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GEA Mustervertag Pachtvertrag Erzeugungsanlage

Vertrag zum Pachten einer "gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage" von einem Dritten.

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Schriftzug Vertrag und 2 Paragraph Zeichen

Mit dieser Vertragsvorlage wird die „gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ (GEA), die von einem externen Dritten geplant, errichtet und betrieben wird, an die teilnehmenden Berechtigten verpachtet. Die Pächter nutzen den von der Anlage erzeugten Strom selbst bzw. speisen bei allfälligem Überschuss in das öffentliche Netz ein. Ergänzend zum Pachtvertrag kann mit dem GEA Pachtvertrag Dachfläche die Nutzung der Dachfläche geregelt werden.