1. Erste Überlegungen & Konzept

Folgende grundlegende Punkte sollten vor der Gründung einer Energiegemeinschaft überlegt werden:

1. Ziele und Hintergründe

In der Praxis zeigt sich, dass jede Energiegemeinschaft unterschiedliche Ziele anstrebt. Dabei sollten im ersten Schritt, und zwar in der Konzeptionierungsphase, die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

Welche Ziele können mit einer Energiegemeinschaft erreicht werden?
  • Aktive Teilnahme an der Energiewende (Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, CO2-Fußabdruck verringern,…)
  • Wirtschaftliche Vorteile durch finanzielle Anreize bei Teilnahme in BEG (Preisstabilität, günstigere Preise als beim EVU,…)
  • Sozialgemeinschaftliche Aspekte (Adressierung von Energiearmut, Einführung von Sharing-Konzepte, Bewusstseinsbildung, Stärkung des Gemeinschaftssinnes…)
  • Gemeinschaftliche Investitionen (Energiegemeinschaften können und sollen wachsen, Nutzung von mehr und diversen Energieträgern, neue Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Aktivitäten,…)
Welche Rollen gibt es in einer Energiegemeinschaft?
  • Reiner Verbraucher: Verbrauchszählpunkt (Vorteile: weniger Strombezug vom Energielieferanten, Strom aus der Gemeinschaft beziehen, die Energiewende aktiv mitgestalten)
  • Reiner Einspeiser: Einspeisezählpunkt (Vorteile: Abnahme zu einem höheren und mitbestimmten Tarif durch die Gemeinschaft, im Vergleich zu anderen Abnehmern; finanzielle Amortisation kann dadurch besser kalkuliert werden)
  • Prosumer (Einspeiser u. Verbraucher gleichzeitig): Verbrauchs- und Einspeisezählpunkt (Vorteile: alle erwähnten, die auf Verbraucher und Einspeiser zutreffen)
  • Organisatorische Rolle (Gründung, Abrechnung, Monitoring oder Betreuung von EG)
Wer darf/soll mitmachen?
  • Natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und Klein- und Mittelbetriebe.
  • Elektrizitätsunternehmen sowie Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEG in BEG teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben.
  • Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu.
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Hinweis: Eine Energiegemeinschaft braucht einen Kümmerer!

Neben der Begleitung des Gründungsprozess, sollte ein Kümmerer darauf achten, potentielle Teilnehmer:innen einer Energiegemeinschaft möglichst frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen, weil damit der mögliche Widerstand kleiner wird und Hürden möglicherweise erst gar nicht entstehen lässt. Alle möglichen Teilnehmer:innen sollten immer denselben Wissensstand haben.

Auch nach der Gründung ist es wichtig, dass ein Kümmerer den laufenden Betrieb regelmäßig betreut.

2. Matching Erzeugung und Verbrauch

Um die Eigenverbrauchsquote innerhalb einer Energiegemeinschaft gut aufeinander abzustimmen, lohnt es sich einen Mix verschiedener Erzeugungstechnologien, wie etwa Photovoltaik, Wasserkraft und Windkraft in die Energiegemeinschaft zu integrieren.

Für jede Energiegemeinschaft ist folgende Frage essentiell: findet Erzeugung und Verbrauch zeitgleich statt? So kann es von Vorteil sein, wenn z.B. Betriebe in Energiegemeinschaften teilnehmen: Durch einen zeitlich versetzten Strombedarf können sich Betriebe, private Haushalte und die Gemeinde in ihrem Lastprofil gut ergänzen.
Um Ihnen bei der Beantwortung dieser Frage weiterzuhelfen, lohnt es sich einen Blick in unser Benefit-Tool zu werfen. Hinweis: Unser Benefit-Tool wurde primär für EEG konzipiert, ist jedoch auch für BEG anwendbar – im Falle einer BEG sind die reduzierten EEG-Netzentgelte nicht zu berücksichtigen.

3. Registrierung im Netzbetreiber-Kundenportal

Die Zustimmung zur Zusatzvereinbarung erfolgt im Netzbetreiber-Kundenportal der jeweiligen Teilnehmer:innen. Jene Zusatzvereinbarung muss jede/er Teilnehmer:in der Energiegemeinschaft im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen, damit der Netzbetreiber die Energiezuweisung entsprechend dem zuvor vertraglich festgelegtem Modell (statisch oder dynamisch) durchführen und die gemessenen und errechneten Werte an die Energiegemeinschaft übermitteln kann. Auf jene Zustimmung wird in Schritt 6 des Online-Guides nochmal hingewiesen.

Für den (späteren) Login ins Netzbetreiber-Kundenportal muss zunächst eine Registrierung durchgeführt werden. Es ist ratsam, jene Registrierung früh zu tätigen, um zeitnah die Messwert-Übertragung zu gewährleisten. Der Registrierungsprozess ist je Netzbetreiber unterschiedlich, wir empfehlen Ihnen sich zeitnahe auf der jeweiligen Netzbetreiber-Homepage zu informieren:

Hinweis: Sollten Sie in kein Konzessionsgebiet jener genannten Netzbetreiber fallen, so erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage Ihres lokalen Netzbetreibers, wie die Kundenportal-Registrierung funktioniert.

Da eine BEG österreichweit tätig sein kann, ist es möglich, dass die BEG-Teilnehmer:innen aus mehreren Netzbetreibergebieten stammen. Somit ist es ratsam, vorab die Anzahl der betroffenen Netzbetreiber in Erfahrung zu bringen, um so die Planung (wie z.B. Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Netzbetreiber) besser vorbereiten zu können.

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