Laufender Betrieb
In den nächsten Punkten stellen wir Ihnen die wichtigsten Aufgaben im laufenden Betrieb vor. Dabei gibt es wichtige Punkte, die aus Sicht der Energiegemeinschaft und auch aus Sicht der einzelnen Teilnehmer:innen relevant sind.
Aufgaben aus Sicht der Energiegemeinschaft
Technisches:
- Aufnahme neuer Teilnehmer:innen:
Bei Neueintritten befolgen Sie die Schritte zur Verwaltung über die EDA Infrastruktur unter dem vorherigen Punkt, um die Anmeldung der betreffenden Zählpunkte durchzuführen. - Austritt von Teilnehmer:innen:
Bei Austritten müssen Sie die betroffenen Zählpunkte aus der EDA Infrastruktur entfernen. (siehe auch in der EDA Bedienungshilfe 3.3)
Abrechnung:
Falls Sie die zwischen den Standorten geteilte Energie verrechnen wollen, lassen sich mit dem EDA-Energiedatenreport relevante Energiemengen nachvollziehen. Anhand der vereinbarten Stromtarife können Sie Rechnungen (für Verbraucher:innen) bzw. Gutschriften (für Erzeuger:innen) erstellen. Unter Betreiben finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den jeweiligen Punkten für die Abrechnung.
Notwendige Schritte im Zuge der Abrechnung:
- Export eines EDA-Datenreports
- Aufbereitung der abzurechnenden kWh je Teilnehmer:in
- Rechnungserstellung und – legung anhand der vereinbarten Stromtarife (für Erzeuger:innen ein Guthaben; für Verbraucher:innen eine Rechnung)
- Verrechnung (Überweisung und Einhebung) der offenen Beträge
Tipp: Nutzen Sie unser kostenloses Abrechnungstool (Excel). In diesem Video wird es näher vorgestellt.
Unterstützungsangebote nutzen:
Externe Dienstleister können bei der Abrechnung und Verwaltung unterstützen. Eine Übersicht an Dienstleistern für Bürgerenergie-Modelle in Österreich finden Sie hier.
Steuern und Abgaben
Steuerliche Aspekte:
Je nach steuerlicher Beurteilung Ihrer Energiegemeinschaft können folgende Aufgaben auf Sie zukommen:
- Im Falle eines Vereins ist die Gründung dem Finanzamt mitzuteilen.
- Optional: Verzicht auf Steuerbefreiung = Optierung zur Umsatzsteuer
- Körperschaftssteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung
Für weitere Details empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Steuerratgeber.
Befreiung von der Elektrizitätsabgabe:
Strom, der aus einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft bezogen wird, ist von der Elektrizitätsabgabe befreit. Kontrollieren Sie auf der Netzrechnung, ob diese Abgabe für die Mengen aus der Energiegemeinschaft verrechnet wurde. Falls ja, müssen Sie die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe beantragen. Die dafür notwendigen Schritte finden Sie hier.
Vereinsverwaltung
Je nach gewählter Rechtsform (z.B. Verein, Genossenschaft oä.) sind verschiedene Abläufe und Vorgaben einzuhalten. Im Falle des Vereins gehören dazu u.a. folgende Tätigkeiten (nicht vollständig, sondern beispielhaft aufgelistet):
- Es ist regelmäßig eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
- Der Vorstand ist regelmäßig zu bestätigen bzw. in Neuwahlen zu bestimmen. Bei Neuwahlen muss der neu gewählte Vorstand der Vereinsbehörde bekanntgegeben werden.
- Führung eines Vermögensberichts und einer Rechnungslegung. Bei kleinen Vereinen ist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit interner Rechnungsprüfung ausreichend; größere Vereine benötigen einen Jahresabschluss mit externen Abschlussprüfer:innen.
Hinweise für teilnehmende Erzeuger:innen
Folgende Aspekte sind zu beachten:
- Einnahmen aus dem Verkauf von Strom können steuerlich (Einkommens- und Körperschaftssteuer) relevant sein.
- Für größere Erzeugungsanlagen: Klären Sie vor der Teilnahme, dass Ihr bestehender Einspeisevertrag die Teilnahme an einer gemeinsamen Energienutzung nicht ausschließt und, dass evtl. vereinbarte Mindestliefermengen durch die Teilnahme an der gemeinsamen Energienutzung nicht unterschritten werden. Weitere Details hier.
- Die Energiegemeinschaft stellt eine Gutschrift aus, die aus dem gelieferten Modell Energiemengen (kWh) ausweist und gemäß dem festgelegten Tarif vergütet.
Hinweise für teilnehmende Verbraucher:innen
Durch die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ändern sich folgende Dinge:
- Die Stromrechnung des Energielieferanten verringert sich um den Energieanteil, der aus der Energiegemeinschaft bezogen wird.
- Für den Fall, dass der Energielieferant auf seiner Rechnung auch die Netzkosten ausweist, ist zu beachten, dass für die aus der Energiegemeinschaft bezogene Strommenge nur die reduzierten Netzgebühren, aber keine Stromkosten verrechnet werden.
- Netzkosten für den Strombezug aus der Energiegemeinschaft im Nahebereich werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Die Energiegemeinschaft stellt eine Rechnung, in der die aus der Energiegemeinschaft bezogenen kWh ausgewiesen und gemäß dem festgelegten Tarif verrechnet werden.
- Hinweis für größere Verbraucher:innen: Klären Sie vor der Teilnahme, dass Ihr bestehender Liefervertrag die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft nicht ausschließt. Beinhaltet Ihr Liefervertrag eine Mehr-/Mindermengen-Regelung achten Sie unbedingt darauf, dass Sie diese Grenzwerte durch den Bezug aus der Energiegemeinschaft nicht über-/unterschreiten. Anderenfalls kann es zu Nachforderungen vonseiten des Energielieferanten kommen.