Miet- und Dienstbarkeitsvertrag GEA

Vertrag zur Regelung der Beziehung zwischen dem/den Betreiber(n) einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und dem/den Eigentümer(n) der Dachfläche.

Stand: Juni 2023, Dateiformat: Word-DOC

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Die Dachfläche, auf der die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) errichtet werden soll, steht nicht immer im alleinigen Eigentum der teilnehmenden Berechtigten. In diesem Fall schließen der Betreiber und Errichter der GEA mit dem Eigentümer/den Eigentümern einen Vertrag über die Nutzung der Dachfläche.