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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften für Haushalte

Wie Sie sich als Haushalt an einer Energiegemeinschaft beteiligen können

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Deckblatt von dem Factsheet Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften für Haushalte

Sie haben gehört, dass Ihre Gemeinde zusammen mit regionalen KMUs (Klein- und Mittelbetrieben) und Haushalten eine Energiegemeinschaft gegründet hat.
Ihr Interesse, an dieser Energiegemeinschaft teilzunehmen, ist groß. Sie sehen die Chance, regional erzeugten Ökostrom zu beziehen und gleichzeitig den Ausbau von weiteren erneuerbaren Energieträgern zu unterstützen. Darüber hinaus stärken Sie die regionale Wertschöpfungskette und kommen in den Genuss von finanziellen Vorteilen (z. B. reduzierte Netzentgelte).