Mehrfachteilnahme
Die Mehrfachteilnahme ermöglicht es aktiven Kunden, gleichzeitig an bis zu fünf verschiedenen Bürgerenergie-Modellen (Energiegemeinschaften, Peer-to-Peer Vertragsgemeinschaften, Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder Eigenversorgungsanlagen) teilzunehmen.
Was ist die Mehrfachteilnahme?
Es ist möglich mit jeder Stromerzeugungsanlage an bis zu fünf Bürgerenergie-Modellen teilzunehmen. Dadurch können Sie ihren Strombezug zwischen fünf Bürgerenergie-Modellen sowie ihrem davon unabhängig und frei wählbaren Energieversorger vielfältiger gestalten und gleichzeitig einen größeren Einfluss auf die Energiewende ausüben. Gibt es große Unternehmen, Organisatoren oder anderen Dritte mit einer Erzeugungsanlage mit mehr als 6 MW Anschlussleistung, so kann dieser dank Mehrfachteilnahme trotzdem an der gemeinsamen Energienutzung teilnehmen. Es muss der Teilnahmefaktor dann bei dieser Erzeugungsanlage so eingestellt werden, dass maximal 6 MW in die gemeinsame Energienutzung eingebracht werden.
Die wichtigsten Informationen
- Teilnahme an bis zu 5 verschiedenen Bürgerenergie-Modelle möglich.
- Für alle Arten von Teilnehmer:innen (Volleinspeiser, Überschusseinspeiser, reine Verbraucher:innen).
- In allen Formen der gemeinsamen Energienutzung (Energiegemeinschaften, Peer-to-Peer-Verträge oder gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage) möglich.
- Der Teilnahmefaktor gibt an, mit welchem maximal möglichen prozentuellen Anteil je 15 Minuten-Intervall von Ihrem Verbrauch oder Ihrer Erzeugung Sie an einem Bürgerenergie-Modell teilnehmen.
- Ab April 2028 kann der Teilnahmefaktor mehrmals täglich angepasst werden. Details zur genauen Vorgehensweise sind noch nicht bekannt und werden noch von den Netzbetreibern ausgearbeitet werden.
Der Teilnahmefaktor legt fest, mit welchem Anteil eine Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlage an einer gemeinsamen Energienutzung teilnimmt. Er bestimmt also, welcher Teil des erzeugten oder verbrauchten Stroms einer Energiegemeinschaft, einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder einer anderen Form der gemeinsamen Energienutzung zugeordnet werden kann.
Der Teilnahmefaktor wird im Rahmen der gewählten gemeinsamen Energienutzung festgelegt und kann ausschließlich im EDA-Portal bzw. via E-Mail/KEP-Schnittstelle angepasst werden. Eine Anpassung des Teilnahmefaktors über den Zählpunkt an sich (z.B. im Smart Meter Portal) ist nicht möglich. Ist ein Organisator bestellt, erfolgt die Information an den Netzbetreiber durch den Organisator. In Summe dürfen beim jeweiligen Zählpunkt alle gewählten Teilnahmefaktoren 100% nicht überschreiten.
Vorteile der Mehrfachteilnahme
Erzeuger
- Damit kann der an mehreren Bürgerenergie-Modellen verkaufte Anteil von Überschüssen erhöht werden.
- Selbsterzeugter Strom kann an mehr Verbraucher:innen mit z.B. unterschiedlichen Lastprofilen zur Verfügung gestellt werden.
- Stromerzeugungsanlagen, die von großen Unternehmen, Organisatoren oder anderen Dritten (z.B. Windkraftbetreibern) eingebracht werden und mehr als 6 MW Anschlussleistung (z.B. Wind- oder Wasserkraftwerke) haben, können mit Nutzung des Teilnahmefaktors, mit maximal 6 MW in einer gemeinsamen Energienutzung teilnehmen.
Verbraucher:innen
- Durch die Teilnahme an mehr als einem Bürgerenergie-Modell kann der Anteil an erneuerbaren Strom aus der Region erhöht werden.
- Geringerer Strombedarf vom Energielieferanten für den bezogenen Strom.
- Bessere Nutzung unterschiedlicher Erzeugungsprofile, etwa durch PV-Anlagen am Tag und anderen Erzeugungs- und Verbrauchsprofilen in weiteren gemeinsamen Energienutzungen. Dadurch steigt die Chance, dass zu unterschiedlichen Zeiten gemeinschaftlicher Strom verfügbar ist.
Gemeinsame Energienutzung
- Bessere Steuerung der Stromverteilung durch Festlegung in welchem Ausmaß Stromerzeugungsanlagen teilnehmen dürfen. Dadurch lässt sich die verfügbare Energie gezielter an die eigenen Verbrauchsprofile einer gemeinsamen Energienutzung anpassen.
- Große Verbraucher:innen können über einen niedrigen Teilnahmefaktor begrenzt werden. So entsteht eine fairere Verteilung innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung, bei sehr unterschiedlichen Verbrauchsgrößen.
- Der Teilnahmefaktor ergänzt die dynamische Aufteilung, weil er schon vor der eigentlichen Verteilung festlegt, welcher Anteil eines Verbrauchs oder einer Erzeugung berücksichtigt wird. Dadurch kann die gemeinsame Energienutzung ausgewogener gestaltet werden.
Mehrfachteilnahme nutzen
Wenn Sie Strom aus zwei verschiedenen Bürgerenergie-Modellen beziehen möchten, so sind folgende Punkte zwingend notwendig:
- Zu welchen Teilen der Strom aus den Bürgerenergie-Modellen bezogen wird, regelt der Teilnahmefaktor. Dieser wird zwischen aktivem Kunden und der gemeinsamen Energienutzung vereinbart und muss dem Netzbetreiber mittels der EDA Anbindung mitgeteilt werden. Dies kann auch ein bestellter Organisator übernehmen.
- Sie sind in allen gemeinsamen Energienutzungen Teilnehmer:in bzw. Mitglied. Dies kann zu zusätzlichen Rechten und Pflichten führen.
- Die Teilnahme an allen Formen der gemeinsamen Energienutzung und alle gewählten Teilnahmefakotorenkönnen jederzeit im Kundenportal Ihres Netzbetreibers eingesehen werden.
Die organisatorische Abwicklung der Mehrfachteilnahme erfolgt in der Regel durch die jeweilige gemeinsame Energienutzung, also beispielsweise durch die Energiegemeinschaft, oder durch einen Organisator. Änderungen des Teilnahmefaktors sowie die Teilnahme an einer weiteren gemeinsamen Energienutzung müssen daher mit allen gemeinsamen Energienutzungen abgestimmt und an den zuständigen Netzbetreiber mittels der EDA Anbindung übermittelt werden. Teilnehmende können diese Änderungen daher nicht einseitig direkt beim Netzbetreiber durchführen, sondern sollten ihre Änderungswünsche rechtzeitig mit der jeweiligen gemeinsamen Energienutzung bzw. dem zuständigen Organisator abstimmen.
Ziele der Mehrfachteilnahme
- Diversifizierung von Energiequellen: Die Teilnahme an mehreren gemeinsamen Energienutzungen ermöglicht es den Teilnehmer:innen, von einer breiteren Palette von Energiequellen zu profitieren. Dies kann die Abhängigkeit von einzelnen Energiequellen verringern, gleichzeitig den Autarkiegrad für einzelne Verbraucher:innen erhöhen und den Verbrauch von regional erzeugtem Strom vorantreiben.
- Wirtschaftliche Vorteile: Durch die Teilnahme an mehreren gemeinsamen Energienutzungen können die Teilnehmer:innen potenziell vom Angebot verschiedener gemeinsamer Energienutzungen profitieren. Dies kann dazu beitragen, die Gesamtkosten für die Energieversorgung zu senken.
- Wissensaustausch: Die Teilnahme an mehreren gemeinsamen Energienutzungen bietet die Möglichkeit zum Austausch von Erfahrungen, Best Practices und technischem Know-how mit einer breiteren Gruppe von Akteuren. Dies kann die Innovationskraft und die Weiterentwicklung nachhaltiger Energielösungen fördern.
Hinweise
Einstellung des Teilnahmefaktors im EDA Portal
Der Teilnahmefaktor wird z.B. im EDA Portal eingestellt. Bei der Änderung des Teilnahmefaktors gilt es zu beachten, dass der Teilnahmefaktor im ersten Schritt in der ersten gemeinsamen Energienutzung verringert werden muss, damit der Teilnahmefaktor im zweiten Schritt von der zweiten gemeinsamen Energienutzung am Folgetag hochgesetzt werden kann.
Jene Vorgehensweise ist wichtig, um die maximal erlaubte Gesamtsumme von 100 % nicht zu überschreiten.
Vorteil für den dynamischen Aufteilungsschlüssel
Der Teilnahmefaktor legt fest, welcher Anteil des tatsächlichen Verbrauchs für die Zuteilung von gemeinschaftlich erzeugtem Strom berücksichtigt wird.
Ein Beispiel: Beträgt Ihr Verbrauch in einer Viertelstunde 1 kWh und wurde ein Teilnahmefaktor von 70 % festgelegt, können maximal 0,7 kWh über diese gemeinsame Energienutzung gedeckt werden. Das gilt auch dann, wenn ausreichend gemeinschaftlich erzeugter Strom vorhanden wäre. Die restlichen 0,3 kWh werden beispielsweise über den Energieversorger oder eine weitere gemeinsame Energienutzung bezogen.
So kann der Teilnahmefaktor helfen, sehr hohe Verbraucher:innen zu begrenzen. Dadurch steht mehr gemeinschaftlich erzeugter Strom auch anderen Teilnehmenden zur Verfügung. Bei der dynamischen Aufteilung wird also zuerst der Verbrauch durch den Teilnahmefaktor begrenzt und erst danach der verfügbare Strom verteilt.
Spannende FAQs zur Mehrfachteilnahme
Kann die Mehrfachteilnahme bei allen Modellen der Bürgerenergie-Modelle (GEA, EEG, BEG, P2P, EVA) genutzt werden?
Ja. Die Mehrfachteilnahme kann grundsätzlich bei den unterschiedlichen Formen der Bürgerenergie-Modelle genutzt werden – also bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften, Peer-to-Peer-Verträgen und Eigenversorgungsanlagen. Wichtig ist jedoch: Für jedes Modell müssen weiterhin die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein. Pro Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlage ist die gleichzeitige Teilnahme an bis zu fünf Bürgerenergie-Modellen möglich.
Was bedeutet der Teilnahmefaktor und wie wird jener Faktor eingestellt?
Der Teilnahmefaktor legt fest, mit welchem Anteil eine Stromerzeugungs- oder Verbrauchsanlage an einem Bürgerenergie-Modell teilnimmt. Ein Beispiel: Wird für eine Verbrauchsanlage ein Teilnahmefaktor von 70 % festgelegt, können höchstens 70 % des Verbrauchs dieser Anlage über diese gemeinsame Energienutzung gedeckt werden. Die übrigen 30 % können weiterhin über den regulären Stromlieferanten oder – bei Mehrfachteilnahme – über eine weitere gemeinsame Energienutzung abgedeckt werden.
Der Teilnahmefaktor wird im Rahmen der jeweiligen gemeinsamen Energienutzung festgelegt und an den Netzbetreiber übermittelt. Ist ein Organisator bestellt, übernimmt dieser in der Regel die Kommunikation mit dem Netzbetreiber.
Kann jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer den Teilnahmefaktor selbstständig anpassen?
Nein, der Teilnahmefaktor kann nicht einseitig direkt beim Netzbetreiber geändert werden. Der Teilnahmefaktor betrifft die Zuordnung innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung und muss daher mit der jeweiligen gemeinsamen Energienutzung bzw. mit dem zuständigen Organisator abgestimmt werden. Teilnehmer:innen sollten Änderungswünsche daher an die Energiegemeinschaft, die Betreiber:innen der GEA, den P2P-Vertragspartner:innen oder den bestellten Organisator richten. Die formale Änderung erfolgt anschließend durch eine Kommunikation an den Netzbetreiber. Nur bei der Eigenversorgungsanlage können aktive Kunden selbst ihren Teilnahmefaktor ändern.
Kann der Teilnahmefaktor auch nur innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung genutzt werden?
Ja. Der Teilnahmefaktor ist nicht nur bei der Teilnahme an mehreren Gemeinsamen Energienutzungen hilfreich. Er kann auch innerhalb einer einzelnen gemeinsamen Energienutzung eingesetzt werden. Dadurch kann zum Beispiel festgelegt werden, dass eine besonders große Verbrauchsanlage nur mit einem bestimmten Anteil ihres Verbrauchs an der Zuteilung teilnimmt. Das kann helfen, gemeinschaftlich erzeugten Strom ausgewogener auf mehrere Teilnehmende zu verteilen – insbesondere bei dynamischer Aufteilung.
Ich habe bereits eine Eigenversorgungsanlage. Kann ich trotzdem meinen Überschuss in einer gemeinsamen Energienutzung einbringen? Wie hilft mir der Teilnahefaktor dabei?
Ja. Eine Eigenversorgungsanlage schließt die Teilnahme an einer gemeinsamen Energienutzung nicht aus. Eine Eigenversorgungsanlage ist eine Stromerzeugungsanlage, deren Strom zumindest teilweise vom aktiven Kunden an mehreren Standorten selbst verbraucht wird. Ein Überschuss kann in das öffentliche Netz abgegeben werden. Aktive Kunden haben zusätzlich das Recht, an der gemeinsamen Energienutzung teilzunehmen.
Haben Sie zum Beispiel eine PV-Anlage an Standort A und einen weiteren Verbrauchsstandort B, kann ein Teil des erzeugten Stroms dem Verbrauch an Standort B zugeordnet werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Zählpunkte eingerichtet und die Zuordnung über die vorgesehenen Prozesse abgebildet wird.
Bleibt darüber hinaus in derselben Viertelstunde weiterer Strom übrig, kann dieser – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – zusätzlich in eine gemeinsame Energienutzung, zum Beispiel eine Energiegemeinschaft oder einen Peer-to-Peer-Vertrag, von Standort A ausgehend eingebracht werden. Der Teilnahmefaktor hilft dabei festzulegen, welcher Anteil der Stromerzeugungsanlage für die jeweilige Nutzung berücksichtigt wird. So kann gesteuert werden, welcher Anteil der erzeugten Energie für die Eigenversorgungsanlage an einem anderen Standort und welcher Anteil für eine gemeinsame Energienutzung zur Verfügung stehen soll.
Nicht zugeordneter oder nicht zeitgleich verbrauchter Strom gilt weiterhin als Einspeisung in das öffentliche Netz.