Flexibilitäten
Flexibilität bedeutet, Verbrauch, Speicherung oder Einspeisung zeitlich anzupassen, damit mehr erneuerbare Energie innerhalb der gemeinsame Energienutzung genutzt werden kann. Die folgende Unterseite gibt einen Überblick, wie gemeinsame Energienutzungen Flexibilitäten integrieren können und somit mehr Strom innerhalb der Gemeinschaft teilen können.
Was ist Flexibilität?
Stromerzeugung und Stromverbrauch fallen nicht immer zur selben Zeit an. Flexibilität bedeutet, Strom zu einem anderen Zeitpunkt zu verbrauchen, zu speichern oder einzuspeisen. Dadurch können Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden – zum Beispiel, indem ein Elektroauto dann geladen wird, wenn in der Energiegemeinschaft viel Photovoltaikstrom zur Verfügung steht.
Welche Vorteile bietet Flexibilität?
- Mehr Energie innerhalb der gemeinsamen Energienutzung nutzen
Verbrauch, Speicherung und Erzeugung können zeitlich besser aufeinander abgestimmt werden. Dadurch kann ein größerer Anteil der in der gemeinsamen Energienutzung erzeugten erneuerbaren Energie von den Teilnehmer:innen genutzt und die Abhängigkeit von Reststrom verringert werden. - Kosten optimieren
Verbraucher:innen können ihren Strombezug aus dem öffentlichen Netz reduzieren und mehr Energie zu den Konditionen der gemeinsamen Energienutzung beziehen. Erzeuger:innen können einen größeren Anteil ihrer erzeugten Energie innerhalb der gemeinsamen Energienutzung absetzen. - Stromnetz unterstützen
Bei geeigneter Datenbasis und koordinierter Steuerung können Last- und Einspeisespitzen reduziert werden. Dadurch kann die bestehende Netzinfrastruktur effizienter genutzt und die Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen unterstützt werden.
Wie kann Flexibilität bereitgestellt werden?
Flexibilität kann grundsätzlich durch die zeitliche Anpassung des Verbrauchs, durch die Nutzung von Stromspeichern oder durch die Anpassung der Erzeugung beziehungsweise Einspeisung bereitgestellt werden.
Dabei wird zwischen mehreren Arten von Flexibilitäten unterschieden:
- Verbrauch zeitlich verschieben
Stromverbrauch kann gezielt in Zeiten verlagert werden, in denen innerhalb der gemeinsame Energienutzung viel Energie verfügbar ist. Der Gesamtverbrauch muss dadurch nicht sinken – er findet lediglich zu einem geeigneteren Zeitpunkt statt.
Besonders geeignet sind Anwendungen, deren Betrieb innerhalb eines bestimmten Zeitfensters verschoben werden kann. Die Steuerung kann bewusst durch die Teilnehmer:innen, über Zeitschaltfunktionen und Apps oder automatisiert durch ein Energiemanagementsystem erfolgen.
Dabei müssen technische Anforderungen und Komfortgrenzen berücksichtigt werden. Ein Elektrofahrzeug soll beispielsweise rechtzeitig geladen, Warmwasser ausreichend verfügbar und die gewünschte Raumtemperatur eingehalten werden. - Strom speichern
Überschüssiger Strom kann in einem Batteriespeicher zwischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dadurch lassen sich Erzeugung und Verbrauch zeitlich voneinander entkoppeln.
Für die Steuerung sind insbesondere die Speicherkapazität, die Lade- und Entladeleistung sowie der aktuelle Ladezustand relevant. Zusätzlich können Mindestladezustände festgelegt werden, damit ausreichend Energie für den vorgesehenen Verwendungszweck verfügbar bleibt.
Batteriespeicher können bei einzelnen Teilnehmer:innen oder gemeinschaftlich eingesetzt werden. Bei gemeinschaftlichen Lösungen müssen insbesondere der Netzanschluss, die Messung, die Steuerung, die Zuordnung der Energiemengen und die Verrechnung vorab geklärt werden. Perspektivisch sind auch Elektrofahrzeuge mit bidirektionaler Ladefunktion als Speicher relevant.
Mehr Informationen zu Speichernutzung in Energiegemeinschaften finden Sie hier. - Erzeugung oder Einspeisung anpassen
Auch Erzeugungsanlagen können Flexibilität bereitstellen, indem ihre Leistung und damit ihre Einspeisung zeitweise angepasst wird.
Regelbare Erzeugungsanlagen können ihre Leistung an den aktuellen Bedarf innerhalb der Gemeinsamen Energienutzung anpassen. Bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen kann die Einspeiseleistung technisch begrenzt oder durch die Kombination mit einem Speicher zeitlich verlagert werden.
Da bei einer Abregelung erneuerbare Energie ungenutzt bleibt, sollten nach Möglichkeit zunächst die Verschiebung des Verbrauchs oder die Speicherung des Stroms geprüft werden.
Welche Daten werden benötigt?
Welche Daten benötigt werden, hängt davon ab, wie genau und wie automatisiert Flexibilität genutzt werden soll. Für einfache Empfehlungen reichen häufig historische Energiedaten und Prognosen. Für eine kurzfristige und automatisierte Steuerung werden zusätzlich aktuelle Mess- und Betriebsdaten benötigt.
- Viertelstundenwerte des Netzbetreibers für Auswertungen und die Verrechnung
- Aktuelle Mess- und Betriebsdaten, etwa Verbrauch, Erzeugung, Betriebszustände und Ladezustände
- Wetter-, Erzeugungs- und Verbrauchsprognosen für die vorausschauende Planung
- Vorgaben und Komfortgrenzen der Teilnehmer:innen, etwa Abfahrtszeit, Mindestladezustand oder gewünschte Raumtemperatur
Die vom Netzbetreiber bereitgestellten Viertelstundenwerte eignen sich für die Verrechnung, nachträgliche Auswertungen und einfache Empfehlungen. Soll eine Anlage kurzfristig und automatisiert auf Überschüsse oder einen veränderten Verbrauch reagieren, sind aktuellere Daten, Echtzeitdaten genannt,erforderlich. Diese können beispielsweise über Geräteschnittstellen, zusätzliche Messgeräte oder Smart-Meter-Adapter bereitgestellt werden. Dabei müssen nicht von Beginn an alle Anlagen und Teilnehmer:innen in Echtzeit eingebunden sein.
Wie wird Flexibilität gesteuert?
Flexibilitätsmaßnahmen können manuell, automatisiert oder in einer Kombination aus beiden Ansätzen umgesetzt werden. Welche Form geeignet ist, hängt unter anderem von der Größe der Gemeinsamen Energienutzung, den eingebundenen Anlagen und der verfügbaren technischen Infrastruktur ab.
| Manuelle Steuerung | Automatisierte Steuerung |
| Bei der manuellen Steuerung passen Teilnehmer:innen ihren Stromverbrauch bewusst an die Verfügbarkeit innerhalb der Gemeinsamen Energienutzung an. Unterstützend können Überschussprognosen, Apps, Zeitschaltuhren oder ein einfaches Ampelsignal eingesetzt werden. | Bei der automatisierten Steuerung übernimmt ein Energiemanagementsystem (EMS) die Koordination. Es verarbeitet Messwerte, Prognosen und Vorgaben der Teilnehmer:innen und steuert Geräte wie Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Wallboxen innerhalb festgelegter Komfort- und Sicherheitsgrenzen. |
Steuerungsregeln
Im Falle einer automatisierten Steuerung sollte diese nur innerhalb der zuvor vereinbarten Grenzen erfolgen. Dazu gehören insbesondere:
- Komfort- und Verfügbarkeitsvorgaben, etwa die gewünschte Raum- oder Warmwassertemperatur, die Abfahrtszeit eines Elektrofahrzeugs oder ein Mindestladezustand
- Technische Grenzen, etwa maximale Lade- und Entladeleistungen, Mindestlaufzeiten oder Sperrzeiten einer Anlage
- Klare Zuständigkeiten und Eingriffsrechte, insbesondere wer welche Geräte unter welchen Bedingungen steuern darf
- Sicherheitsrelevante, vertragliche und netzseitige Vorgaben, die gegenüber einer freiwilligen Flexibilitätsnutzung Vorrang haben
Vor allem Transparenz ist in diesem Fall relevant. Für die Teilnehmer:innen muss nachvollziehbar sein, welche Anlagen gesteuert werden, nach welchen Regeln dies geschieht und welche Auswirkungen die Steuerung hat.
Overrulen von geplanten Flexibilitätsmaßnahmen
Eine geplante oder laufende automatische Steuerung sollte von den Teilnehmer:innen bei Bedarf manuell übersteuert werden können – beispielsweise über eine App, das Energiemanagementsystem oder anderen Schnittstellen.
Dient die Steuerung ausschließlich der Optimierung innerhalb der gemeinsamen Energienutzung, führt eine Übersteuerung in der Regel lediglich dazu, dass weniger Flexibilität genutzt wird.
Wie kann Flexibilität verrechnet werden?
Flexibilitätsmaßnahmen können bereits über die Preislogik der gemeinsamen Energienutzung wirtschaftliche Vorteile schaffen: Verbraucher:innen beziehen mehr Strom zu den Konditionen der gemeinsamen Energienutzung, während Erzeuger:innen einen größeren Anteil ihrer Energie innerhalb der Gemeinschaft absetzen können.
Werden darüber hinaus gezielt Flexibilitätsleistungen bereitgestellt – etwa wenn ein Batteriespeicher Strom für spätere Zeiträume verfügbar macht –, kann dafür eine zusätzliche Vergütung vereinbart werden. Voraussetzung sind transparente Regeln zur Verteilung von Kosten, Einsparungen und möglichen Erlösen zwischen den Teilnehmer:innen. So sollten beispielsweise nicht immer in gleicher Reihenfolge entsprechende Verbraucher angesteuert werden.
Flexibilitäten in gemeinsamen Energienutzungen integrieren
Die Integration von Flexibilitätsmaßnahmen in bestehende gemeinsamen Energienutzungen sollte schrittweise umgesetzt werden. Zunächst werden die Ziele der gemeinsamen Energienutzung sowie geeignete Anlagen, verfügbare Daten und technische Schnittstellen erfasst. Anschließend werden Steurungsregeln sowie Rahmenbedingungen vereinbart. Weiter empfiehlt es sich mit kleineren Testobjekten zu beginnen und diese dann auf die Energiegemeinschaft zu skalieren.
Folgende Schritte sind für die Integration von Flexibilität in gemeinsamen Energienutzungen notwendig:
- Ziele festlegen
- Flexible Anlagen und Geräte erfassen
- Teilnahme, Datennutzung und Steuerungsregeln vereinbaren
- Mit einem Pilotprojekt beginnen
- Ergebnisse auswerten und die Maßnahmen schrittweise erweitern
Detaillierte Informationen darüber, wie Flexibilitätsmaßnahmen integriert werden können finden Sie im Flexguide (dieser wird voraussichtlich im Oktober 2026 erscheinen). So können technische Abläufe und die Akzeptanz der Teilnehmer:innen zunächst im kleinen Rahmen geprüft werden.
Welche Organisationen und Dienstleistern unterstützen?
Die technische Umsetzung von Flexibilitätsmaßnahmen – von der Datenerfassung über die Einbindung unterschiedlicher Geräteschnittstellen bis zur automatisierten Steuerung und Verrechnung – ist komplex und anspruchsvoll. Daher ist es häufig sinnvoll, einen professionellen Dienstleister einzubinden. In der Übersicht der Dienstleistungsanbieter in Österreich können passende Anbieter gesucht werden. Unter „Leistungsumfang“ kann gezielt nach „Digitalisierung und Flexibilisierung“ gefiltert werden.
FAQs
Woher weiß ich, ob meine Verbrauchsgeräte steuerbar sind?
Prüfen Sie in der Bedienungsanleitung oder Hersteller-App, ob sich Betriebszeiten oder Leistungen einstellen lassen und ob Schnittstellen wie EEBUS, Modbus, OCPP oder eine Hersteller-API vorhanden sind. Im Zweifel können Hersteller, Installationsunternehmen oder ein EMS-Dienstleister die technische Einbindung prüfen.
Können Rahmenbedingungen sowie Sondertarife für Flexibilitäten in die bestehenden Vertragskonstrukte und Statuten übernommen werden?
Ja. Alle Regeln zur Nutzung und Vergütung von Flexibilitäten sollten verbindlich in den Statuten, Betriebsvereinbarungen oder separaten Teilnahmeverträgen der gemeinsamen Energienutzung festgehalten werden. Dazu zählen insbesondere Teilnahmevoraussetzungen, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Regelungen zur Datennutzung, Verantwortlichkeiten für Steuerung und Betrieb sowie die Verteilung von Kosten, Einsparungen und Markterlösen. Auch Sondertarife können auf dieser Grundlage transparent und nachvollziehbar vereinbart werden.