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GEA Pachtvertrag Dachfläche

Vertrag zur Regelung der Beziehung zwischen dem/den Betreiber(n) einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und dem/den Eigentümer(n) der Dachfläche.

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Schriftzug Vertrag und 2 Paragraph Zeichen

Die Dachfläche, auf der die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) errichtet werden soll, steht nicht immer im alleinigen Eigentum der teilnehmenden Berechtigten. In diesem Fall schließen der Betreiber und Errichter der GEA mit dem Eigentümer/den Eigentümern einen Vertrag über die Nutzung der Dachfläche.