6. Registrierung am EDA-Anwenderportal

Das EDA-Anwenderportal ist eine kostenfreie Oberfläche für Energiegemeinschaften, in welcher u.a. die gemessenen Werte seitens Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Mit Hilfe jener Daten kann die Energiegemeinschaft eine interne Abrechnung durchführen.

Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Wohnzimmer am Laptop sitzt.
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1. Registrierung der BEG im EDA-Anwenderportal

  1. Bevor die Registrierung am EDA-Anwenderportal erfolgen kann, muss die Registrierung über ebUtilities erfolgt und der Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen sein (siehe Schritt 4 und 5 des Online-Guides).
  2. Auf der Website der EDA GmbH werden die notwendigen Registrierungsschritte für das EDA-Anwenderportal erklärt. Bitte folgen Sie jenen Schritten.
  3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Freischaltung des elektronischen Zugangs zum Anwenderportal binnen 10 Werktagen.

Tipp: Die EDA GmbH erklärt in diesem Video wie die Stammdaten eines/er Teilnehmer:in im EDA Anwenderportal erfasst wird.

 

2. Teilnehmer:innen im EDA-Anwenderportal anlegen

Nach der erfolgreichen Registrierung ist es notwendig, die Teilnehmer:innen Ihrer Energiegemeinschaft im EDA-Anwenderportal anzulegen. Dafür gibt es zwei Varianten:

  1. Bis zu 10 Teilnehmer:innen: Hier ist es empfehlenswert, die Teilnehmer:innen direkt im EDA-Anwenderportal anzulegen. In folgender Anleitung (Punkt 1 – Anlagenstammdaten anlegen) werden die konkreten Schritte erklärt.
  2. Ab 10 Teilnehmer:innen: Hier ist es empfehlenswert, die Teilnehmer:innen über jene Excel-Vorlage (Stammdatenimport) im EDA-Anwenderportal anzulegen. Im umfangreichen EDA-Benutzerhandbuch werden Ihnen im Kapitel 4.7 – Stammdatenimport (ab Seite 23) die konkreten Schritte erklärt.

 

3. Freischaltung und Zuordnung der Teilnehmer:innen durch den Netzbetreiber

  • Wenn Sie alle Teilnehmer:innen im EDA-Anwenderportal angelegt haben, folgt die Freischaltung und Zuordnung zur BEG über die zuständigen Netzbetreiber. Wie bereits in Schritt 1 des Online-Guides beschrieben, erfolgt die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal des/er jeweiligen Teilnehmer:in.
  • Jene Zusatzvereinbarung muss jede/r Teilnehmer:innen der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden dürfen.
  • In folgender Anleitung (Seite 17 bis 26) wird der genaue Ablauf erklärt, damit Sie als Energiegemeinschaft die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal des/der jeweiligen Teilnehmer:in freischalten können.

 

Tipp:
All die hier vorgestellten Unterlagen finden Sie gesammelt unter https://www.eda.at/downloads

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Hinweis zur Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal
  • Wie in Schritt 1 des Online-Guides beschrieben, sollte jede/er Teilnehmer:in sich so früh wie möglich im Netzbetreiber-Kundenportal des Netzbetreibers registrieren. Ohne jene Registrierung, ist eine Online-Zustimmung nicht möglich. In Ausnahmefällen ist eine sogenannte Offline-Zustimmung möglich, welche in dieser Anleitung (Seite 28 bis 30) näher erklärt wird. Wir empfehlen dennoch, die Online-Zustimmung (über das Netzbetreiber-Kundenportal) vorzuziehen.
  • Tipp zur Online-Zustimmung: jede/er Teilnehmer:in hat 30 Tage Zeit, die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal zu erteilen (sobald der Netzbetreiber die Freigabe  im jeweiligen Netzbetreiber-Kundenportal freigeschalten hat). Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Nachrichtenbereich des Prozessmonitors (im EDA-Anwenderportal) laufend zu beobachten. In diesem Bereich können Sie für jeden Zählpunkt nachsehen, ob die Zustimmung im Netzbetreiber-Portal bereits möglich ist. Falls ja, dann können Sie die/der betroffene Teilnehmer:in darauf hinweisen, dass es nun die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal erteilen kann. Hinweis zur 30-tägigen Zustimmungs-Frist: die derzeitige Frist liegt bei 10 Tagen, wobei die Netzbetreiber die Frist bis Oktober 2023 auf 30 Tage anpassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber, ob die Umstellung auf die 30 Tagesfrist bereits stattgefunden hat.

Smart-Meter schon vorhanden?

Bevor der Netzbetreiber die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal freischaltet, überprüft er im Hintergrund, ob die/der jeweilige Teilnehmer:in bereits einen Smart-Meter hat:

Wenn der/die Teilnehmer:in die Zusatzvereinbarung bestätigt hat, und noch kein Smart-Meter vorhanden ist, folgt der Einbau Smart-Meter, die Herstellung einer stabilen Kommunikation und die Aktivierung der Viertelstundenwerte. Sollte der Smart-Meter bereits installiert sein dann wird mit Folgetag die Messwerte an die BEG übertragen.

Beispielhafte Erklärung: Wenn Ihrer Energiegemeinschaft aus 10 Teilnehmer:innen besteht, und 1 Teilnehmer:in hat noch keinen Smart-Meter, so können Sie dennoch mit den anderen 9 Teilnehmer:innen die Energiegemeinschaft bereits in Betrieb gehen. Sobald der Smart-Meter auch bei der/die letzten Teilnehmer:in installiert und kommunikativ geschalten worden ist, so kann sich jene/er Teilnehmer:in nachträglich dem laufenden Betrieb anschließen.

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Gratulation!

Wenn die Zustimmung im Netzbetreiber-Kundenportal von jedem/er Teilnehmer:in durchgeführt worden ist, so erfolgt ab dem Folgetag die Messung und Übermittlung der Messwerte über das EDA-Anwenderportal an Ihre Energiegemeinschaft. Sie sind nun im laufenden Betrieb 🙂

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