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Neue Mustervorlagen jetzt verfügbar: Peer-to-Peer-Verträge, Lieferantenverpflichtungen und Information für bestehende Energiegemeinschaften

31.08.2026
Illustration einer vielfältigen Energiewelt mit gemeinsamer Energienutzung. Zu sehen sind Wohnhäuser, ein Mehrparteienhaus, ein Fahrradgeschäft, ein Coworking-Gebäude mit Supermarkt sowie Photovoltaikanlagen, Speicher, Wärmepumpen, E-Mobilität, eine E-Bus-Haltestelle, Windkraftanlagen und ein Wasserkraftwerk. Die gemeinsame Energienutzung wird durch gelbe Hervorhebungen sichtbar gemacht: Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden sowie Geräte und Anwendungen, die mit diesem gemeinsam genutzten Strom versorgt werden – etwa Handys, E-Busse, Fahrräder, E-Autos oder Wärmepumpen – sind gelb markiert. So zeigt die Illustration, wie erneuerbarer Strom gemeinsam genutzt und in unterschiedlichen Bereichen des Alltags eingesetzt werden kann.

 

Ab sofort stehen im Downloadbereich neue Vorlagen und Unterlagen zu den kommenden ElWG-Rahmenbedingungen der gemeinsamen Energienutzung ab 01.10.2026 zur Verfügung.
Die Dokumente wurden von der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften (bestehend aus der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds und den Energieberatungsstellen der Bundesländer) gemeinsam mit der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH erstellt. Die Mustervorlagen sollen bei der Umsetzung der neu geltenden Regelungen unterstützen und frühzeitig Orientierung für die praktische Anwendung bieten.

Achtung

Die Umsetzung in der Praxis wird vorübergehend ab dem 5.10.2026 nur mit Zählpunkten möglich sein, die alle beim selben Netzbetreiber sind. Die Umsetzung über mehrere Netzgebiete bzw. österreichweit wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.

Mustervorlagen: Peer-to-Peer-Verträge

Es wurden zwei Versionen von Peer-to-Peer-Verträgen ausgearbeitet. Eine Version für 1:1/1:n und eine Version für n:n.

Das heißt:

  1. Peer-to-Peer-Vertrag (1:1, 1:n): Diese Vereinbarung deckt den Fall ab, dass ein Erzeuger (natürliche oder juristische Person) mit einem oder mehreren Abnehmern (natürliche oder juristische Person(en)) einen Peer-to-Peer-Vertrag abschließt. Sollten sich mehrere Erzeuger (natürliche oder juristische Personen) am Peer-to-Peer-Vertrag beteiligen wollen, so empfehlen wir Ihnen, die Mustervorlage des Peer-to-Peer-Vertrags in der n:n-Version als Hilfestellung heranzuziehen.
  2. Peer-to-Peer-Vertrag (n:n): Diese Vereinbarung deckt den Fall ab, dass mehrere Erzeuger (natürliche oder juristische Personen) mit einem oder mehreren Abnehmern (natürliche oder juristische Person(en)) einen Peer-to-Peer-Vertrag abschließen. Sollte sich nur ein Erzeuger (natürliche oder juristische Person) am Peer-to-Peer-Vertrag beteiligen wollen, so empfehlen wir Ihnen, die Mustervorlage des Peer-to-Peer-Vertrags in der 1:1,1:n-Version als Hilfestellung heranzuziehen.
    Der Peer-to-Peer-Vertag in der n:n-Version  geht von der Teilnahme weniger natürlicher oder juristischer Personen aus. Umso mehr Erzeuger und Abnehmer teilnehmen, desto aufwändiger und komplizierter könnte bspw. die Abrechnung oder die Einstimmigkeit werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Optionen vorab zu prüfen, ob ein Peer-to-Peer-Vertrag in der n:n-Version oder die Gründung einer Rechtsperson für Ihren Zweck der gemeinsamen Energienutzung geeigneter ist.

Mustervorlagen Lieferantenverpflichtungen: Musterrechnung und Muster-Informationsblatt

Die Bestimmungen zu den Lieferantenverpflichtungen der gemeinsamen Energienutzung gelten, sobald ein aktiver Kunde mit den eigenen Erzeugungsanlagen folgenden Grenzwert (Engpassleistung) überschreitet:

  • Haushaltskund:innen mit einer Leistung über 30 kW 
  • Sonstige aktive Kunden (wie Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gebietskörperschaften, etc.), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften mit einer Leistung über 100 kW 

Sobald Teilnehmende die oben genannten Leistungsgrenzen überschreiten, sind folgende Bestimmungen zu berücksichtigen:

  1. Erstellung Allgemeiner Lieferbedingungen mit vorgeschriebenen Mindestinhalten (Mustervorlage “Allgemeine Lieferbedingungen” folgt)
  2. Informationen zu Vertragsinhalten an Teilnehmer:innen: Werden Haushaltskund:innen und/oder Kleinunternehmer:innen beliefert, müssen diese über wesentliche Vertragsinhalte der gemeinsamen Energienutzung in Form eines einfach verständlichen Informationsblattes aufgeklärt werden (siehe Mustervorlage).
  3. Information über beabsichtigte Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen: Die Teilnehmer:innen sind mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen (z.B. Tarifanpassungen) schriftliche zu informieren. Die Mitteilung muss die Begründung der Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die Folgen eines allfälligen Widerspruchs enthalten.
  4. Erstellung einer transparenten und leicht verständlichen Rechnung: Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Mindestinhalte bei der Rechnungsdarstellung (siehe Mustervorlage)
  5. Erläuterung der Rechnung auf Verlangen: Teilnehmer:innen haben Anspruch auf eine verständliche Erklärung, wie sich die Rechnung zusammensetzt.
  6. Regelmäßige und kostenfreie Rechnungslegung: Rechnungen sind kostenfrei und mindestens einmal jährlich auszustellen. Darüber hinaus haben Teilnehmer:innen das Recht, eine monatliche Rechnungslegung zu verlangen. Auf dieses Recht und die damit verbundenen Auswirkungen ist bei Vertragsabschluss hinzuweisen. 

Die Bestimmungen im Detail finden sich in § 69 Abs. 1 ElWG.

Auf der Website werden Mustervorlagen für die allgemeinen Lieferbedingungen, das Informationsblatt und die Rechnung angeboten. Die Vorlage für die allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) wird demnächst hier veröffentlicht, die beiden weiteren finden Sie bereits jetzt auf der Website. Bei der Verwendung von den vorliegenden Peer-to-Peer-Verträgen wurden die allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) bereits in den Musterverträgen eingearbeitet.

Information: Empfehlung für bestehende EG zu den notwendigen Anpassungen an das ElWG  

In diesem Dokument finden Sie auf der ersten Seite die wichtigsten Informationen für bestehende Energiegemeinschaften. Sie erfahren, was Sie jetzt tun müssen, damit ihre Energiegemeinschaften weiterhin aktiv bleiben darf. Nach dieser Darstellung folgen weiterführende Informationen zu freiwilligen Möglichkeiten, die Sie mit Ihrer Energiegemeinschaft nutzen können, aber nicht müssen.

Schließlich erfahren Sie, was Lieferantenverpflichtungen sind, für welche Energiegemeinschaften sie gelten und wer sie erfüllen muss. Es wird außerdem erläutert, was Energiegemeinschaften beachten sollten, an denen eine Gebietskörperschaft (Gemeinde) teilnimmt und welche Neuerungen es bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen gibt.

Wir laden alle Energiegemeinschaften ein, sich rechtzeitig mit den neuen Informationen vertraut zu machen und die bereitgestellten Empfehlungen für die weitere Umsetzung zu nutzen.

Disclaimer

Die Informationen in diesem Dokument wurden von der Arbeitsplattform Energiegemeinschaften (bestehend aus der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima und Energiefonds und den Energieberatungsstellen der Bundesländer) in Zusammenarbeit mit der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH sorgfältig erarbeitet und zusammengestellt. Dieses Dokument wird Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist als allgemeine Hilfestellung konzipiert, insbesondere wenn kein Organisator oder Dienstleister beauftragt wird, und kann eine individuelle Prüfung Ihrer Bedürfnisse, insbesondere im Rahmen einer rechtlichen oder steuerlichen Beratung, keinesfalls ersetzen. Trotz sorgfältiger Ausarbeitung aller Inhalte können die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds, die einzelnen Energieberatungsstellen der Bundesländer oder die Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH keinerlei Haftung für die Inhalte, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität dieses Dokuments übernehmen.

Sie finden die Dokumente im Downloadbereich unter dem folgenden Link.

Weitere Mustervorlagen zur gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA), Muster-Vereinsstatuten und eine Mustervorlage zu den allgemeinen Lieferbedingungen folgen demnächst auf dieser Website.