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Laufender Betrieb

In den nächsten Punkten stellen wir Ihnen die wichtigsten Aufgaben im laufenden Betrieb vor. Dabei gibt es wichtige Punkte, die aus Sicht der Eigenversorgungsanlage relevant sind.

Ab wann ist Ihre Eigenversorgungsanlage in Betrieb?

Gratulation, wenn Sie die vorherigen Schritte des Online-Guides erfolgreich erledigt haben, ist Ihre Eigenversorgungsanlage in Betrieb und Ihre Zählunkte können Strom beziehen und teilen. Folgende Aufgaben und Hinweise sollten Sie als Betreiber:in einer Eigenversorgungsanlage berücksichtigen:

Technisches:

  • Aufnahme neuer Standorte oder Zählpunkte: 
    Bei Neueintritten befolgen Sie die Schritte zur Verwaltung über die EDA Infrastruktur unter dem vorherigen Punkt, um die Anmeldung der betreffenden Zählpunkte durchzuführen.
  • Austritt von Standorten oder Zählpunkten: 
    Bei Austritten müssen Sie die betroffenen Zählpunkte aus der EDA Infrastruktur entfernen. (siehe auch in der EDA Bedienungshilfe 3.3)

Energiedaten:

Die zwischen den Standorten geteilte Energie lässt sich mit dem EDA-Energiedatenreport relevanten Energiemengen nachvollziehen.

Steuern und Abgaben:

Je nach steuerlicher Beurteilung Ihrer Eigenversorgung können Aufgaben auf Sie zukommen. Für Details zu Steuern und Abgaben empfehlen wir Ihnen, unseren ausführlichen Steuerratgeber auf unserer Homepage (Link folgt noch).

Hinweise für teilnehmende Erzeugungszählpunkte

Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Für größere Erzeugungsanlagen: Klären Sie vor der Teilnahme, dass Ihr bestehender Einspeisevertrag die Teilnahme nicht ausschließt und, dass evtl. vereinbarte Mindestliefermengen durch die Teilnahme nicht unterschritten werden.
  • Auf der Abrechnung des Energieabnehmers verringert sich die Gutschrift für die Einspeisung um die Energiemenge, die eingespeist wurde.
Hinweise für teilnehmende Verbraucherzählpunkte
  • Die Stromrechnung des Energielieferanten verringert sich um den Energie-Anteil, der aus der EVA bezogen wird.
  • Für den Fall, dass der Energielieferant auf seiner Rechnung auch die Netzkosten ausweist, ist zu beachten, dass für die aus der EVA bezogenen Strommenge nur die reduzierten Netzgebühren, aber keine Energiekosten verrechnet werden.
  • Netzkosten für den Strombezug aus der EVA werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Hinweis für größere Verbraucher:innen: Klären Sie vor der Teilnahme, dass Ihr bestehender Liefervertrag die Teilnahme an einem Eigenversorgungs-Modell nicht ausschließt. Beinhaltet Ihr Liefervertrag eine Mehr-/Mindermengen-Regelung achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Grenzwerte durch den Bezug aus der EVA nicht über-/unterschreiten. Anderenfalls kann es zu Nachforderungen vonseiten des Energielieferanten kommen.

Hilfreiche weitere Tipps zum laufenden Betrieb finden Sie im Menüpunkt „Betreiben“.

Wichtige Aufgaben im laufenden Betrieb
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