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Flexibilitäten

Flexibilität bedeutet, Verbrauch, Speicherung oder Einspeisung zeitlich anzupassen, damit mehr erneuerbare Energie innerhalb der gemeinsame Energienutzung genutzt werden kann. Die folgende Unterseite gibt einen Überblick, wie gemeinsame Energienutzungen Flexibilitäten integrieren können und somit mehr Strom innerhalb der Gemeinschaft teilen können.

Neu ab 1.10.2026:  
  • Die neuen Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften (Bürgerenergie – ElWG § 65 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 sowie die §§ 66 bis 72) treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.
  • Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Möglichkeiten vorübergehend nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.
  • Nach heutigem Stand tritt die novellierte Verordnung zu den Netzentgelten (SNE-VO) am 01.01.2027 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt gelten voraussichtlich die festgelegten Netzentgeltreduktionen sowie deren Ausweitung auf lokale und regionale BEG/P2P/EVA. Das bedeutet: Diese Modelle können zwar bereits ab 05.10.2026 im lokalen und regionalen Bereich eines Netzbetreibers umgesetzt werden, jedoch werden im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 keine vergünstigten Netzentgelte seitens Netzbetreiber in der Verrechnung berücksichtigt. Somit haben bis Ende 2026 weiterhin nur Mitglieder einer lokalen/regionalen EEG ein Anrecht auf den reduzierten Netzarbeitspreis.
  • Auf dieser Website werden laufend neue Informationen ergänzt und umfangreiche Ausarbeitungen (Musterverträge, Guides, etc.) angeboten.

Was ist Flexibilität?

Stromerzeugung und Stromverbrauch fallen nicht immer zur selben Zeit an. Flexibilität bedeutet, Strom zu einem anderen Zeitpunkt zu verbrauchen, zu speichern oder einzuspeisen. Dadurch können Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden – zum Beispiel, indem ein Elektroauto dann geladen wird, wenn in der Energiegemeinschaft viel Photovoltaikstrom zur Verfügung steht.

Kurz erklärt: 15-Minuten-Intervalle

In einer gemeinsamen Energienutzung wird der erzeugte Strom in 15-Minuten-Intervallen den teilnehmenden Verbrauchsanlagen zugeordnet. Erzeugung und Verbrauch müssen daher möglichst im selben Zeitraum zusammenpassen. Flexibilitätsmaßnahmen helfen dabei, zeitliche Unterschiede auszugleichen und mehr gemeinschaftlich erzeugten Strom innerhalb der gemeinsamen Energienutzung zu nutzen.

Welche Vorteile bietet Flexibilität?

  • Mehr Energie innerhalb der gemeinsamen Energienutzung nutzen
    Verbrauch, Speicherung und Erzeugung können zeitlich besser aufeinander abgestimmt werden. Dadurch kann ein größerer Anteil der in der gemeinsamen Energienutzung erzeugten erneuerbaren Energie von den Teilnehmer:innen genutzt und die Abhängigkeit von Reststrom verringert werden.
  • Kosten optimieren
    Verbraucher:innen können ihren Strombezug aus dem öffentlichen Netz reduzieren und mehr Energie zu den Konditionen der gemeinsamen Energienutzung beziehen. Erzeuger:innen können einen größeren Anteil ihrer erzeugten Energie innerhalb der gemeinsamen Energienutzung absetzen.
  • Stromnetz unterstützen
    Bei geeigneter Datenbasis und koordinierter Steuerung können Last- und Einspeisespitzen reduziert werden. Dadurch kann die bestehende Netzinfrastruktur effizienter genutzt und die Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen unterstützt werden.

Wie kann Flexibilität bereitgestellt werden?

Flexibilität kann grundsätzlich durch die zeitliche Anpassung des Verbrauchs, durch die Nutzung von Stromspeichern oder durch die Anpassung der Erzeugung beziehungsweise Einspeisung bereitgestellt werden.

Dabei wird zwischen mehreren Arten von Flexibilitäten unterschieden:

  • Verbrauch zeitlich verschieben
    Stromverbrauch kann gezielt in Zeiten verlagert werden, in denen innerhalb der gemeinsame Energienutzung viel Energie verfügbar ist. Der Gesamtverbrauch muss dadurch nicht sinken – er findet lediglich zu einem geeigneteren Zeitpunkt statt.
    Besonders geeignet sind Anwendungen, deren Betrieb innerhalb eines bestimmten Zeitfensters verschoben werden kann. Die Steuerung kann bewusst durch die Teilnehmer:innen, über Zeitschaltfunktionen und Apps oder automatisiert durch ein Energiemanagementsystem erfolgen.
    Dabei müssen technische Anforderungen und Komfortgrenzen berücksichtigt werden. Ein Elektrofahrzeug soll beispielsweise rechtzeitig geladen, Warmwasser ausreichend verfügbar und die gewünschte Raumtemperatur eingehalten werden.
  • Strom speichern
    Überschüssiger Strom kann in einem Batteriespeicher zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dadurch lassen sich Erzeugung und Verbrauch zeitlich voneinander entkoppeln.
    Für die Steuerung sind insbesondere die Speicherkapazität, die Lade- und Entladeleistung sowie der aktuelle Ladezustand relevant. Zusätzlich können Mindestladezustände festgelegt werden, damit ausreichend Energie für den vorgesehenen Verwendungszweck verfügbar bleibt.
    Batteriespeicher können bei einzelnen Teilnehmer:innen oder gemeinschaftlich eingesetzt werden. Bei gemeinschaftlichen Lösungen müssen insbesondere der Netzanschluss, die Messung, die Steuerung, die Zuordnung der Energiemengen und die Verrechnung vorab geklärt werden. Perspektivisch sind auch Elektrofahrzeuge mit bidirektionaler Ladefunktion als Speicher relevant.
    Mehr Informationen zu Speichernutzung in Energiegemeinschaften finden Sie hier.
  • Erzeugung oder Einspeisung anpassen
    Auch Erzeugungsanlagen können Flexibilität bereitstellen, indem ihre Leistung und damit ihre Einspeisung zeitweise angepasst wird.
    Regelbare Erzeugungsanlagen können ihre Leistung an den aktuellen Bedarf innerhalb der Gemeinsamen Energienutzung anpassen. Bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen kann die Einspeiseleistung technisch begrenzt oder durch die Kombination mit einem Speicher zeitlich verlagert werden.
    Da bei einer Abregelung erneuerbare Energie ungenutzt bleibt, sollten nach Möglichkeit zunächst die Verschiebung des Verbrauchs oder die Speicherung des Stroms geprüft werden.
Welche Technologien eignen sich für flexiblen Verbrauch?
  • Elektrofahrzeuge und steuerbare Wallboxen
  • Wärmepumpen und elektrische Warmwasserboiler
  • Waschmaschinen, Geschirrspüler und Trockner
  • Kühlanlagen, Klimaanlagen und Pumpen
  • steuerbare gewerbliche oder kommunale Anlagen 

Welche Daten werden benötigt?

Welche Daten benötigt werden, hängt davon ab, wie genau und wie automatisiert Flexibilität genutzt werden soll. Für einfache Empfehlungen reichen häufig historische Energiedaten und Prognosen. Für eine kurzfristige und automatisierte Steuerung werden zusätzlich aktuelle Mess- und Betriebsdaten benötigt.

  • Viertelstundenwerte des Netzbetreibers für Auswertungen und die Verrechnung
  • Aktuelle Mess- und Betriebsdaten, etwa Verbrauch, Erzeugung, Betriebszustände und Ladezustände
  • Wetter-, Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen für die vorausschauende Planung
  • Vorgaben und Komfortgrenzen der Teilnehmer:innen, etwa Abfahrtszeit, Mindestladezustand oder gewünschte Raumtemperatur

Die vom Netzbetreiber bereitgestellten Viertelstundenwerte eignen sich für die Verrechnung, nachträgliche Auswertungen und einfache Empfehlungen. Soll eine Anlage kurzfristig und automatisiert auf Überschüsse oder einen veränderten Verbrauch reagieren, sind aktuellere Daten, Echtzeitdaten genannt,erforderlich. Diese können beispielsweise über Geräteschnittstellen, zusätzliche Messgeräte oder Smart-Meter-Adapter bereitgestellt werden. Dabei müssen nicht von Beginn an alle Anlagen und Teilnehmer:innen in Echtzeit eingebunden sein.

Wie wird Flexibilität gesteuert?

Flexibilitätsmaßnahmen können manuell, automatisiert oder in einer Kombination aus beiden Ansätzen umgesetzt werden. Welche Form geeignet ist, hängt unter anderem von der Größe der Gemeinsamen Energienutzung, den eingebundenen Anlagen und der verfügbaren technischen Infrastruktur ab.

Manuelle Steuerung Automatisierte Steuerung
Bei der manuellen Steuerung passen Teilnehmer:innen ihren Stromverbrauch bewusst an die Verfügbarkeit innerhalb der Gemeinsamen Energienutzung an. Unterstützend können Überschussprognosen, Apps, Zeitschaltuhren oder ein einfaches Ampelsignal eingesetzt werden. Bei der automatisierten Steuerung übernimmt ein Energiemanagementsystem (EMS) die Koordination. Es verarbeitet Messwerte, Prognosen und Vorgaben der Teilnehmer:innen und steuert Geräte wie Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Wallboxen innerhalb festgelegter Komfort- und Sicherheitsgrenzen.

 

Steuerungsregeln

Im Falle einer automatisierten Steuerung sollte diese nur innerhalb der zuvor vereinbarten Grenzen erfolgen. Dazu gehören insbesondere:

  • Komfort- und Verfügbarkeitsvorgaben, etwa die gewünschte Raum- oder Warmwassertemperatur, die Abfahrtszeit eines Elektrofahrzeugs oder ein Mindestladezustand
  • Technische Grenzen, etwa maximale Lade- und Entladeleistungen, Mindestlaufzeiten oder Sperrzeiten einer Anlage
  • Klare Zuständigkeiten und Eingriffsrechte, insbesondere wer welche Geräte unter welchen Bedingungen steuern darf
  • Sicherheitsrelevante, vertragliche und netzseitige Vorgaben, die gegenüber einer freiwilligen Flexibilitätsnutzung Vorrang haben

Vor allem Transparenz ist in diesem Fall relevant. Für die Teilnehmer:innen muss nachvollziehbar sein, welche Anlagen gesteuert werden, nach welchen Regeln dies geschieht und welche Auswirkungen die Steuerung hat.

Overrulen von geplanten Flexibilitätsmaßnahmen

Eine geplante oder laufende automatische Steuerung sollte von den Teilnehmer:innen bei Bedarf manuell übersteuert werden können – beispielsweise über eine App, das Energiemanagementsystem oder anderen Schnittstellen.
Dient die Steuerung ausschließlich der Optimierung innerhalb der gemeinsamen Energienutzung, führt eine Übersteuerung in der Regel lediglich dazu, dass weniger Flexibilität genutzt wird.

Aggregatoren

Das ElWG schafft einen klaren rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von Flexibilität über Aggregatoren. Diese bündeln steuerbare Leistungen zahlreicher Anlagen, beispielsweise von Batteriespeichern, Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen, und vermarkten sie gemeinsam auf Elektrizitätsmärkten.

Voraussetzung ist, dass die technischen und organisatorischen Anforderungen des jeweiligen Marktes erfüllt werden. Aktive Kund:innen haben das Recht, zusätzlich zu ihrem bestehenden Liefer- oder Abnahmevertrag einen Aggregierungsvertrag abzuschließen. Bürgerenergiegemeinschaften können nach dem ElWG zudem selbst im Bereich der Aggregierung tätig werden.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 23 ElWG, § 63 ElWG und § 67 ElWG.

Beispielsweise kann ein vertraglich festgelegter Teil der Leistung eines Heimspeichers zu bestimmten Zeiten durch den Aggregator gesteuert und vermarktet werden. Dadurch können zusätzliche Erlöse aus bereits vorhandenen Anlagen entstehen. Wird Flexibilität über einen Aggregator extern vermarktet, kann ein Overrulen der zugesagten Flexibilitätsmaßnahmen Auswirkungen auf die Vergütung oder auf vertraglich zugesagte Leistungen haben. Die entsprechenden Folgen müssen daher vorab transparent geregelt werden.

Wie kann Flexibilität verrechnet werden?

Flexibilitätsmaßnahmen können bereits über die Preislogik der gemeinsamen Energienutzung wirtschaftliche Vorteile schaffen: Verbraucher:innen beziehen mehr Strom zu den Konditionen der gemeinsamen Energienutzung, während Erzeuger:innen einen größeren Anteil ihrer Energie innerhalb der Gemeinschaft absetzen können.

Werden darüber hinaus gezielt Flexibilitätsleistungen bereitgestellt – etwa wenn ein Batteriespeicher Strom für spätere Zeiträume verfügbar macht –, kann dafür eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden. Voraussetzung sind transparente Regeln zur Verteilung von Kosten, Einsparungen und möglichen Erlösen zwischen den Teilnehmer:innen. So sollten beispielsweise nicht immer in gleicher Reihenfolge entsprechende Verbraucher angesteuert werden.

Flexibilitäten in gemeinsamen Energienutzungen integrieren

Die Integration von Flexibilitätsmaßnahmen in bestehende gemeinsamen Energienutzungen sollte schrittweise umgesetzt werden. Zunächst werden die Ziele der gemeinsamen Energienutzung sowie geeignete Anlagen, verfügbare Daten und technische Schnittstellen erfasst. Anschließend werden Steurungsregeln sowie Rahmenbedingungen vereinbart. Weiter empfiehlt es sich mit kleineren Testobjekten zu beginnen und diese dann auf die Energiegemeinschaft zu skalieren.

Folgende Schritte sind für die Integration von Flexibilität in gemeinsamen Energienutzungen notwendig:

  • Ziele festlegen
  • Flexible Anlagen und Geräte erfassen
  • Teilnahme, Datennutzung und Steuerungsregeln vereinbaren
  • Mit einem Pilotprojekt beginnen
  • Ergebnisse auswerten und die Maßnahmen schrittweise erweitern

Detaillierte Informationen darüber, wie Flexibilitätsmaßnahmen integriert werden können finden Sie im Flexguide (dieser wird voraussichtlich im Oktober 2026 erscheinen). So können technische Abläufe und die Akzeptanz der Teilnehmer:innen zunächst im kleinen Rahmen geprüft werden.

Welche Organisationen und Dienstleistern unterstützen?

Die technische Umsetzung von Flexibilitätsmaßnahmen – von der Datenerfassung über die Einbindung unterschiedlicher Geräteschnittstellen bis zur automatisierten Steuerung und Verrechnung – ist komplex und anspruchsvoll. Daher ist es häufig sinnvoll, einen professionellen Dienstleister einzubinden. In der Übersicht der Dienstleistungsanbieter in Österreich können passende Anbieter gesucht werden. Unter „Leistungsumfang“ kann gezielt nach „Digitalisierung und Flexibilisierung“ gefiltert werden.

FAQs

Woher weiß ich, ob meine Verbrauchsgeräte steuerbar sind?

Prüfen Sie in der Bedienungsanleitung oder Hersteller-App, ob sich Betriebszeiten oder Leistungen einstellen lassen und ob Schnittstellen wie EEBUS, Modbus, OCPP oder eine Hersteller-API vorhanden sind. Im Zweifel können Hersteller, Installationsunternehmen oder ein EMS-Dienstleister die technische Einbindung prüfen.

Können Rahmenbedingungen sowie Sondertarife für Flexibilitäten in die bestehenden Vertragskonstrukte und Statuten übernommen werden?

Ja. Alle Regeln zur Nutzung und Vergütung von Flexibilitäten sollten verbindlich in den Statuten, Betriebsvereinbarungen oder separaten Teilnahmeverträgen der gemeinsamen Energienutzung festgehalten werden. Dazu zählen insbesondere Teilnahmevoraussetzungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Regelungen zur Datennutzung, Verantwortlichkeiten für Steuerung und Betrieb sowie die Verteilung von Kosten, Einsparungen und Markterlösen. Auch Sondertarife können auf dieser Grundlage transparent und nachvollziehbar vereinbart werden.