4. Registrierung als Marktpartner

Als eigener Marktpartner in der Energiewirtschaft, genießen Energiegemeinschaften bestimmte Vorteile: eine Energiegemeinschaft ist u.a. nicht dazu verpflichtet, eine eigene Bilanzgruppe zu bilden oder Ausgleichsenergie am Energiemarkt zu beschaffen.
In diesem Schritt stellen wir Ihnen vor, wie Sie unkompliziert ihre Bürgerenergiegemeinschaft als Marktpartner registrieren.

Hintergrund & Registrierung

Der Netzbetreiber und die EDA GmbH stellen die Messwerte der teilnehmenden und aktiven Verbraucher und Erzeuger u.a. im EDA-Anwenderportal zur Verfügung. Dabei werden täglich die Messwerte des Vortages im EDA-Energiedatenreport bereitgestellt. Jene Messwerte bilden die Grundlage für die innergemeinschaftliche Abrechnung.

Um jene Messwerte zu erhalten, benötigt jede BEG eine kommunikationsfähige Anbindung an EDA, wobei es unterschiedliche Anbindungsarten gibt. In diesem Online-Guide wird die Anbindung „EDA-Anwenderportal“ im Detail vorgestellt. Die dazugehörigen gültigen Prozesse finden Sie auf der ebUtilititesHomepage.

  • Marktpartner-ID

Energiegemeinschaften sind wie z.B. Netzbetreiber, Energielieferanten oder Energiedienstleister offizielle Marktpartner in der Energiewirtschaft. Aus diesem Grund ist es notwendig, sich als Energiegemeinschaft als Marktpartner auf ebUtilitites zu registrieren. Jede Energiegemeinschaft erhält daraufhin eine Marktpartner-ID, welche einzigartig ist und u.a. für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber (siehe Schritt 5) benötigt wird. Bitte folgen Sie den Anweisungen jener Seite.

Hinweise:

  • Beispiel für einer Marktpartner-ID: CC100015
  • Jede BEG muss nach Erhalt der Marktpartner-ID ihre Gemeinschafts-ID aktiv auf ebUtilities beantragen (Details siehe im nächsten Schritt, Vertrag mit dem Netzbetreiber)
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