Mit dieser Vertragsvorlage wird die „gemeinschaftliche Erzeugungsanlage“ (GEA), die von einem externen Dritten geplant, errichtet und betrieben wird, an die teilnehmenden Berechtigten verpachtet. Die Pächter nutzen den von der Anlage erzeugten Strom selbst bzw. speisen bei allfälligem Überschuss in das öffentliche Netz ein.