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Dieses Vertragsmodell ist auf die Errichtung einer Einzelanlage ausgerichtet, wo die Benutzung der erzeugten Energie vorrangig den Errichter:innen zusteht. Um die Nutzung der Allgemeinflächen des Gebäudes zu regeln, ist die Zustimmung aller übrigen Eigentümer:innen notwendig. Die errichtenden Eigentümer:innen finanzieren, errichten und betreiben eigenständig die PV-Anlage und erhalten anteilig die Erträge aus den Überschüssen der Anlage. Andere Wohnungseigentümer:innen können nachträglich gegen einen Finanzierungsbeitrag oder einen höheren Vergütungsbetrag beitreten.
Die zugehörige Vorlage für den Umlaufbeschluss finden Sie unter folgendem Link.