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Vereinbarung zwischen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) und dem Eigentümer/der Eigentümerin einer solchen Erzeugungsanlage, welche/r die Betriebs- und Verfügungsgewalt an die Energiegemeinschaft zur Erzeugung von Energie überlässt. Dieser Vorschlag geht von einer Volleinspeisung der erzeugten Energie durch die EEG aus. Die EEG ist Inhaberin des Zählpunktes (nicht zwingend Eigentümer der Erzeugungsanlage). Betrieb, Erhaltung und Wartung der Energieerzeugungsanlage liegen beim Eigentümer, diese könnten alternativ auch an die EEG übertragen werden.
Den Leitfaden zum Vertrag finden Sie hier.