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Mit diesem Umlaufbeschluss können Wohnungseigentümer:innen (unabhängig davon, ob sie an einer GEA teilnehmen oder nicht) die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage als GEA beschließen. Für das Modell Einzelanlage ist die Zustimmung aller Eigentümer:innen erforderlich.
Dieser Umlaufbeschluss dient der Errichtung einer PV-Anlage als Einzelanlage. Dafür muss die Zustimmung aller Eigentümer:innen eingeholt werden um die Nutzung der Allgemeinflächen des Gebäudes zu ermöglichen. Die Errichter:innen finanzieren die Anlage und erhalten anteilig die Erträge aus den Überschüssen der Anlage. Mehr Informationen und den zugehörigen Vertrag zu diesem Modell finden Sie unter folgendem Link.