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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften für Gemeinden

In einer EEG können Gemeinden Strom und Wärme mit ihren Bürger:innen, Unternehmen oder Vereinen erzeugen, verbrauchen, speichern und verkaufen.

ACHTUNG: Stand nach alter Rechtslage (ElWOG). Gesetzliche Änderungen ab 1.10.2026 sind NICHT berücksichtigt.

Gültig bis 30.09.2026

Deckblatt der Broschüre Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften für Gemeinden

Besonders naheliegend ist für Gemeinden die Gründung oder Beteiligung an einer EEG natürlich deshalb, weil die Gemeinde oft über ein Potential zur Nutzung erneuerbarer Energieträger verfügt, das den Bedarf der jeweiligen Gebäude übersteigt – sei es das Flachdach der Schulturnhalle oder auch der alte Mühlbach, der als Kanal durch die Gemeinde fließt und ein Wasserkraftwerk antreiben könnte.