Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Wohnzimmer am Laptop sitzt.

6. Registrierung in der EDA Infrastruktur

EDA ist eine grundsätzlich kostenlose Webplattform, über welche u.a. die gemessenen Energiedaten seitens Netzbetreiber für Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt werden.

1. Registrierung der BEG bei EDA (Für alle Energiegemeinschaften notwendig)

  1. Als erster Schritt muss die Registrierung über ebUtilities erfolgen und der Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen sein (siehe Schritt 4 und 5 des BEG Online-Guide).
  2. Im Anschluss müssen die auf der Website der EDA GmbH notwendigen Registrierungsschritte durchgeführt werden. Dabei müssen einige Unterlagen über das Registrierungsformular hochgeladen werden. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Verifizierung Ihrer E-Mail-Adresse.
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Freischaltung des elektronischen Zugangs zum Portal binnen rund 14 Werktagen. Sie erhalten eine Bestätigung und setzen abschließend ein Passwort für Ihr Konto.

 

2. Teilnehmer:innen in der „EDA Infrastruktur“ anlegen (Die Energiegemeinschaft muss eine der drei Varianten wählen)

Nach der erfolgreichen Registrierung müssen die Teilnehmer:innen Ihrer Energiegemeinschaft in der EDA Infrastruktur für den energiewirtschaftlichen Datenaustausch erfasst werden. Dafür gibt es die erwähnten drei Varianten:

Hinweis: Bis zu 50 Zählpunkte pro Marktteilnehmer ist das EDA Portal (Variante 1) kostenlos. Für Marktteilnehmer mit mehr als 50 Zählpunkten ist das EDA Portal kostenpflichtig. Details finden Sie im Preisblatt der EDA GmbH. Für den Datenaustausch können weitere frei verfügbare Kommunikationsschnittstellen über die E-Mail-Anbindung (Variante 2) oder KEP-Schnittstelle (Variante 3) genutzt werden.

  1. Bei Nutzung des „EDA Portals“: Hier ist es aus Kostengründen empfehlenswert, nicht mehr als 50 Teilnehmer:innen pro Marktteilnehmer direkt im EDA Portal anzulegen. Das Hinzufügen der Teilnehmer:innen im EDA Portal muss über die „Übersicht“ und dort direkt über „Teilnehmer hinzufügen“ in vier Abfrageschritten erfolgen.
  2. Bei Nutzung der „E-Mail Anbindung“: Hier ist es empfehlenswert, sich mit den Möglichkeiten der E-Mail-Anbindung bis zu maximal 200 Zählpunkte anzumelden und zu einer Energiegemeinschaft zusammenzuschließen. Falls eine Energiegemeinschaft anfänglich die „E-Mail Anbindung“ nutzt und über 200 Zählpunkte kommt, kann die Kommunikationsschnittstelle geändert werden.
  3. Bei Nutzung des „Kommunikationsendpunkt (KEP)“: Hier gibt es keine empfohlene Einschränkung bezüglich der Anzahl von Zählpunkten in Energiegemeinschaften, die möglicherweise nicht mehr einfach verwaltbar wären. Details finden Sie auf der folgenden Internetseite unter Kommunikationsendpunkt.

Hinweis: Teilnehmer:innen könnten auch „offline“ angemeldet werden, siehe dazu das EDA-Benutzerhandbuch Abschnitt 5.3.

 

3. Freischaltung und Zuordnung der Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber

  • Wenn Sie alle Teilnehmer:innen über die EDA Infrastruktur angelegt haben, folgt die Freischaltung und Zuordnung zur BEG über den zuständigen Netzbetreiber. Wie bereits in Schritt 1 des Online-Guide beschrieben, erfolgt seit 3. Oktober 2022 die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal der jeweiligen Teilnehmerin/des jeweiligen Teilnehmers.
  • Jene Zusatzvereinbarung muss jede:r Teilnehmer:in der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden können.

Tipp:
Bei Fragen zur EDA Anwendung und Infrastruktur finden Sie unter folgendem Link weitere Details. All die hier vorgestellten Unterlagen finden Sie gesammelt unter folgendem Link.

Hinweis zur Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal
  • Wie in Schritt 1 des Online-Guides beschrieben, sollte jede:r Teilnehmer:in sich so früh wie möglich im Netzbetreiber-Kundenportal des Netzbetreibers registrieren. Ohne jene Registrierung und Einstieg ins Netzbetreiber-Kundenportal, ist eine Online-Zustimmung im Normalfall nicht möglich. In Ausnahmefällen ist eine sogenannte Offline-Zustimmung möglich, in diesem Fall wenden Sie sich bitte an die EDA GmbH, siehe EDA Kontaktdaten und das EDA-Benutzerhandbuch. Wir empfehlen dennoch, die Online-Zustimmung (über das Netzbetreiber-Kundenportal) vorzuziehen.
  • Tipp zur Online-Zustimmung: Jede:r Teilnehmer:in hat 30 Tage Zeit, die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal zu erteilen (sobald der Netzbetreiber die Freigabe im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal freigeschalten hat). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Nachrichtenbereich des Prozessmonitors (im EDA Portal) laufend zu beobachten. In diesem Bereich können Sie für jeden Zählpunkt nachsehen, ob die Zustimmung im Netzbetreiber-Portal bereits möglich ist. Falls ja, dann können Sie die/den betroffenen Teilnehmer:in darauf hinweisen, dass die Person nun die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal erteilen kann.

Smart-Meter schon vorhanden?

Bevor der Netzbetreiber die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal freischaltet, überprüft er im Hintergrund, ob die/der jeweilige Teilnehmer:in bereits einen Smart-Meter hat:

Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung bestätigt hat und noch kein Smart-Meter vorhanden ist, folgt der Einbau des Smart-Meter, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte. Sollte der Smart-Meter bereits installiert sein, dann werden mit Folgetag die Messwerte an die BEG übertragen.

Hinweis: Wenn Ihre Energiegemeinschaft aus beispielweise 10 Teilnehmer:innen besteht, und 1 Teilnehmer:in hat noch keinen Smart-Meter, so können Sie dennoch mit den anderen 9 Teilnehmer:innen die Energiegemeinschaft bereits in Betrieb gehen. Sobald der Smart-Meter auch bei der/die vorläufig letzten Teilnehmer:in installiert, kommunikativ und „opt-in“ geschalten worden ist, so kann sich jene/jeder Teilnehmer:in nachträglich dem laufenden Betrieb anschließen.

Gratulation!

Wenn die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal von jedem/jeder Teilnehmer:in durchgeführt worden ist, so erfolgt ab dem Folgetag (innerhalb der nächsten 24 Stunden) die Messung und Übermittlung der Messwerte über das EDA Portal oder die gewählte Kommunikationsschnittstelle an Ihre Energiegemeinschaft. Sie sind nun im laufenden Betrieb 🙂

Folgende Tasks sind erledigt:
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