Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Bürgerenergie-Modelle

Die Bürgerenergie-Modelle im Überblick!

Infografik

Dateiformat: JPG

Abgesehen von dem Modell der Eigenversorgungsanlage, bei der dieselbe natürliche/juristische Person mit sich selbst Energie an zwei oder mehr Standorten teilen kann, bedarf es bei den anderen Modellen jeweils mindestens eine weitere natürliche oder juristische Person, um eine gemeinsame Energienutzung umsetzen zu können.

Die gemeinsame Energienutzung (GemEN) kann über eine juristische Person (z.B. Gründung eines Vereins für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage*, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, Bürgerenergiegemeinschaft, gemeinsame Energienutzung als juristische Person) oder auf vertraglicher Basis (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage*, Peer-to-Peer-Vertrag) umgesetzt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.