Mit Inkrafttreten der neuen ElWG-Regelungen zur Bürgerenergie mit dem 1. Oktober 2026 fragen sich bestehende Energiegemeinschaften, welche Neuerungen auf sie zukommen.
In dieser Handlungsempfehlung finden Sie die wichtigsten Informationen für bestehende Energiegemeinschaften. Sie erfahren, was Sie jetzt tun müssen, damit ihre Energiegemeinschaften weiterhin aktiv bleiben darf.
Darüber hinaus bietet die Empfehlung auch Informationen zu freiwilligen Möglichkeiten, die Sie mit Ihrer Energiegemeinschaft nutzen können.
Sie finden hier konkrete Informationen zu den ab 01.10.2026 geltenden Lieferantenverpflichtungen der gemeinsamen Energienutzung und Antworten auf die Frage, ob ihre Energiegemeinschaften diese erfüllen muss.