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GEA Mustervertrag WEG Gemeinschaftsanlage (Modell 3)

Vertrag für den Betrieb einer GEA basierend auf einem Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Schriftzug Vertrag und 2 Paragraph Zeichen

Diese Vereinbarung deckt den Fall ab, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Fassung eines Mehrheitsbeschlusses im Rahmen der außerordentlichen Verwaltung entscheidet, eine PV-Anlage auf dem Liegenschaftsdach zu errichten. Die Errichtung der Anlage kann teils oder gesamt aus der Rücklage („Reparaturfonds“) finanziert werden. Der nachträgliche Beitritt weiterer Wohnungseigentümer:innen, die ursprünglich gegen die Errichtung der Anlage gestimmt haben, muss ohne Finanzierungskostenbeitrag, aber selbstverständlich unter Beteiligung an den Betriebskosten möglich sein. Die Erträge aus den Überschüssen der Anlage fließen zurück in die Rücklage.

Die zugehörige Vorlage für den Umlaufbeschluss finden Sie unter folgendem Link.