Der zuständige Netzbetreiber hat in Bezug auf Energiegemeinschaften einige Aufgaben zu erfüllen: er ist u.a. für die Nahbereichs-Auskunft bei EEGs, für die Installation und Inbetriebnahme von Smart-Meter und für die Messung und Zuordnung aller teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen zuständig.
In diesem Schritt wird die Vertragsabwicklung mit dem Netzbetreiber näher vorgestellt.
Durch die Gründung einer Rechtsform (z.B. Verein oder Genossenschaft) und durch die Registrierung auf ebUtilities als offizieller Marktpartner in der Energiewirtschaft, wird die Energiegemeinschaft handlungsfähig.
Aufgrund der weiter oben beschriebenen Aufgabengebiete des Netzbetreibers und auch im Rahmen des Datenschutzes, ist es notwendig, dass jede Energiegemeinschaft mit dem zuständigen Netzbetreiber einen Vertrag abschließt.
Folgend stellen wir aus jedem Bundesland den größten Netzbetreiber inkl. Vorgehen zwecks Vertragserstellung vor: