Stehen Gebäude und Energieerzeugungsanlage im Eigentum einer Person, dann kann die Vereinbarung über die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage zwischen der Eigentümer:in und den Mieter:innen geschlossen werden.
Stehen Gebäude und Energieerzeugungsanlage im Eigentum einer Person, dann kann die Vereinbarung über die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage zwischen der Eigentümer:in und den Mieter:innen geschlossen werden.