Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Wohnzimmer am Laptop sitzt.

6. Registrierung am EDA-Portal

Das EDA-Portal ist eine kostenfreie Oberfläche für Energiegemeinschaften, in welcher u.a. die gemessenen Werte seitens Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe jener Daten kann die Energiegemeinschaft eine interne Abrechnung durchführen.

1. Registrierung der EEG im EDA-Portal

  1. Bevor die Registrierung am EDA-Portal erfolgen kann, muss die Registrierung über ebUtilities erfolgen und der Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen sein (siehe Schritt 4 und 5 des Online-Guides).
  2. Auf der Website der EDA GmbH werden die notwendigen Registrierungsschritte für das EDA-Portal erklärt. Bitte folgen Sie jenen Schritten.
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Freischaltung des elektronischen Zugangs zum Portal binnen 10 Werktagen.

 

2. Teilnehmer:innen im EDA-Portal anlegen

Nach der erfolgreichen Registrierung ist es notwendig, die Teilnehmer:innen Ihrer Energiegemeinschaft im EDA-Portal anzulegen.

 

3. Freischaltung und Zuordnung der Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber

  • Wenn Sie alle Teilnehmer:innen im EDA-Portal angelegt haben, folgt die Freischaltung und Zuordnung zur EEG über den zuständigen Netzbetreiber. Wie bereits in Schritt 1 des Online-Guides beschrieben, erfolgt ab 3. Oktober 2022 die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal des/der jeweiligen Teilnehmer:in.
  • Jene Zusatzvereinbarung muss jede:r Teilnehmer:in der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden können.

 

Tipp:
All die hier vorgestellten Unterlagen finden Sie gesammelt unter https://www.eda.at/downloads

Hinweis zur Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal
  • Wie in Schritt 1 des Online-Guides beschrieben, sollte jede:r Teilnehmer:in sich so früh wie möglich im Netzbetreiber-Kundenportal des Netzbetreibers registrieren. Ohne jene Registrierung, ist eine Online-Zustimmung nicht möglich. In Ausnahmefällen ist eine sogenannte Offline-Zustimmung möglich, welche in dieser Anleitung (Seite 28 bis 30) näher erklärt wird. Wir empfehlen dennoch, die Online-Zustimmung (über das Netzbetreiber-Kundenportal) vorzuziehen.
  • Tipp zur Online-Zustimmung: Jede:r Teilnehmer:in hat 30 Tage Zeit, die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal zu erteilen (sobald der Netzbetreiber die Freigabe im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal freigeschalten hat). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Nachrichtenbereich des Prozessmonitors (im EDA-Portal) laufend zu beobachten. In diesem Bereich können Sie für jeden Zählpunkt nachsehen, ob die Zustimmung im Netzbetreiber-Portal bereits möglich ist. Falls ja, dann können Sie die/den betroffene:n Teilnehmer:in darauf hinweisen, dass nun die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal erteilt werden kann. Hinweis zur 30-tägigen Zustimmungs-Frist: Die derzeitige Frist liegt bei 10 Tagen, wobei die Netzbetreiber die Frist bis Oktober 2023 auf 30 Tage anpassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber, ob die Umstellung auf die 30 Tagesfrist bereits stattgefunden hat.

Smart-Meter schon vorhanden?

Bevor der Netzbetreiber die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal freischaltet, überprüft er im Hintergrund, ob die/der jeweilige Teilnehmer:in bereits einen Smart-Meter hat:

Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung bestätigt hat und noch kein Smart-Meter vorhanden ist, folgt der Einbau Smart-Meter, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte. Sollte der Smart-Meter bereits installiert sein, dann werden mit Folgetag die Messwerte an die EEG übertragen.

Hinweis: Wenn Ihre Energiegemeinschaft aus 10 Teilnehmer:innen besteht, und 1 Teilnehmer:in hat noch keinen Smart-Meter, so können Sie dennoch mit den anderen 9 Teilnehmer:innen die Energiegemeinschaft bereits in Betrieb nehmen. Sobald der Smart-Meter auch bei der/die letzten Teilnehmer:in installiert und kommunikativ geschalten worden ist, so kann sich jene:r Teilnehmer:in nachträglich dem laufenden Betrieb anschließen.

Gratulation!

Wenn die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal von jedem/r Teilnehmer:in durchgeführt worden ist, so erfolgt ab dem Folgetag die Messung und Übermittlung der Messwerte über das EDA-Portal an Ihre Energiegemeinschaft. Sie sind nun im laufenden Betrieb 🙂

Folgende Tasks habe ich zum Vertrag mit dem Netzbetreiber erledigt:
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