Speichereinbindung
Speicher können die gemeinsame Energienutzung sinnvoll ergänzen. Entscheidend ist aber nicht nur die Batterie selbst, sondern vor allem, wo sie angeschlossen ist, wie sie geladen wird und ob die Stromflüsse korrekt gemessen und abgerechnet werden können.
Das Interessante am Speicher
In gemeinsamen Energienutzungen wird Strom oft dann erzeugt, wenn nicht alle Teilnehmer:innen gleichzeitig Strom benötigen. Das betrifft vor allem Photovoltaikanlagen: Mittags wird viel Strom produziert, während ein Teil des Verbrauchs erst am Abend anfällt. Ein Speicher kann helfen, diesen zeitlichen Unterschied auszugleichen.
Richtig eingebunden, kann ein Speicher dazu beitragen, mehr lokal erzeugten Strom selbst oder gemeinschaftlich zu nutzen. Er kann den Restnetzbezug verringern, Überschüsse besser nutzbar machen und die gemeinsame Energienutzung insgesamt attraktiver machen. Gleichzeitig ist die Einbindung von Speichern technisch und aus Sicht der Abrechnung anspruchsvoller als die Einbindung einer reinen Erzeugungsanlage.
Was ein Speicher leisten kann
Ein Speicher erzeugt selbst keinen erneuerbaren Strom. Er nimmt Strom auf, speichert ihn zwischen und gibt ihn später wieder ab. Für die gemeinsame Energienutzung ist daher entscheidend, woher der gespeicherte Strom stammt und wie die Lade- und Entladevorgänge gemessen werden.
Wird der Speicher ausschließlich mit Strom aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage geladen, ist die Zuordnung meist einfacher. Wird er auch aus dem öffentlichen Netz geladen, muss klar geregelt sein, wie diese Strommengen von erneuerbarem Gemeinschaftsstrom abgegrenzt werden. Netzstrom wird durch Speicherung nicht automatisch zu Strom aus der gemeinsamen Energienutzung.
Die zentrale Frage: Wo ist der Speicher angeschlossen?
Ob ein Speicher für die gesamte gemeinsame Energienutzung sinnvoll nutzbar ist, hängt stark von seiner Einbindung ab. Entscheidend ist, an welchem Zählpunkt oder Abrechnungspunkt der Speicher angeschlossen ist und welche Stromflüsse nach außen sichtbar sind.
| Einbindung | Was bedeutet das praktisch? |
| Speicher hinter dem Zählpunkt einem/er Teilnehmer:in | Meist einfachste Lösung zur Eigenverbrauchsoptimierung. Für die gemeinsame Energienutzung zählt in der Regel nur, was am relevanten Zählpunkt eingespeist oder entnommen wird. |
| Speicher bei einer PV-Anlage | Kann helfen, PV-Strom später verfügbar zu machen. Wichtig ist, ob die spätere Entladung eindeutig der Erzeugungsanlage zugeordnet werden kann. |
| Gemeinschaftlich genutzter Speicher | Kann mehreren Teilnehmer:innen nützen, braucht jedoch ein klar nachvollziehbares Mess- und Abrechnungskonzept. |
| Speicher mit eigenem Mess- oder Abrechnungspunkt | Sinnvoll, wenn Lade- und Entladevorgänge eindeutig getrennt und abgerechnet werden sollen. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist besonders wichtig. |
Gemeinschaftliche Nutzung mit Messkonzept
Soll ein Speicher gezielt für eine Form der gemeinsamen Energienutzung eingesetzt werden, muss vorab geklärt werden, wie seine Stromflüsse gemessen und zugeordnet werden. Das betrifft vor allem die Frage, wann der Speicher geladen wird, aus welcher Quelle der Strom stammt und wem die spätere Entladung zugeordnet wird.
Wenn mehrere Messeinrichtungen oder Abrechnungspunkte relevant sind, braucht es ein Messkonzept. Dieses legt fest, welche Messwerte verwendet werden und wie Strommengen innerhalb der Anlage rechnerisch zugeordnet werden. Die konkreten Vorgaben hängen vom jeweiligen Anschluss- und Messkonzept ab. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen des ElWG zu Energiespeicheranlagen (§ 88 ElWG), zu Zählpunkten und Abrechnungspunkten (§§ 109 und 110 ElWG) sowie zu Messkonzepten (§ 111 ElWG).
Ergänzend sind die Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR) relevant; sie werden von der E-Control veröffentlicht. Für Speicher besonders wichtig sind die TOR Messwesen, vor allem Abschnitt II „Standardisierte Messkonzepte“ mit den Anlagenkonfigurationen für elektrische Energiespeicher. Diese Vorgaben beschreiben, wie Erzeugung, Verbrauch, Speicherladung und Speicherentladung messtechnisch erfasst und voneinander abgegrenzt werden können.
PV-Strom, Netzstrom oder Strom aus gemeinsamer Energienutzung: Herkunft sauber trennen
Bei Speichern ist entscheidend, ob sie ausschließlich mit Strom aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage, zusätzlich aus dem öffentlichen Netz oder auch aus einer gemeinsamen Energienutzung geladen werden. Bei gemischter Beladung muss das Messkonzept nachvollziehbar trennen, welche Strommengen aus Erzeugung, Speicher, Netz oder gemeinsamer Energienutzung stammen. Maßgeblich sind dafür insbesondere § 111 ElWG sowie die standardisierten Messkonzepte der TOR Messwesen für Kundenanlagen mit elektrischen Energiespeichern.
Diese klare Trennung ist wichtig für die Abrechnung, Herkunftsnachweise, Stromkennzeichnung und die transparente Information der Teilnehmer:innen:innen. Strom aus dem Netz oder aus anderen Quellen wird durch Speicherung nicht automatisch zu eigenerzeugtem und erneuerbarem Gemeinschaftsstrom.
Speichermanagement: Echtzeitdaten oder Prognose?
Damit ein Speicher die gemeinsame Energienutzung sinnvoll unterstützt, braucht es ein passendes Speichermanagement. Es steuert, wann der Speicher geladen oder entladen wird – zum Beispiel dann, wenn in der gemeinsamen Energienutzung mehr Verbrauch als Erzeugung vorhanden ist.
Dafür kommen vor allem zwei Ansätze in Frage:
- Echtzeitdaten: Der Speicher orientiert sich an aktuellen Erzeugungs- und Verbrauchsdaten. Das ist genauer, kann aber zusätzliche Zähler, Auslesegeräte oder Schnittstellen erfordern.
- Prognosemodelle: Der Speicher wird anhand von Erfahrungswerten, Wetterdaten oder Lastprofilen gesteuert. Das ist oft einfacher, aber weniger genau als eine Steuerung mit Echtzeitdaten.
Für die Abrechnung bleiben jedenfalls die viertelstündlichen Messwerte maßgeblich.
Vor der Umsetzung zu klären
Vor der Entscheidung für einen Speicher sollten gemeinsame Energienutzungen nicht nur die Anschaffungskosten betrachten. Mindestens ebenso wichtig ist, ob der Speicher technisch, wirtschaftlich und abrechnerisch zum geplanten Modell passt.
- Welches Ziel soll der Speicher erfüllen: Eigenverbrauch, gemeinschaftliche Nutzung, Flexibilität oder Netzdienlichkeit?
- Wo wird der Speicher angeschlossen und welche Stromflüsse sind messbar?
- Wird der Speicher nur mit eigenerzeugtem und erneuerbarem Strom oder auch aus dem öffentlichen Netz geladen?
- Braucht es einen eigenen Zählpunkt, Abrechnungspunkt oder Subzähler?
- Kann der Dienstleister die Speicherflüsse korrekt in der Abrechnung darstellen?
- Welche Anforderungen stellt der Netzbetreiber an Anschluss, Messung und Betrieb?
Wann ist ein Speicher sinnvoll?
Ein Speicher ist besonders interessant, wenn regelmäßig mehr Strom erzeugt als zeitgleich verbraucht wird und später im Tagesverlauf ein relevanter Verbrauch entsteht. Das ist häufig bei PV-Anlagen mit viel Mittagserzeugung und Verbrauch am Abend der Fall. Sinnvoll ist ein Speicher vor allem dann, wenn die zusätzlichen Kosten für Batterie, Messung, Betrieb und Abrechnung in einem guten Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. Bei kleinen gemeinsamen Energienutzungen kann ein einfacher Speicher zur Eigenverbrauchsoptimierung ausreichen. Bei größeren oder komplexeren Modellen sollte die gemeinschaftliche Nutzung genauer geplant werden.
Aufpassen sollte eine gemeinsame Energienutzung, wenn unklar ist, welche Strommengen der Speicher lädt und später wieder abgibt. Das gilt besonders bei Speichern, die auch aus dem öffentlichen Netz geladen werden. Ohne klare Messung und Zuordnung kann die Entladung nicht verlässlich als Strom aus der gemeinsamen Energienutzung dargestellt werden.
Auch die Wirtschaftlichkeit sollte realistisch geprüft werden. Ein Speicher kann die Nutzung erneuerbarer Energie verbessern, verursacht aber zusätzliche Kosten und erhöht die Komplexität. Er sollte daher nicht automatisch mitgeplant werden, sondern nur dort, wo der konkrete Nutzen nachvollziehbar ist.
Netzentgelte, Flexibilität und systemdienliche Speicher
Speicher können je nach Energieflussrichtung als Entnehmer oder Einspeiser relevant sein. Für den Netzbezug eines Speichers können daher grundsätzlich Netzentgelte anfallen. Sonderregelungen können insbesondere für flexible Entnahme, Regelreserve oder systemdienliche Speicher relevant werden.
Diese Themen sind von der einfachen Speichernutzung innerhalb einer gemeinsamen Energienutzung zu unterscheiden. Bei größeren oder gezielt netzdienlich betriebenen Speichern gelten zusätzliche Anforderungen. Dazu zählen etwa Vorgaben zu Messung, Steuerbarkeit, Netzanschluss, netzwirksamer Leistung, Entgeltbefreiungen oder zur Teilnahme an Flexibilitäts- und Systemdienstleistungsmärkten. Diese Fragen sollten nicht pauschal beurteilt werden, sondern projektspezifisch mit Netzbetreiber, Dienstleister und den jeweils aktuellen Vorgaben der E-Control geprüft werden.
Wann sind Speicher von Netzentgelten befreit?
Für Speicher in einer gemeinsamen Energienutzung gibt es keine automatische Entgeltbefreiung. Ein Speicher ist nach dem ElWG je nach Energieflussrichtung grundsätzlich wie ein Entnehmer oder Einspeiser zu behandeln (§ 88 ElWG). Für den Strombezug eines Speichers können daher grundsätzlich Netznutzungs- und Netzverlustentgelte anfallen.
Eine Befreiung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen für systemdienliche Speicher in Betracht. Nach § 127 Abs. 3 ElWG können Energiespeicheranlagen für bis zu 20 Jahre ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie vom Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt freigestellt werden. Die nähere Ausgestaltung sieht der SNE-G-V-Entwurf vor: Die Entnahme ist nur dann befreit, wenn der Speicher als systemdienlicher Speicher betrieben wird und die entnommene Energie ausschließlich zur späteren Wiedereinspeisung genutzt wird.
Dafür müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: Im Verteilernetz sind unter anderem ein geeigneter Netzanschlusspunkt, keine zusätzlichen Netzausbauten außer der Anschlussanlage, eine Mindestgröße von grundsätzlich 1 MW, ein Vertrag über Flexibilitätsleistungen sowie vertragliche Einschränkungsrechte des Netzbetreibers vorgesehen. Kleinere Speicher können unter bestimmten Voraussetzungen über Aggregatoren gebündelt werden.
Praktische Empfehlung
Eine gute Speichereinbindung beginnt nicht mit dem Kauf der Batterie, sondern mit der Klärung des passenden Nutzungskonzepts. Gemeinsame Energienutzungen sollten frühzeitig mit Netzbetreiber, Errichter und ggf. Abrechnungsdienstleister abstimmen, wie der Speicher angeschlossen, gemessen und abgerechnet wird.
Empfehlenswert ist außerdem, die Speichernutzung in Verträgen, Teilnahmebedingungen oder Informationsunterlagen klar zu beschreiben. Teilnehmer:innen sollten verstehen, welchen Nutzen der Speicher bringt, welche Strommengen gespeichert werden und welche Grenzen das Modell hat.
Beispiel aus der Praxis: Energiegemeinschaft Haunolding
Die EEG Haunolding wurde Ende 2021 im Rahmen der Pionierphase als erste lokale Erneuerbare Energie-Gemeinschaft im Bereich der Netz Oberösterreich gegründet. Sie startete mit einer Photovoltaikanlage (20 kWp) und drei Verbrauchszählpunkten. Seit 2023 wurde die Gemeinschaft um eine weitere PV-Anlage (15 kWp) und neue Teilnehmer erweitert, sodass nun 18 Mitglieder in 8 Häusern mit insgesamt 11 Zählpunkten von nachhaltigem Strom profitieren. Die EEG Haunolding sieht sich weiterhin als Pionier-EEG, um technologische und energiewirtschaftliche Innovationen zu testen und umzusetzen (Mehr erfahren).
Neben einer Projektvorstellung, werden in den folgenden Videos die Implementierung der Echtzeitmessung sowie eines Batteriespeichers vorgestellt:
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Mehr InformationenWeiterführende Videos zum Thema:
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Mehr InformationenHäufige Fragen zur Speichereinbindung
Kann ein Speicher Strom aus der Energiegemeinschaft/gemeinsamen Energienutzung speichern?
Ja, das kann grundsätzlich möglich sein. Entscheidend ist aber, wie der Speicher technisch eingebunden und gemessen wird. Damit Strom aus einer Energiegemeinschaft gezielt gespeichert werden kann, muss nachvollziehbar sein, welche Strommengen aus der gemeinsamen Energienutzung stammen und wann sie später wieder genutzt werden. Dafür braucht es ein passendes Mess- und Abrechnungskonzept.
Weiters ist unterschiedlich zu betrachten, ob es sich um einen privaten Heimspeicher, oder einen größeren Speicher im Besitz der gemeinsamen Energienutzung handelt.
Kann ein Speicher Strom in die Energiegemeinschaft/gemeinsame Energienutzung einspeisen?
Ein Speicher erzeugt selbst keinen erneuerbaren Strom, sondern gibt zuvor gespeicherten Strom wieder ab. Ob diese Strommenge einer Energiegemeinschaft zugeordnet werden kann, hängt davon ab, woher der gespeicherte Strom stammt und wie Lade- und Entladevorgänge gemessen werden. Wurde der Speicher eindeutig mit Strom aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage der Energiegemeinschaft geladen, kann eine Zuordnung einfacher sein. Bei gemischter Beladung ist eine klare Abgrenzung notwendig.
Was passiert, wenn der Speicher auch aus dem Netz geladen wird?
Wird ein Speicher auch aus dem öffentlichen Netz geladen, muss besonders sorgfältig zwischen eigenerzeugtem PV-Strom, Strom aus gemeinsamer Energienutzung und Netzstrom unterschieden werden. Netzstrom wird durch Speicherung nicht automatisch zu erneuerbarem Gemeinschaftsstrom. Für Abrechnung, Herkunftsnachweise, Stromkennzeichnung und Information der Teilnehmer:innen:innen braucht es daher ein Messkonzept, das diese Stromflüsse nachvollziehbar trennt.
Braucht ein Speicher einen eigenen Zählpunkt?
Nicht jeder Speicher braucht automatisch einen eigenen Zählpunkt. Ob ein eigener Zählpunkt, Abrechnungspunkt oder Subzähler notwendig ist, hängt vom Anschluss- und Nutzungskonzept ab. Wird der Speicher nur hinter einem bestehenden Zählpunkt zur Eigenverbrauchsoptimierung genutzt, kann die Umsetzung einfacher sein. Soll der Speicher jedoch gezielt in eine gemeinsame Energienutzung eingebunden werden, sind zusätzliche Messpunkte oft notwendig oder zumindest zu prüfen.
Können mehrere Teilnehmer:innen gemeinsam einen Speicher nutzen?
Ja, mehrere Teilnehmer:innen können einen Speicher grundsätzlich gemeinsam nutzen. Dafür müssen aber Eigentum, Betrieb, Kostenaufteilung, Nutzung und Abrechnung klar geregelt sein. Besonders wichtig ist, dass eindeutig festgelegt wird, welche Strommengen gespeichert, wem sie zugeordnet und wie die Vorteile verteilt werden. Bei gemeinschaftlicher Nutzung sollte das Mess- und Vertragsmodell daher vorab sorgfältig geplant werden.
Fallen für Speicher Netzentgelte an?
Ja, grundsätzlich können für Speicher Netzentgelte anfallen, insbesondere wenn der Speicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht. Ein Speicher ist nicht automatisch von Netzentgelten befreit, nur weil er in einer gemeinsamen Energienutzung genutzt wird. Eine Entgeltbefreiung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, etwa wenn der Speicher als systemdienlicher Speicher betrieben wird und die dafür vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
Können Speicher systemdienlich betrieben werden?
Ja, Speicher können systemdienlich betrieben werden. Das bedeutet, dass sie nicht nur der gemeinsamen Energienutzung nützen, sondern auch das Stromnetz unterstützen können – etwa durch gezieltes Laden, Entladen oder durch die Bereitstellung von Flexibilität. Dafür können zusätzliche Anforderungen gelten, zum Beispiel an Standort, Steuerbarkeit, Messung, Mindestgröße, Vertragsmodell und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Muss die Speichereinbindung mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden?
Ja. Die Speichereinbindung sollte immer frühzeitig mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden. Der Netzbetreiber prüft insbesondere Anschluss, Messkonzept, Zählpunkte, technische Vorgaben und mögliche Auswirkungen auf das Netz. Diese Abstimmung ist besonders wichtig, wenn der Speicher nicht nur zur Eigenverbrauchsoptimierung, sondern gezielt für eine gemeinsame Energienutzung oder einen systemdienlichen Betrieb eingesetzt werden soll.
Speichermanagement: Echtzeitdaten oder Prognose?
Damit ein Speicher die gemeinsame Energienutzung sinnvoll unterstützt, braucht es ein passendes Speichermanagement. Es steuert, wann der Speicher geladen oder entladen wird. Dafür gibt es zwei grundlegende Ansätze.
Ein Prognosemodell arbeitet mit Erfahrungswerten, Wetterdaten und historischen Verbrauchsprofilen. Es ist meist einfacher umzusetzen und eignet sich besonders für kleinere gemeinsame Energienutzungen oder weniger komplexe Speicherlösungen. Die Steuerung ist dafür weniger genau, weil sie nicht immer den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Erzeugung abbildet.
Eine Steuerung mit Echtzeitdaten orientiert sich stärker an den aktuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerten. Sie kann den Speicher genauer einsetzen, braucht aber meist zusätzliche Messgeräte, Schnittstellen und ein Energiemanagementsystem. Für gemeinschaftlich genutzte Speicher ist diese Variante daher in der Regel nur mit technischer Unterstützung durch Dienstleister sinnvoll.
Wichtig ist: Echtzeitdaten und Prognosen dienen vor allem der Steuerung des Speichers. Für die Abrechnung der gemeinsamen Energienutzung bleiben die geprüften Viertelstundenwerte der Netzbetreiber maßgeblich.