Neue Grafiken zeigen die neue Welt der Bürgerenergie
Drei neue Grafiken machen den Anfang – weitere folgen.
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verändert sich nicht nur der gesetzliche Rahmen des österreichischen Strommarkts – auch neue Begriffe, Rollen und Möglichkeiten kommen ab 1. Oktober 2026 (dem Inkrafttreten der Bürgerenergie) hinzu. Damit diese möglichst verständlich und anschaulich vermittelt werden können, passen wir derzeit unsere Fachgrafiken und Illustrationen Schritt für Schritt an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an.
Neu hinzugekommen sind eine Fachgrafik zu den aktiven Kunden, eine Fachgrafik zu den Netzebenen sowie unsere neu gestaltete Hauptillustration, die die vielfältigen Möglichkeiten einer zunehmend dezentralen und gemeinschaftlichen Energiewelt sichtbar macht.
Aktive Kunden und deren neuen Möglichkeiten am Strommarkt
Eine zentrale Rolle im neuen ElWG nehmen die aktiven Kunden ein. Sie sind Endkund:innen, die neben ihrem bestehenden Stromliefer- und Netzvertrag zusätzliche Möglichkeiten nutzen, um selbst am Strommarkt aktiv zu werden.
So können aktive Kunden beispielsweise eigenerzeugten Strom verbrauchen, speichern oder verkaufen, Erzeugungs- und Speicheranlagen betreiben, Strom an einem anderen eigenen Standort nutzen oder an Flexibilitäts- und Energieeffizienzprogrammen teilnehmen. Eine besonders wichtige Möglichkeit ist die gemeinsame Energienutzung: Dabei kann ausschließlich erneuerbarer Strom mit mehreren Teilnehmer:innen – etwa Haushalten, Betrieben oder Gemeinden – gemeinsam genutzt werden. Wer an einer gemeinsamen Energienutzung teilnimmt, ist somit ebenfalls aktiver Kunde.
Unsere neue Fachgrafik greift genau diese unterschiedlichen Möglichkeiten auf und macht auf einen Blick sichtbar, wie aktive Kunden am Energiemarkt aktiv werden können.
Dabei müssen sie nicht alle Aufgaben selbst übernehmen: Für bestimmte Tätigkeiten können beispielsweise Organisatoren, andere Dritte oder Aggregatoren eingebunden werden und bei der Umsetzung unterstützen.
Reduzierte Netzentgelte in den Nahebereichen
Auch die altbekannte Netzebenen-Grafik wurde auf die neue gemeinsame Energienutzung angepasst. Je nach Nahebereich sind weniger oder keine Netzentgelte für den in der gemeinsamen Energienutzung verbrauchten Strom zu bezahlen. Nach der Wahl des Nahebereichs kann Energie entweder über eine juristische Person (bspw. eine Energiegemeinschaft) oder über eine vertragliche Vereinbarung (bspw. über Peer-to-Peer-Verträge) geteilt werden.
Für alle Möglichkeiten gilt: Findet die Energienutzung im Nahebereich statt, profitieren die teilnehmenden Verbraucher:innen für den aus der gemeinsamen Energienutzung bezogenen Strom von finanziellen Anreizen in Form von reduzierten Netzentgelten. Wichtig ist: Alle Teilnehmer:innen befinden sich in einem Bereich, wobei der Nahebereich durch der/die am weitesten entfernte Teilnehmer:in definiert wird. Es kann innerhalb eines Bürgerenergiemodells immer nur ein Nahebereich zur Anwendung kommen.
Die Energiewelt von morgen auf einen Blick
Auch unsere bekannte Hauptillustration wurde neugestaltet und an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Sie zeigt, wie vielfältig Energie künftig erzeugt, gespeichert, genutzt und geteilt werden kann – von der Nutzung im Wohnhaus über Unternehmen bis hin zu Mobilität und erneuerbaren Erzeugungsanlagen.
So kann eine zukünftige Energiewelt aussehen: vielfältig, vernetzt und getragen von vielen unterschiedlichen Akteuren, die gemeinsam zur Energiewende beitragen.
Weitere Grafiken folgen
Die beiden neuen Darstellungen sind erst der Anfang. Derzeit werden auch unsere weiteren Fachgrafiken und Illustrationen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt.
Wir werden die aktualisierten Grafiken laufend auf unserer Website ergänzen und natürlich auch über neue Inhalte und Materialien berichten.