Häufigste Betriebsmodelle

Um eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage umzusetzen sind verschiedene Betriebs- und Finanzierungsmodelle möglich. Das passende Modell ist abhängig von der Eigentümer:innenstruktur des Gebäudes und den finanziellen Ressourcen der Teilnehmenden.

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Modell 1 – Gebäudeeigentümer:in

Der oder die Gebäudeeigentümer:in oder die Hausverwaltung betreiben die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage. Der Strom wir den Bewohner:innen zur Verfügung gestellt. Es besteht ein Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag zwischen Betreiber:in und Teilnehmenden.

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Modell 2 – Bewohner:innenverein

Die teilnehmenden Parteien gründen einen Verein. Dieser pachtet das Dach des/der Eigentümer:in oder der Eigentümer:innengemeinschaft und errichtet und betreibt die Erzeugungsanlage. In den Vereinsstatuten wird unteranderem der Tarif und die Aufteilung festgelegt.

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Modell 3 – Wohungseigentümer: innengemeinschaft

Einzelne Eigentümer:innen können sich zusammenschließen und eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage errichten und betreiben. Steht die Teilnahme und Investition allen Eigentümer:innen offen, kann ein Mehrheitsbeschluss ausreichend sein.

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Modell 4 – Externer Dienstleister (Rund-um-Sorglos Paket)

Ein externer Dienstleister bzw. Energieversorger pachtet das Dach und errichtet und betreibt die Erzeugungsanlage. Die Bewohner:innen können den Strom zu einem festgelegten Preis beziehen oder erwerben das Strombezugsrecht über einen fixen Betrag (Pacht oder Liefer-Contracting-Modell). Der externe Dienstleister übernimmt die Haftung und ist für den reibungslosen Betrieb verantwortlich.

Finanzierungsvarianten

 

  1. Finanzierung durch Gebäudeeigentümer:in
    Der/die Gebäudeeigentümer:in investiert in die Erzeugungsanlage. Diese kann z.B. über den Rücklagen finanziert werden.
    Bei Genossenschaftswohnungen könnte die Anlage über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) finanziert werden.Die Finanzierung durch Rücklagen der Wohnungseigentümer:innengemeinschaft ist dann möglich, wenn es sich um eine Gemeinschaftsanlage zum Nutzen aller Eigentümer:innen handelt. Sind in der Rücklage nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden, bedarf es einer Finanzierung durch die teilnehmenden Eigentümer:innen.
  2. Finanzierung durch Teilnehmende
    Die Teilnehmenden (bspw. durch einen Verein) investieren gemeinsam in die Erzeugungsanlage. Die finanzielle Beteiligung ist freiwillig. Die Investition könnte mittels eines speziellen Stromtarif für die Investor:innen ausgeglichen werden.
  3. Finanzierung durch Dritte
    Der externe Dienstleister bzw. Energieversorger finanziert die Erzeugungsanlage und verpachtet die Erzeugungsanlage oder verkauft den Strom an die Teilnehmenden. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass sich Teilnehmende an der Finanzierung beteiligen

Umsetzungsschritte

1. Teilnehmer:innen und Betrieb der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage klären

Zunächst ist die Teilnahme von potentiellen Beteiligten zu klären. Es benötigt mindestens zwei Parteien. Die Planung und der Bau der Erzeugungsanlage ist mit den Eigentümer:innen sowie der Hausverwaltung abzuklären.

2. Umsetzungsvariante wählen

Das optimale Betriebsmodell für die Gemeinschaftsanlage ist zu wählen und ein/eine Betreiber:in / Anlagenverantwortliche:r zu bestimmen, der/die auch gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechperson auftritt.
Es ist zu überlegen, ob die Erzeugungsanlage beispielsweise selbst betrieben werden soll oder ob ein externer Dienstleister die Anlage betreiben soll (siehe Betriebsmodelle).

3. Anlagenerrichter auswählen und kontaktieren

Für die konkrete Planung ist eine Errichterfirma zu kontaktieren. Im Idealfall wird ein Anlagenerrichter ausgewählt, der bereits Erfahrung mit der Umsetzung von GEA hat.

4. Vertrag zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher:innen

Die Teilnehmenden (Zählpunkte) und der Betreiber der Erzeugungsanlage schließen einen Errichtungs-, Betriebs- und Wartungsvertrag, welcher unter anderem den Aufteilungsschlüssel (statisch oder dynamisch) und den Stromtarif bestimmt. Jede:r Teilnehmer:in bestimmt weiterhin den Lieferanten für seinen/ihren Reststrombezug selbst.

5. Als Marktpartner registrieren & Verträge mit dem Netzbetreiber

Zunächst ist die Registrierung des GEA-Betreibers als Marktteilnehmer unter www.ebUtilitites.at erforderlich. Nach abgeschlossener Registrierung erhält die GEA eine Marktpartner-ID (GC-Nummer), welche u.a. für die Anmeldung der GEA beim Netzbetreiber notwendig ist.

Im nächsten Schritt kann mit dem Netzbetreiber sowohl ein Netzzugangsvertrag (Erzeugungsanlage) als auch eine „Vereinbarung betreffend dem Betrieb einer GEA“  abgeschlossen werden.

Hinweis: Es ist möglich, mit einer GC-Nummer mehrere Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen zu betreiben. Dabei erhält jede GEA eine eigene Gemeinschafts-ID.

6. Erzeugungsanlage errichten und installieren

Die Gemeinschaftsanlage wird errichtet, und in Betrieb genommen. Für die Messung der 1/4 Stundenwerte des Stromverbrauchs der Beteiligten und der Stromproduktion der Anlage ist ein Smart Meter und die Zustimmung zur Übermittlung der Werte notwendig. Der Betreiber schließt außerdem einen Stromabnahmevertrag für den Überschussstrom ab.

7. Registrieren im EDA-Anwenderportal

Registrieren Sie sich auch im Anwenderportal der EDA (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH) – darüber können Sie den gesamten Datenaustausch innerhalb der Gemeinschaftsanlage regeln. Die Teilnahme im Anwenderportal ist kostenlos.

8. Zusatzvereinbarung zwischen Verbraucher:innen und Netzbetreiber

Mit jedem Teilnehmenden wird eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netznutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen für Teilnahme an der Abrechnung als Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage geregelt werden.

Diese Vereinbarung wird im Regelfall durch eine einfach Zustimmung im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal digital getätigt.

9. Laufender Betrieb und Abrechnung

Dem laufenden Betrieb der Erzeugungsanlage steht nichts mehr im Weg.
Der Netzbetreiber übermittelt die Daten dem Anlagenbetreiber für die Abrechnung. Je nach Anzahl der Teilnehmer:innen und gewählten Modell können Sie entweder in Eigenregie abrechnen oder Sie beauftragen einen Dienstleister für diese Aufgabe. Ausgewählte Dienstleister finden Sie unter: https://energiegemeinschaften.gv.at/dienstleister-in-oesterreich/

Musterverträge

Haben Sie noch Fragen?

Antworten auf Fragen finden Sie in den FAQs unter:
https://energiegemeinschaften.gv.at/faq/