So können Sie den eigenerzeugten Strom direkt mit anderen teilen! Peer-to-Peer-Verträge können ab dem 01.10.2026 zwischen einer beliebigen Anzahl an Vertragspartner:innen geschlossen werden. Die Vertragspartner:innen müssen jedenfalls aktive Kunden sein. In dieser Mustervorlage unterzeichnen alle Vertragspartner:innen gemeinsam einen Vertrag und legen einen einheitlichen Energiepreis fest. Es kann vereinbart werden, ob der eigenerzeugte Strom verkauft oder verschenkt werden soll. Entsprechend den aktuell gültigen Bestimmungen zum Nahebereich, sind reduzierte Netzentgelte möglich.
Diese Vereinbarung deckt den Fall ab, dass ein Erzeuger (natürliche oder juristische Person) mit einem oder mehreren Abnehmern (natürliche oder juristische Person(en)) einen Peer-to-Peer-Vertrag ab-schließt. Sollten sich mehrere Erzeuger (natürliche oder juristische Personen) am Peer-to-Peer-Vertrag beteiligen wollen, so empfehlen wir Ihnen, die Mustervorlage des Peer-to-Peer-Vertrags in der n:n-Version als Hilfestellung heranzuziehen.
Der vorliegende Vertrag beinhaltet bereits die allgemeinen Lieferbedingungen (ALB), die gemäß § 69 ElWG ab gewissen Grenzwerten zur Anwendung kommen müssen. Die Intention dahinter war, den bürokratischen Aufwand gering zu halten. In den Fußnoten wurden die jeweiligen Paragraphen zum ElWG und den ALB angeführt.