 
 2. Interne Vereinbarungen
Im nächsten Schritt schließen Sie die für Ihr gewähltes Umsetzungsmodell notwendigen Vereinbarungen:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen müssen gemäß § 16a einen Errichtungs- und Betriebsvertrag als interne Vereinbarung zwischen Betreiber:in und Teilnehmer:innen abschließen. Alle Verträge enthalten die gesetzlichen Mindestinhalte:
Dieser Vertrag muss zumindest die folgenden Regelungen enthalten:
- Allgemein verständliche Beschreibung der Funktionsweise der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage;
- Anlagen der teilnehmenden Berechtigten und Zählpunktnummern;
- jeweiliger ideeller Anteil der Anlagen der teilnehmenden Berechtigten (Verbrauchsanlage) an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage;
- Anlagenverantwortlicher für die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage;
- Betrieb, Erhaltung und Wartung der Anlage sowie die Kostentragung;
- Haftung;
- Datenverwaltung und Datenbearbeitung der Energiedaten der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage und der Anlagen der teilnehmenden Berechtigten durch den Netzbetreiber;
- Aufteilung der erzeugten Energie;
- Aufnahme und Ausscheiden teilnehmender Berechtigter samt Kostenregelungen im Fall des Ausscheidens (insbesondere Rückerstattung etwaiger Investitionskostenanteile, Aufteilung laufender Kosten und Erträge auf die verbleibenden teilnehmenden Berechtigten);
- Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie die Demontage der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage;
- allfällige Versicherungen.
Schließen Sie die internen Vereinbarungen für Ihr gewünschtes Umsetzungsmodell ab:
Modell 1: Gebäudeeigentümer:in – Mieter:in
Die Mustervereinbarung für die Errichtung einer GEA zwischen Gebäude-/Anlageneigentümer:in und Mieter:in beinhaltet folgendes:
- Es handelt sich um ein Mietshaus, in welchem der oder die Gebäudeeigentümer:in eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage finanziert und betreibt. Der Strom wird den Bewohner:innen zur Verfügung gestellt.
- Finanzierung: durch Gebäudeeigentümer:in
- Zählpunktinhaber der GEA: Gebäude- bzw. Anlageneigentümer:in
- Verwertung Strom: Strom wird an Mieter:innen verkauft und der Überschuss in das Netz eingespeist. Erlöse fließen an den/die Anlageneigentümer:in
Modell 2: Bewohner:innenverein
Die Statuten für den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage als Verein beinhalten folgendes:
- Die teilnehmenden Parteien gründen einen Verein. Dieser pachtet das Dach des/der Eigentümer:in oder der Eigentümer:innengemeinschaft (oder vereinbart auf andere Art und Weise die Nutzung der Dachfläche) und errichtet und betreibt die Erzeugungsanlage. In den Vereinsstatuten wird unter anderem der Tarif und die Aufteilung der Energie festgelegt.
- Finanzierung: Erfolgt über den Verein
- Zählpunktinhaber der GEA: Verein
- Verwertung von Strom: Die Erlöse werden dem Verein zurückgeführt .
Hier finden Sie die Mustervorlage für Modell 2. Optional: GEA Pachtvertrag Dachfläche
Modell 3: WEG Gemeinschaftsanlage
Der Mustervertrag für den Betrieb einer GEA basierend auf einem Mehrheitsbeschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für eine Gemeinschaftsanlage beinhaltet folgendes:
- Die Wohnungseigentümer:innengemeinschaft errichtet und betreibt eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage. Die Teilnahme steht allen Bewohner:innen offen. Die Anlage wird aus dem Rücklagenfonds der WEG und/oder durch Einlagen der Eigentümer:innen finanziert.
- Finanzierung: Geschlossen über die WEG, entweder durch Rücklagenfonds oder Einzahlungen der Eigentümer:innen
- Zählpunktinhaber: WEG
- Verwertung von Strom: Strom wird an Bewohner:innen verschenkt/verkauft und der Überschuss in das Netz eingespeist. Die Erlöse werden schlussendlich dem Rücklagenfonds zugeführt.
Modell 4: WEG Einzelanlage
Der Mustervertrag für den Betrieb einer GEA basierend auf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für eine Einzelanlage beinhaltet folgendes:
- Eine Teilgruppe von Eigentümer:innen errichten und betreiben eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage.
- Finanzierung: Investition durch einzelne Wohnungseigentümer:innen
- Zählpunktinhaber: ein:e Eigentümer:in oder WEG
- Verwertung von Strom: Strom wird an Bewohner:innen verkauft und der Überschuss in das Netz eingespeist. Erlöse fließen anteilsmäßig an die Investoren.
Hier finden Sie die Mustervorlage für Modell 4. Optional: GEA Pachtvertrag Dachfläche
Modell 5: Externer Dienstleister
Der Mustervertrag für die Errichtung und den Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 16a Abs. 4 ElWOG) mit einem externen Dienstleister beinhaltet folgendes:
- Ein externer Dienstleister bzw. Energieversorger pachtet das Dach (oder vereinbart auf andere Art und Weise die Nutzung der Dachfläche) und errichtet und betreibt die Erzeugungsanlage.
- Die Bewohner:innen können den Strom zu einem festgelegten Preis beziehen oder erwerben das Strombezugsrecht über einen fixen Betrag (Pacht oder Liefer-Contracting-Modell).
- Der externe Dienstleister übernimmt die Haftung und ist für den reibungslosen Betrieb verantwortlich.
Hier finden Sie die Mustervorlage für Modell 5. Optional: GEA Pachtvertrag Dachfläche und GEA Mustervertag Pachtvertrag Erzeugungsanlage
Potentiell Dienstleister finden Sie unter folgendem Link.
Modell 6: Mindestanforderungen laut ElWOG § 16a
Der Mustervertrag zur Abdeckung der Mindestinhalte gemäß ElWOG § 16a beinhaltet folgendes:
- Dieses Modell ist vor allem auf kleinere Erzeugergemeinschaften oder auch Familienmodelle ausgelegt. Das Modell berücksichtigt die Mindestinhalte gemäß ElWOG § 16a und ermöglicht dadurch auf einfache Weise die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
- Finanzierung: Eine Person oder mehrere Personen aus der Familie
- Zählpunktinhaber: Ein Familienmitglied
- Verwertung von Strom: Strom wird an Bewohner:innen verschenkt/verkauft und der Überschuss in das Netz eingespeist. Erlöse fließen an den Zählpunktinhaber