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Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in aller Kürze

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind die kleinste Form, eine Energieerzeugungsanlage gemeinsam zu nützen. Das Factsheet verschafft ihnen einen Überblick und beantwortet die wichtigsten Fragen.

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Deckblatt von dem Factsheet Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in aller Kürze

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, kurz auch oft einfach GEA oder 16a-Anlagen genannt, ermöglichen die Nutzung von Energieerzeugungsanlagen durch mehrere Parteien, z.B. im mehrgeschossigen Wohnbau. Da das öffentliche Netz dabei nicht beansprucht wird, entfallen Netzentgelte und Abgaben. Technisch unterscheiden sich diese Anlagen nicht von anderen Erzeugungsanlagen, allerdings ist bei der gemeinschaftlichen Nutzung einiges zu beachten. In diesem Factsheet finden Sie die wichtigsten Informationen, verschiedene Umsetzungsvarianten und -schritte und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.