Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Vertragsbeziehungen in GEAs

Die Infografik zeigt, welche Vertragsparteien im Zusammenhang mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage auftreten, welche Verträge jedenfalls und welche optional zu schließen sind.

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen muss nach innen und nach außen organisiert werden. In dieser Grafik sehen Sie die dafür erforderlichen Verträge.

Nutzungshinweis: Die Verwendung ist mit Hinweis auf Quelle und Copyright (Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, Klima- und Energiefonds) erlaubt, die kommerzielle Nutzung untersagt.