In den nächsten Punkten stellen wir Ihnen die wichtigsten To Do's im laufenden Betrieb vor. Dabei gibt es wichtige Punkte, die aus Sicht der Energiegemeinschaft und auch aus Sicht der einzelnen Teilnehmer:innen relevant sind.
Hierzu empfehlen wir Ihnen, unseren ausführlichen Ratgeber zu Steuern & Abgaben durchzulesen. Neben praktischen Tipps und den wichtigsten Informationen, sind auch Beispiele angeführt.
Im Falle eines Vereins ist die Gründung dem Finanzamt mittels unten angeführter Formulare bekanntzugeben. Die Meldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats ab Beginn der betrieblichen Tätigkeit (Gründung des Unternehmens, Vereins, usw.) erfolgen. (Ausnahme Körperschaftssteuererklärung, diese ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen).
Will eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe geltend machen, muss sie dem zuständigen Finanzamt die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage melden ⇒ dies kann auch automatisch vom Netzbetreiber abgezogen werden. Bitte stimmen sich dazu im Vorfeld mit Ihrem Netzbetreiber ab.