Laufender Betrieb
In den nächsten Punkten stellen wir Ihnen die wichtigsten Aufgaben im laufenden Betrieb vor. Dabei gibt es wichtige Punkte, die aus Sicht der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) und auch aus Sicht der einzelnen Teilnehmer:innen relevant sind.
Aufgaben aus Sicht der GEA
Technisches:
- Aufnahme neuer Teilnehmer:innen:
Bei Neueintritten befolgen Sie die Schritte zur Verwaltung über die EDA Infrastruktur unter dem vorherigen Punkt, um die Anmeldung der betreffenden Zählpunkte durchzuführen. - Austritt von Teilnehmer:innen:
Bei Austritten müssen Sie die betroffenen Zählpunkte aus der EDA Infrastruktur entfernen. (siehe auch in der EDA Bedienungshilfe 3.3)
Abrechnung:
Falls Sie die zwischen den Standorten geteilte Energie verrechnen wollen, lassen sich mit dem EDA-Energiedatenreport relevante Energiemengen nachvollziehen. Anhand der vereinbarten Stromtarife können Sie Rechnungen (für Verbraucher:innen) bzw. Gutschriften (für Erzeuger:innen) erstellen. Unter Betreiben finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den jeweiligen Punkten für die Abrechnung.
- Export eines EDA-Datenreports
- Aufbereitung der abzurechnenden kWh je Teilnehmer:in
- Rechnungserstellung und – legung anhand der vereinbarten Stromtarife (für Erzeuger:innen ein Guthaben; für Verbraucher:innen eine Rechnung)
- Verrechnung (Überweisung und Einhebung) der offenen Beträge
Tipp: Nutzen Sie unser kostenloses Abrechnungstool (Excel). In diesem Video wird es näher vorgestellt.
Unterstützungsangebote nutzen: Externe Dienstleister können bei der Abrechnung und Verwaltung unterstützen. Eine Übersicht an Dienstleistern für Bürgerenergie-Modelle in Österreich finden Sie hier.
Steuerliche Aspekte:
Je nach steuerlicher Beurteilung Ihrer Energiegemeinschaft können folgende Aufgaben auf Sie zukommen:
- Im Falle eines Vereins ist die Gründung dem Finanzamt mitzuteilen.
- Optional: Verzicht auf Steuerbefreiung = Optierung zur Umsatzsteuer
- Körperschaftssteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung
Für weitere Details empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Steuerratgeber.
Befreiung von der Elektrizitätsabgabe: Strom, der aus einer GEA bezogen wird, ist von der Elektrizitätsabgabe befreit. Kontrollieren Sie auf der Netzrechnung, ob diese Abgabe für die Mengen aus der Energiegemeinschaft verrechnet wurde. Falls ja, müssen Sie die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe beantragen. Die dafür notwendigen Schritte finden Sie hier.
Vereinsverwaltung (nur Modell 2):
Im Fall des Betriebsmodells eines Vereins (Modell 2) sind verschiedene Abläufe und Vorgaben einzuhalten. Im Falle des Vereins gehören dazu u.a. folgende Tätigkeiten:
- Es ist regelmäßig eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
- Der Vorstand ist regelmäßig zu bestätigen bzw. in Neuwahlen zu bestimmen. Bei Neuwahlen muss der neu gewählte Vorstand der Vereinsbehörde bekanntgegeben werden.
- Führung eines Vermögensberichts und einer Rechnungslegung. Bei kleinen Vereinen ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit interner Rechnungsprüfung ausreichend; größere Vereine benötigen einen Jahresabschluss mit externen Abschlussprüfer:innen.
Hinweise für teilnehmende Verbraucher:innen
Durch die Teilnahme an der GEA ändern sich folgende Dinge:
- Die Stromrechnung des Energielieferanten verringert sich um den Energieanteil, der aus der GEA bezogen wird.
- Für den aus der GEA bezogenen Strom werden vom Netzbetreiber keine arbeitsbezogenen Netzgebühren und Abgaben verrechnet.
- Die GEA stellt eine Rechnung, in der die aus der GEA bezogenen kWh ausgewiesen und gemäß dem festgelegten Tarif verrechnet werden.
- Hinweis für größere Verbraucher:innen: Klären Sie vor der Teilnahme, dass Ihr bestehender Liefervertrag die Teilnahme an einer GEA nicht ausschließt. Beinhaltet Ihr Liefervertrag eine Mehr-/Mindermengen-Regelung, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Grenzwerte durch den Bezug aus der GEA nicht über-/unterschreiten. Anderenfalls kann es zu Nachforderungen vonseiten des Energielieferanten kommen.