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Vereinbarung zwischen einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und dem Eigentümer/der Eigentümerin einer Erzeugungsanlage (Überschusseinspeiser), welche/r die Betriebs-und Verfügungsgewalt an die Energiegemeinschaft zur Erzeugung von Energie überlässt.
Bei der Überschusseinspeisung wird bis auf Weiteres davon ausgegangen, dass die relevanten Zählpunkte der Erzeugungsanlage(n) beim Eigentümer/der Eigentümerin verbleiben und keine Splittung oder Übertragung auf die EEG erfolgt.
Den ergänzenden Leitfaden zum Vertragsmuster finden Sie hier.