Vertragliche Vereinbarung
Für die gemeinsame Energienutzung über Peer-to-Peer-Verträge ist keine eigene Rechtspersönlichkeit oder Rechtsform erforderlich. Die beteiligten aktiven Kunden schließen stattdessen direkt eine vertragliche Vereinbarung miteinander ab.
Im diesem Schritt wählen Sie den passenden Peer-to-Peer-Vertrag und legen die Bedingungen für die gemeinsame Energienutzung fest.
Im Peer-to-Peer-Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, zu denen eigenerzeugter Strom verkauft oder verschenkt und zwischen den Teilnehmer:innen aufgeteilt wird. Im nächsten Schritt schließen Sie die für Ihr gewähltes Umsetzungsmodell notwendigen Vereinbarungen:
Modell: Peer-to-Peer Vertrag zwischen einer Erzeuger:in und einer oder mehreren Abnehmer:innen (1:1, 1:n)
Dieser Peer-to-Peer-Vertrag wird zwischen einer Erzeuger:in und mindestens einer Verbraucher:in abgeschlossen, um eigenerzeugten Strom zu nutzen. Es sind mindestens zwei aktive Kunden, also natürliche oder juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, Gemeinden, etc.) Vertragspartner:innen.
Der Peer-to-Peer-Vertrag legt insbesondere folgende Punkte fest:
- wer mit welchen Zählpunkten teilnimmt,
- ob der Strom verkauft oder verschenkt wird,
- welcher Preis gegebenenfalls gilt,
- wie die Abrechnung erfolgt und
- wie lange der Vertrag gilt bzw. wie er beendet werden kann,
- Welcher Teilnahmefaktor festgelegt werden soll.
Modell: Peer-to-Peer Vertrag zwischen mehr als einer Erzeuger:in und einer oder mehreren Abnehmer:innen (n:n)
Dieser Peer-to-Peer-Vertrag wird zwischen mehreren Erzeuger:innen und einer oder mehreren Verbraucher:innen abgeschlossen, um eigenerzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Vertragspartner:innen sind aktive Kunden, also natürliche oder juristische Personen, wie beispielsweise Privatpersonen, Unternehmen oder Gemeinden.
Lieferantenverpflichtungen prüfen
Für Anlagen von Teilnehmer:innen gelten zusätzlich Lieferantenverpflichtungen nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Details dazu finden Sie unter folgendem Link.
Prüfen Sie, ob eine der folgenden Leistungsgrenzen überschritten wird:
- Haushaltskund:innen: eingebrachte Erzeugungsanlagen über 30 kW
- sonstige aktive Kunden: eingebrachte Erzeugungsanlagen über 100 kW
Werden die jeweiligen Leistungsgrenzen überschritten, sind insbesondere folgende Verpflichtungen zu beachten:
- Allgemeine Lieferbedingungen: Die Bedingungen der Strombereitstellung müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geregelt werden. (Mustervorlage “Allgemeine Lieferbedingungen” finden Sie unter folgendem Link)
- Informationsblatt: Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen müssen vor Vertragsabschluss eine kurze und leicht verständliche Übersicht über die wesentlichen Vertragsinhalte erhalten.
(Mustervorlage „Informationsblatt“ finden Sie unter folgendem Link) - Änderungen: Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen oder Tarife müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bekannt gegeben werden.
- Rechnung: Für Rechnungen gelten Vorgaben zu Inhalt, Verständlichkeit und Abrechnung. Teilnehmer:innen haben außerdem ein Wahlrecht zwischen einer monatlichen Rechnung und einer Jahresrechnung.
(Mustervorlage „Muster-Rechnung“ finden Sie unter folgendem Link) - Erläuterung der Rechnung auf Verlangen: Teilnehmer:innen haben Anspruch auf eine verständliche Erklärung, wie sich die Rechnung zusammensetzt.
- Regelmäßige und kostenfreie Rechnungslegung: Rechnungen sind kostenfrei und mindestens einmal jährlich auszustellen. Darüber hinaus haben Teilnehmer:innen das Recht, eine monatliche Rechnungslegung zu verlangen. Auf dieses Recht und die damit verbundenen Auswirkungen ist bei Vertragsabschluss hinzuweisen.
Optional: Organisator beauftragen
Für die Abwicklung der gemeinsamen Energienutzung können die Teilnehmer:innen freiwillig einen Organisator beauftragen. Dieser kann zum Beispiel die Kommunikation mit dem Netzbetreiber, die Vertragsabwicklung oder die Abrechnung übernehmen.
Welche Aufgaben der Organisator übernimmt, wird in einem Vertrag bzw. einer Bevollmächtigung festgelegt. Pro gemeinsamer Energienutzung kann nur ein Organisator eingesetzt werden.
Mehr Details zum Organisator finden Sie unter folgendem Link.
Was kommt danach?
Haben alle Vertragspartner:innen den P2P-Vertrag abgeschlossen, kann die gemeinsame Energienutzung für die Marktprozesse registriert werden.