Teilnahmekreis einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage
Fakten
- Strom aus erneuerbaren Quellen
- Nahebereich gemeinsame Hauptleitung bzw. Sammelschiene (ab April 2027)
- Keine Netzgebühren und Abgaben
- Keine Rechtsform notwendig
- Nicht alle Bewohner:innen und Eigentümer:innen müssen am Modell teilnehmen, also keine Teilnahmepflicht
Mögliche Nahebereiche (Zonen)
- Zonelevel 1: Haupt-/Steigleitung
- Zonelevel 2: Standortbereich – gemeinsame Sammelschiene (Umsetzung voraussichtlich ab April 2027 möglich)
Eine Übersicht über die Zonen finden Sie hier.
Nahebereichsabfrage beim Netzbetreiber
Wenn Sie sich als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage über die Art und Anzahl der Teilnehmer:innen sowie über einen sinnvollen Einsatz von Erzeugung/Einspeisung und Verbrauch im Klaren sind, so lohnt es sich im nächsten Schritt eine Nahbereichsauskunft beim Netzbetreiber durchzuführen. Diese gibt Auskunft darüber, ob sich alle geplanten Teilnehmer:innen (Verbraucher u. Erzeuger) im gleichen Nahebereich bzw. bei einem oder mehreren Netzbetreibern befinden.
Die Information, an welchem Teil des Verteilernetzes eine Anlage oder ein:e Verbraucher:in angeschlossen ist, bekommt man vom zuständigen Netzbetreiber oder ist eventuell im Webportal des Netzbetreibers ersichtlich. Der Netzbetreiber wurde per Gesetz (§70 Abs 6 Z4 ElWG) dazu verpflichtet, Interessierten diese Auskunft binnen 14 Tagen zu erteilen.
Bei vielen Netzbetreibern in Österreich ist die Nahebereichsauskunft über eines der folgenden Tools möglich:
Anfrage beim Netzbetreiber
Diese Anfrage müssen Sie üblicherweise schriftlich (z.B. per E-Mail) beim Netzbetreiber einreichen.
Auskunft per Webportal des Netzbetreibers
Bei manchen Netzbetreibern finden Sie Ihre Kennungen für Trafostation und Umspannwerk im persönlichen Webportal.