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Fakten

  • Strom aus erneuerbaren Quellen
  • Bei Nahebereichen gibt es keine Einschränkung, alle Zonen sind möglich.
  • Keine Rechtsform notwendig, aber ein Peer-to-Peer-Vertrag notwendig.
  • Vergünstigungen: Reduzierte Netznutzungsentgelte wenn im Nahebereich (ab 01.01.2027), aber kein Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrag und keine Befreiung von der Elektrizitätsabgabe
  • Keine Einschränkung bzgl. Kontrollausübung bei großen Unternehmen
  • Die Gewerbeordnung ist im Gegensatz zu EEG und BEG nicht ausgenommen.
Anzahl von Vertragspartner:innen

Umso mehr Erzeuger und Abnehmer an einem Peer-to-Peer-Vertrag teilnehmen, desto aufwändiger und komplizierter könnte bspw. die Abrechnung oder die Einstimmigkeit werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Optionen vorab zu prüfen, ob ein Peer-to-Peer-Vertrag in der n:n-Version oder die Gründung einer Rechtsperson für Ihren Zweck der gemeinsamen Energienutzung geeigneter ist.

Mögliche Nahebereiche (Zonen)

  • Zonelevel 1: Haupt-/Steigleitung  
  • Zonelevel 2: Standortbereich – gemeinsame Sammelschiene (Umsetzung voraussichtlich ab April 2027 möglich)
  • Zonelevel 3: Lokalbereich – gleiche Trafostation
  • Zonelevel 4: Regionalbereich – gleiches Umspannwerk eines Netzbetreibers 
  • Zonelevel 5: Regionalbereich – gleiches Umspannwerk verschiedener Netzbetreiber (Umsetzung voraussichtlich ab April 2027 möglich)
  • Zonelevel 6: Gebotszone – Mehrere Umspannwerke eines Netzbetreibers
  • Zonelevel 7: Gebotszone – Mehrere Umspannwerke verschiedener Netzbetreiber (Umsetzung voraussichtlich ab April 2027 möglich)

Eine Übersicht über die  Zonen finden Sie hier.

Nahebereichsauskunft beim Netzbetreiber

Wenn Sie sich als Peer-to-Peer-Konstrukt über die Anzahl der Teilnehmer:innen sowie über einen sinnvollen Einsatz von Erzeugung/Einspeisung und Verbrauch im Klaren sind, so lohnt es sich im nächsten Schritt eine Nahebereichsauskunft beim Netzbetreiber durchzuführen.
Diese gibt Auskunft darüber, ob sich alle geplanten Teilnehmer:innen (Verbraucher und Erzeuger) im gleichen Nahebereich bzw. bei einem oder mehreren Netzbetreibern befinden.

Die Information, an welchem Teil des Verteilernetzes eine Anlage oder ein:e Verbraucher:in angeschlossen ist, bekommt man vom zuständigen Netzbetreiber oder ist eventuell im Netzbetreiber-Webportal ersichtlich. Der Netzbetreiber wurde per Gesetz (§70 Abs 6 Z4 ElWG) dazu verpflichtet, Interessierten diese Auskunft binnen 14 Tagen zu erteilen.

Bei vielen Netzbetreibern in Österreich ist die Nahebereichsauskunft über eines der folgenden Tools möglich:

Auskunft per Landkarte

Einige Netzbetreiber veranschaulichen die Information über Online-Landkarten. Dadurch können Interessierte auf einen Blick sehen, welche Teile eines Netzgebietes zum selben Lokal- oder Regionalbereich gehören. Für eine gemeinsame Energienutzung wird auf diese Weise leicht ersichtlich, ob sich alle Teilnehmer:innen innerhalb des gemeinsamen Nahebereichs befinden. Außerdem eignen sich diese Landkarten sehr gut, um weitere Teilnehmer:innen zu finden.

Auskunft per Nahbereichsabfrage

Neben der Auskunft mittels Landkarte hat sich die sogenannte Nahbereichsabfrage bei einigen Netzbetreiber etabliert. Bei dieser Abfrage ist es notwendig, den Zählpunkt (z.B. AT0081000801024000000000871234567) in eine Abfragemaske einzugeben. Dann erhält man in der Regel eine „Beauskunftungskennzahl“, die darüber informiert, von welcher Trafostation bzw. welchem Umspannwerk der jeweilige Zählpunkt versorgt wird. So kann wiederum geprüft werden, ob sich alle geplanten Zählpunkte im gleichen „lokalen“ oder „regionalen“ Bereich eines Netzgebietes befinden.

Auskunft per Webportal des Netzbetreibers

Bei manchen Netzbetreibern finden Sie Ihre Kennungen für Trafostation und Umspannwerk im persönlichen Webportal.

Folgend stellen wir aus jedem Bundesland den größten Netzbetreiber inkl. Verlinkung zur Nahebereichsauskunft vor:

Sollte keine der oben erwähnten Möglichkeiten gegeben sind, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Netzbetreiber.

Anderes Konzessionsgebiet

Sollten Sie in kein Konzessionsgebiet jener genannten Netzbetreiber fallen, so erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage Ihres Netzbetreibers, wie die Nahebereichsauskunft funktioniert.

Diesen Schritt habe ich erledigt
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