1. Erste Überlegungen & Konzept

Folgende grundlegende Punkte sollten vor der Gründung einer Energiegemeinschaft behandelt werden:

1. Ziele und Hintergründe

In der Praxis zeigt sich, dass jede Energiegemeinschaft unterschiedliche Ziele anstrebt. Dabei sollten im ersten Schritt, und zwar in der Konzeptionierungsphase, die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

Welche Ziele können mit einer Energiegemeinschaft erreicht werden?
  • Aktive Teilnahme an der Energiewende (Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, CO2-Fußabdruck verringern,…)
  • Wirtschaftliche Vorteile durch finanzielle Anreize bei Teilnahme in EEGs (Preisstabilität, günstigere Preise als beim EVU, reduzierte Netzkosten…)
  • Sozialgemeinschaftliche Aspekte (Adressierung von Energiearmut, Einführung von Sharing-Konzepte, Bewusstseinsbildung, Stärkung des Gemeinschaftssinnes…)
  • Stärkung der Dezentralisierung (aktives Energiemanagement, Steigerung der Eigenverbrauchsquote,…) zukünftig auch Vermeiden vom Abtransport überschüssiger Erzeugung über das Netz.
  • Gemeinschaftliche Investitionen (Energiegemeinschaften können und sollen wachsen, Nutzung von mehr und diversen Energieträgern, neue Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Aktivitäten,…)
Welche Rollen gibt es in einer Energiegemeinschaft?
  • Reiner Verbraucher: Verbrauchszählpunkt (Vorteile: weniger Strombezug vom Energielieferanten, Strom aus der Gemeinschaft beziehen, die Energiewende aktiv mitgestalten)
  • Reiner Einspeiser: Einspeisezählpunkt (Vorteile: Abnahme zu einem höheren und mitbestimmten Tarif durch die Gemeinschaft, im Vergleich zu anderen Abnehmern; finanzielle Amortisation kann dadurch besser kalkuliert werden)
  • Prosumer (Einspeiser u. Verbraucher gleichzeitig): Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt (Vorteile: alle erwähnten, die auf Verbraucher und Einspeiser zutreffen)
  • Organisatorische Rolle (Gründung, Abrechnung, Monitoring oder Betreuung von EG)
Wer darf/soll mitmachen?
  • Natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe.
  • Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu.
  • Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
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Hinweis: Eine Energiegemeinschaft braucht einen Kümmerer!

Neben der Begleitung des Gründungsprozess, sollte ein Kümmerer darauf achten, potentielle Teilnehmer:innen einer Energiegemeinschaft möglichst frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen, weil damit der mögliche Widerstand kleiner wird und Hürden möglicherweise erst gar nicht entstehen lässt. Alle möglichen Teilnehmer:innen sollten immer denselben Wissensstand haben.

Auch nach der Gründung ist es wichtig, dass ein Kümmerer den laufenden Betrieb regelmäßig betreut.

2. Matching Erzeugung und Verbrauch

Für jede Energiegemeinschaft ist folgende Frage essentiell: findet Erzeugung und Verbrauch zeitgleich statt? So kann es von Vorteil sein, wenn z.B. Betriebe in Energiegemeinschaften teilnehmen: Durch einen zeitlich versetzten Strombedarf können sich Betriebe, private Haushalte und die Gemeinde in ihrem Lastprofil gut ergänzen.
Um Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage weiterzuhelfen, lohnt es sich einen Blick in unser Benefit-Tool zu werfen.

Um die Eigenverbrauchsquote innerhalb einer Energiegemeinschaft gut aufeinander abzustimmen, lohnt es sich einen Mix verschiedener Erzeugungstechnologien, wie etwa Photovoltaik, Wasserkraft und Windkraft in die Energiegemeinschaft zu integrieren.

3. Nahbereichsabfrage beim Netzbetreiber

Wenn Sie sich als Energiegemeinschaft über Ihre Ziele, die Art und Anzahl der Teilnehmer:innen sowie über einen sinnvollen Einsatz von Erzeugung/Einspeisung und Verbrauch im Klaren sind, so lohnt es sich im nächsten Schritt eine Nahbereichsabfrage beim Netzbetreiber durchzuführen.
Jene Nahbereichsabfrage gibt Auskunft darüber, ob sich alle geplanten Teilnehmer:innen (Verbraucher u. Erzeuger) im gleichen Nähebereich befinden.

  • Bei einer lokalen EEG müssen alle Teilnehmer:innen innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers miteinander verbunden sein.
  • Bei einer regionalen EEG müssen alle Teilnehmer:innen über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich) und Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden sein.
  • Auskunft per Landkarte: Einige Netzbetreiber veranschaulichen die Information mittlerweile über Online-Landkarten. Dadurch können Interessierte auf den ersten Blick sehen, welche Teile eines Netzgebietes zum selben Lokal- oder Regionalbereich gehören. Für eine EEG wird auf diese Weise leicht ersichtlich, ob sich alle Teilnehmer:innen innerhalb des gemeinsamen Lokal- oder Regionalbereichs befinden. Außerdem eignen sich diese Landkarten sehr gut, um weitere Teilnehmer:innen zu finden.
  • Auskunft per „Quick-Check“: Neben der Auskunft mittels Landkarte hat sich die sogenannte „Quick-Check“-Abfrage bei einigen Netzbetreiber etabliert. Bei dieser Abfrage ist es notwendig, den Zählpunkt (z.B. AT0081000801024000000000871234567) in eine Abfragemaske einzugeben. Dann erhält man in der Regel eine „Beauskunftungskennzahl“, die darüber informiert, von welcher Trafostation bzw. welchem Umspannwerk der jeweilige Zählpunkt versorgt wird. So kann wiederum geprüft werden, ob sich alle geplanten Zählpunkte im gleichen „lokalen“ oder „regionalen“ Bereich eines Netzgebietes befinden.

Folgend stellen wir aus jedem Bundesland den größten Netzbetreiber inkl. Verlinkung zur Nahbereichsabfrage vor:

Hinweis: Sollten Sie in kein Konzessionsgebiet jener genannten Netzbetreiber fallen, so erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage Ihres lokalen Netzbetreibers, wie die Nahbereichs-Auskunft funktioniert.

4. Registrierung im Netzbetreiber-Kundenportal

Ab 3. Oktober 2022 erfolgt die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal der jeweiligen Teilnehmer:innen. Jene Zusatzvereinbarung muss jede/er Teilnehmer:in der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit der Netzbetreiber die Energiezuweisung entsprechend dem zuvor vertraglich festgelegtem Modell (statisch oder dynamisch) durchführen und die gemessenen und errechneten Werte an die Energiegemeinschaft übermitteln kann. Auf jene Zustimmung wird in Schritt 6 des Online-Guides nochmal hingewiesen.

Für den (späteren) Login ins Netzbetreiber-Kundenportal muss zunächst eine Registrierung durchgeführt werden. Es ist ratsam, jene Registrierung früh zu tätigen, um zeitnah die Messwert-Übertragung zu gewährleisten. Der Registrierungsprozess ist je Netzbetreiber unterschiedlich, wir empfehlen Ihnen sich zeitnahe auf der jeweiligen Netzbetreiber-Homepage zu informieren:

Hinweis: Sollten Sie in kein Konzessionsgebiet jener genannten Netzbetreiber fallen, so erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage Ihres lokalen Netzbetreibers, wie die Kundenportal-Registrierung funktioniert.

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