aktiv an jeder Form der Bürgerenergie-Modelle teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist die verpflichtende Einstellung “Opt-In” beim Smart-Meter.

EDA-Messwertübertragung

Der Netzbetreiber und die EDA GmbH stellen die Messwerte der teilnehmenden und aktiven Verbraucher:innen und Erzeuger:innen über den Energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) zur Verfügung. Dabei werden täglich die Messwerte des Vortages im EDA-Energiedatenreport bereitgestellt. Jene Messwerte bilden die Grundlage für die innergemeinschaftliche Abrechnung.
Dabei ist eine Kontrolle, ob die Messwerte im EDA-Energiedatenreport vollständig, zeitgerecht und korrekt bereitgestellt werden, empfehlenswert.

Energiedaten über das EDA Portal

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten wie Sie die innerhalb Ihres Bürgerenergie-Modells erzeugten und verbrauchten Energiemengen nachvollziehen können. Auf dieser Website wird die Umsetzung mit Hilfe des EDA Portals beschrieben. Für größere Initiativen kann es jedoch passender sein, eine andere Anbindungsart (Mail-Anbindung; KEP-Schnittstelle) zu nutzen oder auf eine eigenständige Software-Lösung oder einen Dienstleister zurückzugreifen.
Hinweis: Für bis zu 50 Zählpunkte pro Marktteilnehmer ist das EDA Portal kostenlos. Für Marktteilnehmer mit mehr als 50 Zählpunkten ist das EDA Portal kostenpflichtig. Details finden Sie im Preisblatt der EDA GmbH.

Stromaufteilung

Innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung wird der Strom dynamisch zugewiesen. Das bedeutet, dass die verfügbare Energiemenge in jeder Viertelstunde entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch der teilnehmenden Netzbenutzer zugeordnet wird. Die Zuordnung ist dabei jeweils mit dem Energieverbrauch der betreffenden Anlage in dieser Viertelstunde begrenzt.

Ältere Energiegemeinschaften können teilweise noch eine statische Aufteilung verwenden. Bei dieser wird jedem Mitglied ein vorab festgelegter fixer Anteil der erzeugten Energie zugeordnet. Die Auswahl der statischen Aufteilung ist jedoch nicht mehr vorgesehen.

Die zugeordneten Energiemengen sind gesondert zu erfassen und auf der Rechnung darzustellen.

Ersatzwertbildung bei Bürgerenergie-Modellen

Mit der Ersatzwertbildung sollen die Energiedatenübermittlung und die Abrechnung bei Bürgerenergie-Modellen verbessert werden. Sie betrifft Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen, die an einer oder mehreren Bürgerenergie-Modellen teilnehmen.
Die Aufteilung erfolgt auf Basis von Viertelstundenwerten. Im Idealfall liegen diese Messwerte vollständig und geprüft vor und können für die interne Abrechnung herangezogen werden.

In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass Messwerte fehlen, fehlerhaft sind oder erst nachträglich korrigiert werden müssen. In solchen Fällen werden nach den gesetzlichen Vorgaben und den geltenden Marktregeln Ersatzwerte gebildet, damit die Zuordnung und Abrechnung dennoch durchgeführt werden kann.
In der Marktkommunikation werden dafür häufig unterschiedliche Stufen der Messwertverarbeitung verwendet:

  • L1-Werte: direkt gemessene Werte aus dem intelligenten Messgerät.
  • L2-Werte: validierte oder korrigierte Werte, die für die weitere Abrechnung herangezogen werden können.
  • L3-Werte: Ersatzwerte, die gebildet werden, wenn für bestimmte Zeiträume keine vollständigen oder plausiblen Messwerte vorliegen.

Für die Abrechnung der gemeinsamen Energienutzung sollten grundsätzlich nur Werte herangezogen werden, die nach den vorgesehenen Prozessen geprüft, validiert oder ersatzwertgebildet wurden. Der genaue Ablauf und Zeitpunkt der Bereitstellung abrechnungsrelevanter Werte kann je nach Netzbetreiber variieren.

So funktioniert die Ersatzwertbildung

Für die Abrechnung einer gemeinsamen Energienutzung braucht es vollständige und geprüfte Messwerte. Diese Messwerte zeigen für jede Viertelstunde, wie viel Strom erzeugt und verbraucht wurde.

  • Wenn alle Messwerte vollständig sind

Liegen am Folgetag für alle teilnehmenden Zählpunkte vollständige L1- oder L2-Werte vor, kann der Netzbetreiber die Energiezuordnung durchführen. Dabei wird berechnet, welcher Anteil des erzeugten Stroms welchem teilnehmenden Netzbenutzer zugeordnet wird.
Daraus ergeben sich zum Beispiel:

  • wie viel Strom aus der gemeinsamen Energienutzung bezogen wurde,
  • wie viel Strom weiterhin aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde,
  • wie viel selbst erzeugter Strom verbraucht wurde
  • und wie viel Strom als Restüberschuss eingespeist wurde.

Diese Werte können anschließend für die Abrechnung der gemeinsamen Energienutzung verwendet werden.

  • Wenn Messwerte fehlen 

Es kann vorkommen, dass einzelne Messwerte fehlen, fehlerhaft sind oder noch nicht vollständig geprüft wurden. In diesem Fall kann der Netzbetreiber trotzdem eine vorläufige Berechnung durchführen.
Fehlende Werte werden dabei vorerst mit Null angesetzt. Die Ergebnisse dieser vorläufigen Berechnung werden als L3-Werte gekennzeichnet. Wichtig: L3-Werte sind nur vorläufige Informationswerte. Sie sollten nicht für die endgültige Abrechnung verwendet werden.

Nachträgliche Prüfung durch den Netzbetreiber

Der Netzbetreiber prüft anschließend täglich, ob die fehlenden oder fehlerhaften Messwerte nachgeliefert oder korrigiert werden können. Spätestens am 16. Kalendertag muss die endgültige Energiezuordnung erfolgen. Bis dahin sollen die vorläufigen L3-Werte durch vollständige L1- oder L2-Werte ersetzt werden.

Wenn Werte auch später fehlen

Können fehlende oder unplausible Messwerte bis dahin nicht ersetzt werden, werden die betroffenen Zeiträume in der endgültigen Berechnung mit Null berücksichtigt. Das bedeutet: Für diese Zeiträume wird dem betroffenen Zählpunkt kein Strom aus der gemeinsamen Energienutzung zugeordnet. Eingebrachte Erzeugungsmengen für diesen Zeitraum werden in der Energiezuteilung nicht berücksichtigt.

Was bedeutet das für die Abrechnung?

Für die Abrechnung sollten grundsätzlich nur vollständige L1- oder L2-Werte verwendet werden. L3-Werte sind nur Zwischenstände und können sich noch ändern.
Vor der Abrechnung sollte daher geprüft werden, ob alle relevanten Messwerte vollständig und in abrechnungsfähiger Qualität vorliegen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber.