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Vertragsbeziehungen in EEGs und BEGs

Die Grafik zeigt die verschiedenen Verträge und Vertragsparteien, die bei einer Energiegemeinschaft involviert sind.

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Eine Energiegemeinschaft muss nach innen und nach außen organisiert werden. In der Grafik sehen Sie die dafür zwingend erforderlichen Verträge und die Vertragsbeziehungen, die darüber hinaus noch bestehen können.

Nutzungshinweis: Die Verwendung ist mit Hinweis auf Quelle und Copyright (Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, Klima- und Energiefonds) erlaubt, die kommerzielle Nutzung untersagt.