7. Laufender Betrieb

In den nächsten Punkten stellen wir Ihnen die wichtigsten To Do's im laufenden Betrieb vor. Dabei gibt es wichtige Punkte, die aus Sicht der Energiegemeinschaft und auch aus Sicht der einzelnen Teilnehmer:innen relevant sind.

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Ab wann ist eine Energiegemeinschaft im Betrieb?
  • Schritte 1 bis 6 des Online-Guides sind erfolgt.
  • Die Zustimmung im Netzbetreiber-Portal durch die Teilnehmer:innen erfolgt sind.
  • Zählpunkte sind als Einspeiser und/oder Bezieher durch den Netzbetreiber freigeschaltet, der EEG zugeordnet und im EDA-Anwenderportal angelegt.
  • Zuverlässige Übertragung der Smartmeterdaten in Viertelstundenauflösung vom Stromzähler zum Netzbetreiber.
  • Aufteilungsschlüssel ist festgelegt (Dynamisch oder Statisch).
  • Netzbetreiber und die EDA GmbH stellen die Messwerte im EDA-Anwenderportal bereit.
Aufgaben aus Sicht der Energiegemeinschaft

Technisches:

  • Kontrolle ob die Messwerte im EDA-Energiedatenreport vollständig, zeitgerecht und korrekt bereitgestellt werden
  • Bei Neueintritten müssen die neuen Zähler mithilfe der energiewirtschaftlichen Prozesse über die EDA-Infrastruktur angemeldet werden
  • Bei Austritten müssen diese Zähler mithilfe der energiewirtschaftlichen Prozesse über die EDA-Infrastruktur abgemeldet werden

 

Abrechnung:

  • Export des EDA-Energiedatenreport um die Messwerte zu erhalten.
  • Aufbereitung der abzurechnenden kWh je Teilnehmer.
  • Rechnungslegung anhand der vereinbarten Stromtarife:
    • Für Stromeinspeiser muss ein Guthaben ausgestellt werden.
    • Für Strombezieher muss eine Rechnung mit Zahllast ausgestellt werden.
  • Verrechnung (Überweisen und Einheben) der offenen Beträge.
  • Je nach steuerlicher Beurteilung ist die Umsatzsteuer einzuheben und an das Finanzamt abzuführen.
  • Externe Dienstleister können bei Abrechnung und Teilnehmer:innen-Management unterstützen. Eine Übersicht der Dienstleister in Österreich – Energiegemeinschaften finden Sie hier.

 

Organisatorisch Verein:

  • Je nach Organisationsform sind verschiedene Abläufe zu organisieren, wie hier am Beispiel Verein:
    • Es ist regelmäßig eine Mitgliederversammlung einzuberufen, evtl. Neuwahlen abzuhalten oder den Vorstand zu bestätigen.
    • Der Verein muss eine Rechnungslegung und den Vermögensbericht vorweisen: Je nach Größe des Vereins reicht eine „Einnahmen-Ausgabenrechnung“ mit internen Rechnungsprüfern oder es braucht einen Jahresabschluss mit externen Abschlussprüfern.
    • Bezahlung möglicher Körperschaftssteuer von 25% des Gewinnes an das Finanzamt.
Hinweise für teilnehmende Bezieher (Verbraucher)
  • Die Stromrechnung des Energielieferanten verringert sich, um den Energie-Anteil, der aus der Energiegemeinschaft bezogen wurde.
  • Der Energielieferant weist im Falle einer Gesamtrechnung (Energiekosten und Netzkosten zusammen) auf der Stromrechnung die aus der Energiegemeinschaft bezogenen kWh aus, für die nur Netzgebühren aber keine Energiekosten verrechnet werden ⇒ Kontrollmöglichkeit.
  • Die Netzkosten werden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Die aus der BEG oder EEG bezogenen Strommengen in kWh werden dabei gesondert angeführt.
  • Die Energiegemeinschaft stellt eine Rechnung aus, welche die aus der Energiegemeinschaft bezogenen kWh ausweist und die mit dem ausgemachten Tarif in Rechnung gestellt werden und zu bezahlen sind.
Hinweise für teilnehmenden Einspeiser (Erzeuger)
  • Auf der Stromrechnung verringert sich die Gutschrift für die Einspeisung um den Energie-Anteil, der in die Energiegemeinschaft eingespeist wurde.
  • Die Energiegemeinschaft stellt eine Gutschrift aus, welche die in die Energiegemeinschaft gelieferten kWh ausweist und die mit dem ausgemachten Tarif vergütet werden.

Steuern & Abgaben

Hierzu empfehlen wir Ihnen, unseren ausführlichen Ratgeber zu Steuern & Abgaben durchzulesen. Neben praktischen Tipps und den wichtigsten Informationen, sind auch Beispiele angeführt.

Formulare für Finanzamt

Im Falle eines Vereins ist die Gründung dem Finanzamt mittels unten angeführter Formulare bekanntzugeben. Die Meldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats ab Beginn der betrieblichen Tätigkeit (Gründung des Unternehmens, Vereins, usw.) erfolgen. (Ausnahme Körperschaftssteuererklärung, diese ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen).

 

Elektrizitätsabgabe

Will eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe geltend machen, muss sie dem zuständigen Finanzamt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage melden ⇒ dies kann auch automatisch vom Netzbetreiber abgezogen werden. Bitte stimmen sich dazu im Vorfeld mit Ihrem Netzbetreiber ab.

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Zum Abschluss: Hilfreiche Tipps zum laufenden Betrieb
  • Wird innerhalb der EEG von Teilnehmer:innen Strom erzeugt, an die EEG verschenkt und im Rahmen der EEG an andere Teilnehmer:innen unentgeltlich weitergegeben, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor und ist diese daher aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht relevant. Der Tausch hingegen ist wie der Kauf/Verkauf ein entgeltlicher Vorgang. Achtung: Schenkung ist nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich.
  • Hinweis Clearing/Datenkontrolle
    Die ¼-Stundenwerte (Messwerte) werden laufend im EDA-Anwenderportal zur Verfügung gestellt. Diese Werte sind jedoch noch nicht durch den Netzbetreiber tagesaktuell geprüft und validiert worden und können somit zur Abrechnung der Energiegemeinschaft nicht verwendet werden. Aufgrund der neuen Regelungen zur Ersatzwertbildung, erfolgt die Validierung (Clearing) in der Regel bis zum Monatsmitte des nächsten Monats. Wir empfehlen eine Abrechnung frühestens am 20. des Folgemonats vorzunehmen und, dass Sie sich mit dem jeweiligen Netzbetreiber bzgl. des genauen Clearingdatums abstimmen.
  • Um den Excel-Report aus dem EDA-Anwenderportal besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick in dieses Video (ab 1:19:40).
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