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Für den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) muss keine eigene Rechtsform gegründet werden, je nach Umsetzungsmodell kann sie aber trotzdem sinnvoll sein. Bewohner:innen, die sich für den gemeinsamen Betrieb einer „gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“ (GEA) zu einem Verein zusammenschließen möchten, können diese Statuten als Grundlage nützen. Die Statuten beinhalten die nach dem Vereinsgesetz erforderlichen Regelungen für die Organisation des Vereins sowie alle wesentlichen Inhalte, die für den Betrieb einer GEA notwendig sind. Der Verein ist Betreiber der Anlage, der Betrieb kann aber auch einem externen Dritten übertragen werden.